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   OLG Dresden, 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15   

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https://dejure.org/2016,5575
OLG Dresden, 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15 (https://dejure.org/2016,5575)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15 (https://dejure.org/2016,5575)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15 (https://dejure.org/2016,5575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Jugendamtsmitarbeiters vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen das Jugendamt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch eines Jugendamtsmitarbeiters vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen bestätigt

  • saechsische.de (Pressemeldung, 01.04.2016)

    Kleinkind verdurstet - Freispruch bestätigt

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Revisionsverhandlung zum Vorwurf fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen einen Jugendamtsmitarbeiter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Arnsberg, 07.01.2020 - 3 Ns 101/17

    Verhungertes Kleinkind: Geldstrafe für Jugendamts-Mitarbeiterin

    Auch in weiteren obergerichtlichen Entscheidungen ist ausgeführt, dass ein Mitarbeiter eines Jugendamtes grundsätzlich eine Garantenstellung hat (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15).

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt ( h.M vgl. u.a. OLG Dresden Urteil vom 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15, Rn. 9 nach juris; Olzen in MüKo BGB 7. Aufl., 2017, § 1666, Rn. 50 m.w.N.; BeckOK SozR/Winkler, 54. Ed. 1.9.2019, SGB VIII § 8a Rn. 3 m.w.N.).

    Eine Unter- oder Mangelernährung ist eine Kindeswohlgefährdung, da es sich um eine gegenwärtige Gefahr für die Kindesentwicklung handelt, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen Wohls des Kindes voraussehen lässt (vgl. OLG Dresden Urteil vom 01.04.2016 - 2 OLG 21 Ss 835/15, Rn. 9 nach juris; Olzen in MüKo BGB 7. Aufl., 2017, § 1666, Rn. 101).

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