Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,51157
LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15 (https://dejure.org/2015,51157)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.12.2015 - 21 S 96/15 (https://dejure.org/2015,51157)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 21 S 96/15 (https://dejure.org/2015,51157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,51157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Einbeziehung einer Preisanpassungsklausel in einen Gaslieferungsvertrag; Formularvertraglich geregelte einseitige Preisänderungsrechte von Versorgungsunternehmen; Erforderlichkeit der transparenten Darstellung des Anlasses und des Modus der Änderung der Entgelte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Zwar sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (NJW 2013, 3647) zu einer dem § 4 AVBGasV nachgebildeten Klausel davon auszugehen, dass auch die vorliegende, dem § 5 GasGVV nachgebildete Klausel nicht hinreichend transparent sei.

    Dessen Einhaltung hängt - wie bereits vom Amtsgericht zutreffend erkannt - bei formularvertraglich geregelten einseitigen Preisänderungsrechten von Versorgungsunternehmen wesentlich davon ab, ob der Vertrag den Anlass und den Modus der Änderung der Entgelte für die zu erbringende Leistung so transparent darstellt, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen kann (vgl. BGH NJW 2013, 3647 Rdn. 59).

    Doch ist dies von der Rechtsprechung zumindest hinsichtlich § 4 AVBGasV ausdrücklich aufgegeben worden, da nach den bindenden Vorgaben des EuGH die sog. Klausel-Richtlinie uneingeschränkt auch für Sonderkundenverträge im Rahmen der leitungsgebundenen Versorgung mit Gas Anwendung findet, deren Anforderungen an die tatbestandliche Konkretisierung von Anlass, Voraussetzungen und Umfang eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts die vorgenannte Norm gerade nicht gerecht wird (vgl. BGH NJW 2013, 3647, Rdn. 38 ff., 58 ff.; EuGH NJW 2013, 2253, jew. zit. n. juris; MüKo-Wurmnest, BGB 7. Aufl. (2016) § 309 Rdn. 27).

    Zumindest ist der nachfolgenden Entscheidung des BGH (NJW 2013, 3647), in der nämlich eine hinreichende Kompensation lediglich im Hinblick auf eine fehlende Ausweichmöglichkeit auf andere Anbieter verneint worden war (a.a.O. Rdn. 60; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.07.2014 - 22 U 217/12 -, Rdn. 96, zit. n. juris), keine Abkehr von der früheren Rechtsprechung zur grundsätzlichen Möglichkeit einer solchen Kompensation zu entnehmen.

    Auch bei Kunden, die die ihnen in Rechnung gestellten erhöhten Entgelte vorbehaltlos gezahlt haben, kommt die Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB nur aus ganz besonderen Gründen ist Betracht (vgl. BGH NJW 2013, 3647 Rdn. 66).

    Auch hier ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Beklagte von dem für sie ungünstig gewordenen Vertrag durch eine Kündigung hätte lösen können (vgl. BGH NJW 2009, 2662 Rdn. 36 f.; NJW 2013, 3647, Rdn. 61).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Daran fehlt es, weil und wenn eine rechtzeitige Information des Kunden, die es ihm ermöglicht, vor Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen, bei einer bloßen öffentlichen Bekanntmachung von Preisänderungen in der überregionalen Tagespresse - die nach Auffassung der Beklagten ja den Anforderungen der eigenen AGB genügen soll - nicht hinreichend sichergestellt ist (ähnl. BGH NJW 2009, 2662 Rdn. 32; NJW 2010, 993 Rdn. 34, jew. zit. n. juris).

    Auch hier ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Beklagte von dem für sie ungünstig gewordenen Vertrag durch eine Kündigung hätte lösen können (vgl. BGH NJW 2009, 2662 Rdn. 36 f.; NJW 2013, 3647, Rdn. 61).

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    So hat der BGH kürzlich eingehend dargestellt, dass der Verordnungsgeber überhaupt erst bei der Änderung der GasGVV im Jahr 2014 die Schaffung gesteigerter Transparenzanforderungen für erforderlich erachtet hat (vgl. BGH Urt. v. 28.10.2015 - VIII ZR 158/11 -, Rdn. 52 ff., zit. n. juris).

    Denn nach den insbesondere § 5 Abs. 2 S. 1 GasGVV a.F. nachgebildeten AGB soll die Wirksamkeit der Vertragsänderung lediglich von der öffentlichen Bekanntgabe der neuen Tarife abhängen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015 - VIII ZR 158/11 -, Rdn. 55; Danner/Theobald-Hartmann, Energierecht (Stand: Januar 2007) § 5 StromGVV Rdn. 10, 16).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Doch ist dies von der Rechtsprechung zumindest hinsichtlich § 4 AVBGasV ausdrücklich aufgegeben worden, da nach den bindenden Vorgaben des EuGH die sog. Klausel-Richtlinie uneingeschränkt auch für Sonderkundenverträge im Rahmen der leitungsgebundenen Versorgung mit Gas Anwendung findet, deren Anforderungen an die tatbestandliche Konkretisierung von Anlass, Voraussetzungen und Umfang eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts die vorgenannte Norm gerade nicht gerecht wird (vgl. BGH NJW 2013, 3647, Rdn. 38 ff., 58 ff.; EuGH NJW 2013, 2253, jew. zit. n. juris; MüKo-Wurmnest, BGB 7. Aufl. (2016) § 309 Rdn. 27).

