Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Wirksamkeit - Betriebsratsbeschluss - Kommunikationsbeauftragter - Stimmabgabe
- IWW
§ 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 90 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 2 a Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 40 Abs. 2 BetrVG, Art. 20 Abs. 1 GG, § 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 33 Abs. 2 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 1 Abs. 2 Nr. 4, 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zur namentlichen Bestellung von Kommunikationsbeauftragten; unbegründete Feststellungsanträge von Betriebsratsmitgliedern zur Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei unzureichenden Darlegungen tatsächlicher Anhaltspunkte für ...
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 5 BetrVG, § 33 BetrVG, § 40 Abs 2 BetrVG, § 34 Abs 1 S 1 BetrVG
Wirksamkeit - Betriebsratsbeschluss - Kommunikationsbeauftragter - Stimmabgabe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zur namentlichen Bestellung von Kommunikationsbeauftragten; Unbegründete Feststellungsanträge von Betriebsratsmitgliedern zur Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei unzureichenden Darlegungen tatsächlicher Anhaltspunkte für ...
- rechtsportal.de
Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zur namentlichen Bestellung von Kommunikationsbeauftragten
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kommunikationsbeauftragter des Betriebsrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abstimmung im Betriebsrat: "wer schweigt stimmt zu"
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 06.08.2013 - 16 BV 78/13
- LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
- BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
Papierfundstellen
- NZA-RR 2015, 83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09
Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
Solche Beauftragte des Betriebsrats, die nicht in einer Organstruktur zusammengefasst sind, stellen weder eine "andere Arbeitnehmervertretungsstruktur" im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG noch eine "zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer" nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG dar (wie LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2010 - 20 TaBV 3/09).In einem den Betrieb der Arbeitgeberin in S. betreffenden Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, wie bereits die Vorinstanz, zu dem Ergebnis, dass die Bestellung der Kommunikationsbeauftragen durch Betriebsratsbeschluss vom 24. Oktober 2008 rechtmäßig erfolgte (vgl. LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2010 - 20 TaBV 3/09 - juris).
Was die Vereinbarkeit der Bestellung von Kommunikationsbeauftragten mit materiellem Recht anbelange, schließe es sich uneingeschränkt den Auffassungen der 20. Kammer und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in deren Entscheidungen vom 26. Juli 2010 (20 TaBV 3/09) und vom 6. September 2012 (3 TaBV 2/12) an.
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
In einem weiteren diesmal den auch vorliegend auch streitgegenständlichen Betrieb 1 betreffenden Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, wie wiederum auch die Vorinstanz, ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Bestellung der Kommunikationsbeauftragten durch Betriebsratsbeschluss vom 9. Juni 2011 rechtmäßig erfolgt sei (LAG Baden-Württemberg 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - juris).Was die Vereinbarkeit der Bestellung von Kommunikationsbeauftragten mit materiellem Recht anbelange, schließe es sich uneingeschränkt den Auffassungen der 20. Kammer und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in deren Entscheidungen vom 26. Juli 2010 (20 TaBV 3/09) und vom 6. September 2012 (3 TaBV 2/12) an.
Da vorliegend aber keine Wahl der Kommunikationsbeauftragten im engen Sinne stattfand, diese vielmehr durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsratsgremiums bestellt wurden, verbietet sich eine Analogie, da es bereits an einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte fehlt (ebenso LAG Baden-Württemberg 6. September 2012 - 3 TaBV 2/12 - juris).
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
Zwar ist auf die Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen die 2-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG grundsätzlich analog anwendbar (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - in AP Nr. 13 zu § 47 BetrVG 1972).
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
Ob der Antrag für sämtliche Fälle berechtigt ist, betrifft nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit des Antrags (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, etwa BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - in NZA 2013, 448 Rn. 25). - BAG - 7 ABR 69/10 (anhängig)
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
Das gegen diese Entscheidung angestrengte Rechtsbeschwerdeverfahren endete ohne streitige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch Einstellung des Verfahrens (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 69/10 - nicht dokumentiert). - BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12
Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - 21 TaBV 6/13
Das gegen diese Entscheidung angestrengte Rechtsbeschwerdeverfahren ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig (Az: 7 ABR 102/12).
- BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen
Die Rechtsbeschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. März 2014 - 21 TaBV 6/13 - werden zurückgewiesen.