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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19   

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https://dejure.org/2020,32681
LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19 (https://dejure.org/2020,32681)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19 (https://dejure.org/2020,32681)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2020 - 21 Sa 2169/19 (https://dejure.org/2020,32681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streit über eine tarifliche Jahressonderzahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

  • kanzlei-moegelin.de

    Jahressonderzahlung nach TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Bedeutung früherer Arbeitsverhältnisse bei Stichtagsregelung in einem Tarifvertrag; Auslegung einer Regelung im Tarifvertrag nach Gesamtzusammenhang und Systematik

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe einer tariflichen Jahressonderzahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19
    Das gilt auch dann, wenn dem am 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr ein weiteres beendetes Arbeitsverhältnis vorausgegangen ist (vergleiche dazu BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 14 ff.) Die Regelung betrifft jedoch nicht den Fall, dass das am 1. Dezember bestehende Arbeitsverhältnis - wie hier - vor dem 1. September, also nicht nach dem 31. August begonnen hat.

    TV-L nur in den Fällen vorgesehen, in denen ein oder eine Beschäftigte*r in einem Kalendermonat des Jahres keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hatte (vergleiche zum Ganzen BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 17 mwN).

    Für diese wird der erste volle Kalendermonat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses als Bemessungsgrundlage herangezogen und für den Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe des Einstellungstags maßgeblich (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 18 f.).

    Mangels anderer Anhaltspunkte liegt es dabei nahe, dass § 20 Absatz 3 Satz 3 TV-L mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsverhältnis meint, das nach § 20 Absatz 1 TV-L den Anspruch auf die Jahressonderzahlung begründet (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 19; ähnlich bereits BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 17).

    (vergleiche BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 22).

    Denn im Unterschied zu den Absätzen 2 und 3 stellt die Vorschrift nicht auf "das Arbeitsverhältnis" ab, sondern auf einen Anspruch des oder der Beschäftigten auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung in den einzelnen Kalendermonaten (vergleiche BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 20).

    cc) Nach § 20 Absatz 3 TV-L kommt es auch nicht darauf an, ob sich das anspruchsbegründende Arbeitsverhältnis unmittelbar an das vorausgegangene, im laufenden Kalenderjahr beendete Arbeitsverhältnis anschloss oder zwischen beiden Arbeitsverhältnissen zumindest ein enger sachlicher Zusammenhang bestand oder nicht (vergleiche BAG 22 März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 24 ff.).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19
    Mit Urteil vom 24. Oktober 2019, auf dessen Tatbestand (Blatt 67 - 69 der Akten) wegen des weiteren erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien verwiesen wird, hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben und sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - zu § 20 Absatz 4 TV-L bezogen.

    Die Voraussetzungen für eine Kürzung der Jahressonderzahlung nach § 20 Absatz 4 TV-L lagen nicht vor, da die Klägerin in allen zwölf Monaten des Kalenderjahres 2015 einen Entgeltanspruch gegen das beklagte Land hatte und es insoweit nicht darauf ankommt, ob die Entgeltansprüche aus einem Arbeitsverhältnis oder mehreren nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnissen herrühren (vergleiche dazu BAG (Bundesarbeitsgericht) 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. (Randnummer) 9 ff.).

    Zwar könnte der Umstand, dass § 20 Absatz 3 Satz 1 TV-L keine ausdrückliche Beschränkung auf das am 1. Dezember bestehende Arbeitsverhältnis beispielsweise durch den Zusatz "aus dem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1" enthält, darauf hindeuten, dass es bei mehreren nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnissen innerhalb eines Kalenderjahres nicht darauf ankommt, aus welchem der Arbeitsverhältnisse der Entgeltanspruch stammt (vergleiche BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 11).

    Mangels anderer Anhaltspunkte liegt es dabei nahe, dass § 20 Absatz 3 Satz 3 TV-L mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsverhältnis meint, das nach § 20 Absatz 1 TV-L den Anspruch auf die Jahressonderzahlung begründet (BAG 22. März 2017 - 10 AZR 623/15 - Rn. 19; ähnlich bereits BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 17).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19
    (1) Nach § 20 Absatz 1 TV-L haben Beschäftigte Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, wenn sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen (vergleiche zu der Stichtagsregelung BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 11 ff.).
  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 549/10

    Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD - Bemessungsgrundlage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19
    - 10 AZR 549/10 - BeckOK (Beck´scher Online-Kommentar) TV-L/Schwill Stand: 1. September 2019 § 20 TV-L Jahressonderzahlung Rn. 21b).
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 21 Sa 2169/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (siehe zum Beispiel BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19 mwN (mit weiteren Nachweisen)).
  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 485/20

    Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Berücksichtigung von Zeiten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2020 - 21 Sa 2169/19 - wird zurückgewiesen.
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