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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19   

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https://dejure.org/2020,27901
LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19 (https://dejure.org/2020,27901)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19 (https://dejure.org/2020,27901)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 21 Sa 1792/19 (https://dejure.org/2020,27901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitszeitkonto - Auswirkungen Wochenfeiertag auf geschuldete regelmäßige Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Anspruch auf Gutschriften auf dem Arbeitszeitkonto für Feiertage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Reduzierung vertraglicher Wochenarbeitszeit durch Wochenfeiertage; Entgeltfortzahlung an Wochenfeiertagen nur bei tatsächlichem Arbeitszeitausfall; Kein zwangsläufiger Anfall von Überstunden bei Feiertag in der Woche

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Arbeitszeit und Vergütung im Falle eines gesetzlich anerkannten Feiertages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnberechnung und Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen in der Zeitarbeit

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Wochenfeiertage - Keine automatische Vergütung oder Gutschrift der Arbeitszeit

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wie ist das mit der Arbeitszeit und der Vergütung im Falle eines gesetzlich anerkannten Feiertages?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19
    Fallen dagegen keine Arbeitsstunden aus, kann nichts angerechnet werden (vergleiche BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - unter I 2 der Gründe, NZA (Neue Juristische Wochenschrift) 2002, 505).

    Arbeiten Arbeitnehmer*innen an Feiertagen, handelt es sich nur dann um Mehrarbeit oder Überstunden, wenn durch die Feiertagsarbeit die für die Woche oder den Monat dienstplanmäßig festgesetzten und der regelmäßigen Arbeitszeit entsprechenden Arbeitsstunden überschritten werden (vergleiche BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - unter I 2 der Gründe mwN (mit weiteren Nachweisen), NZA 2002, 505).

    Das Gesetz sieht Feiertagsarbeit nicht als "wertvoller" an, sondern überlässt die Regelung etwaiger Zusatzleistungen den Tarif- oder Arbeitsvertragsparteien (vergleiche BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - unter I 2 der Gründe, NZA 2002, 505).

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19
    Im Übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch bei Arbeitszeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto die Einhaltung der maßgeblichen Ausschlussfristen zu beachten (BAG (Bundesarbeitsgericht) 12. Dezember 2012 - 4 AZR 327/11 - Rn. (Randnummer) 40; BAG 16. Oktober 2014 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 59).

    Fällig werden Ansprüche auf Arbeitszeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto - sofern keine abweichende tarifliche oder betriebliche Regelung über die Handhabung eines Arbeitszeitkontos besteht - spätestens am Ende eines Monats (BAG 16. Oktober 2014 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 60).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19
    Im Übrigen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch bei Arbeitszeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto die Einhaltung der maßgeblichen Ausschlussfristen zu beachten (BAG (Bundesarbeitsgericht) 12. Dezember 2012 - 4 AZR 327/11 - Rn. (Randnummer) 40; BAG 16. Oktober 2014 - 10 AZR 1053/12 - Rn. 59).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 21 Sa 1792/19
    Soweit in § 11 Absatz 3 ArbZG die Verpflichtung zur Gewährung eines Ersatzruhetag vorgesehen ist, hat bereits das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 21) darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht notwendiger Weise um einen bezahlten freien Tag handeln muss.
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