Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses; Nichtanwendung der Grundsätze zum beredten Schweigen
- hensche.de
Zeugnis, Zeugnis: Bedauernsformel, Zeugnis: Geheimcode
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses; Nichtanwendung der Grundsätze zum beredten Schweigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Höflichkeitsbekundungen in einem qualifizierten Zeugnis
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis - Gute Wünsche sind nicht Pflicht!
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Zeugnis: "Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute"
- mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)
Schlussformel: Gute Wünsche reichen aus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Berichtigung der Schlussformel im Arbeitszeugnis - Die Rechtsprechung des sogenannten "beredten Schweigens" ist auf das Fehlen von Schlussformulierungen nicht zu übertragen
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 18.06.2010 - 13 Ca 308/09
- LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
Arbeitszeugnis - Schlußsätze
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Ein unzulässiges Geheimzeichen kann auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhalts bestehen (BAG vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 in AP BGB § 630 Nr. 26 B. I. 2a der Gründe mwN).aa) Zunächst schließt sich das Landesarbeitsgericht vollinhaltlich den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2001 (Az.: 9 AZR 44/00) an, weshalb es auf die Frage einer bestehenden "Üblichkeit" eines Verwendens von Schlussformeln bzw. einer Erwartung potentieller Arbeitgeber dahingehend, dass eine Schlussformel in einem qualifizierten Zeugnis enthalten ist, nicht ankommt.
- LAG Köln, 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07
Arbeitszeugnis; Schlussformel
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
bb) Entgegen dem Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 29.02.2008 (4 Sa 1315/07 - Zitat nach Juris) steht jedoch die von der Beklagten gewählte Schlussformulierung im streitgegenständlichen Zeugnis nicht in Widerspruch zum sonstigen Zeugnisinhalt. - BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Entspricht das dem Arbeitnehmer erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis zu erteilen (BAG vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - in AP BGB § 630 Nr. 31). - LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 Sa 974/10) zu Recht ausführt, ist Höflichkeit neben anderen Werten wie Disziplin, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme ein kultureller Wert und manifestiert sich in freundlicher Konzilianz. - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Mit einer solchen Klage macht er jedoch weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungsanspruch (BAG vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - in AP BGB § 630 Nr. 28 IV 2a. bb. der Gründe mwN).
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Februar 2011 - 21 Sa 74/10 - wird zurückgewiesen.