    Zwar dürfte auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH (NJW 2013, 2253 Rdn. 46 ff.) eine solche Kompensation grundsätzlich dann möglich sein, wenn das Kündigungsrecht nicht nur theoretisch besteht, sondern der Kunde auch tatsächlich Gelegenheit zur Prüfung und Ausübung seines Kündigungsrechts hat, da rechtzeitig die maßgeblichen Informationen erteilt worden sind und ein Wettbewerb auf dem Gasmarkt bestanden hat, der die Wahl eines anderen Anbieters ermöglicht hätte (vgl. MüKo-Wurmnest, a.a.O. § 309 Rdn. 28; a.A. AG Mettmann, a.a.O. Rdn. 56).

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Allerdings hat der BGH eine AGB, die lediglich eine öffentliche Bekanntgabe von Preisänderungen vorgesehen hat, mit Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 326/08 -, Rdn. 36 f. (zit. n. juris), allein deshalb als unwirksam angesehen, da hiermit lediglich die Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 1 GasGVV, nicht aber die - vom BGH damals also grundsätzlich als ausreichend erachtete - Regelung in § 5 Abs. 2 S. 2 GasGVV zur brieflichen Mitteilung an den Kunden umgesetzt worden sei.
  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 80/13

    Energielieferungsvertrag mit Sonderkunden: Voraussetzungen einer ergänzenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Soweit die Beklagte argumentiert, dass hier einem wirtschaftlich unbilligen Ergebnis entgegen gewirkt werden müsse, wird nicht hinreichend berücksichtigt, dass einem solchen Umstand bereits durch eine ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich nachträglicher Preisanpassungen dann - und nur dann - Rechnung getragen werden kann, wenn der Kunde anders als vorliegend gegen Preiserhöhungen des Energieversorgers nicht innerhalb von drei Jahren nach der ersten diesbezüglichen Jahresabrechnung Widerspruch erhoben hat (vgl. BGH NJW 2014, 1877 Rdn. 20 ff., zit. n. juris).
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Daran fehlt es, weil und wenn eine rechtzeitige Information des Kunden, die es ihm ermöglicht, vor Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen, bei einer bloßen öffentlichen Bekanntmachung von Preisänderungen in der überregionalen Tagespresse - die nach Auffassung der Beklagten ja den Anforderungen der eigenen AGB genügen soll - nicht hinreichend sichergestellt ist (ähnl. BGH NJW 2009, 2662 Rdn. 32; NJW 2010, 993 Rdn. 34, jew. zit. n. juris).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Ausdrücklich hat der BGH bereits in NJW-RR 2010, 1202 (Rdn. 21, zit. n. juris) ausgeführt, dass ein angemessener Ausgleich der mit den Preisänderungsklauseln verbundenen Nachteile durch ein Kündigungsrecht zumindest voraussetzen würde, dass der Kunde vorab über die beabsichtigte Preiserhöhung informiert wird und sich vom Vertrag lösen kann, bevor sie wirksam wird.
  • LG Bonn, 07.09.2011 - 5 S 130/11

    Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung; Vorbehaltlose

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Ohnehin dürfte das wirtschaftliche Beschaffungsrisiko auch beim Gaslieferungsvertrag im Grundsatz beim Lieferanten und damit bei der Beklagten liegen; diese Wertung ist auch bei der Abwicklung einer Leistungskondiktion zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln a.a.O. Rdn. 75; LG Bonn, Urt. v. 07.09.2011 - 5 S 130/11 -, Rdn. 36, juris; allg. Palandt-Sprau, a.a.O. § 818 Rdn. 33).
  • OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.12.2015 - 21 S 96/15
    Es fehlt bereits an einem Ursachenzusammenhang zwischen dem Empfang der rechtsgrundlosen Leistung und einem Vermögensverlust bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm VuR 2009, 316 Rdn. 80; OLG Köln ZNER 2010, 285 Rdn. 73; Völzmann-Stickelbrock in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. § 315 Rdn. 139).
  • OLG München, 16.07.2015 - 29 U 1179/15

    Preisanpassungsklausel und Transparenzgebot

  • OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08

    Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung;

  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 2 U 16/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energie-Versorgungsverträgen:

  • AG Mettmann, 13.02.2014 - 27 C 73/14

    Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhungsklausel in einem Sondervertrag

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 217/12
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

  • AG Berlin-Köpenick, 22.01.2015 - 13 C 3/11

    Gasgrundversorgungsvertrag - gesetzliches Preisänderungsrecht

  • BGH, 21.09.2016 - VIII ZR 27/16

    Energielieferungsvertrag: Ausgleich einer unangemessenen Benachteiligung bei

    bb) Abgesehen von dem oben genannten nur unter sehr strengen Voraussetzungen in Betracht kommenden Ausnahmefall - der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bisher, soweit ersichtlich, nicht bejaht worden ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, aaO Rn. 34; vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, aaO mwN) - vermag die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts in einem Gaslieferungsvertrag indes eine durch eine Preisanpassungsklausel bewirkte unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht auszugleichen (aA OLG Hamm, Urteil vom 7. Juni 2011 - I-19 U 184/10, juris Rn. 32; LG Bielefeld, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 21 S 96/15, juris Rn. 43; LG Dortmund, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 S 127/14, nicht veröffentlicht; Grün/Ostendorf, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht