Rechtsprechung
OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Voraussetzungen für die Feststellung eines Abstandsverstoßes
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung bei einem Spurwechsel
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend
- bussgeldsiegen.de
Abstandsunterschreitung - bei kurzfristiger keine vorwerfbare Abstandsunterschreitung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend
- rechtsportal.de
StPO § 267 ; OWiG § 79
Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Abstandsunterschreitung - das riecht nach Freispruch
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ab wann ist ein Abstandsverstoß zu ahnden? Bei nur 100 m Messtrecke eher nicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
Verfahrensgang
- AG Parchim, 11.12.2013 - 5 OWi 1673/13
- OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss OWi 30/14
- AG Parchim, 02.04.2014 - 5 OWi 1673/13
- OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 56
- NZV 2015, 405
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14
Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)). - OLG Karlsruhe, 08.04.2016 - 3 (4) SsBs 121/16
Zu den Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes
Der Senat weist darauf hin, dass die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, eine nicht nur ganz vorübergehende und deshalb vorwerfbare Abstandsunterschreitung sei nur dann zu bejahen, wenn diese über einen Zeitraum von mindestens drei Sekunden gemessen wird, dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des OLG Rostock (Beschluss vom 18.8.2014 - 21 Ss OWi 144/14 - bei juris) nicht zu entnehmen ist. - AG Mannheim, 14.12.2015 - 21 OWi 508 Js 33645/15
Abstandsmessung - fehlende Überprüfbarkeit der Rohdaten
Es ist auch umstritten, ob bei grundsätzlich standardisiertem Messverfahren die Angabe einzelner Messdaten ausreicht (beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 Rbs 264/14), oder ob Abstandsverkürzungen nur dann geahndet werden können, wenn eine längere Wegstrecke über mindestens drei Sekunden festzustellen waren (so interpretierbar OLG Rostock, Beschluss vom 18.08.2014, Az.: 21 Ss OWi 144/14, ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 1 Rbs 78/13).