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   OLG Hamm, 17.11.2009 - 21 U 118/09   

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https://dejure.org/2009,13768
OLG Hamm, 17.11.2009 - 21 U 118/09 (https://dejure.org/2009,13768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.2009 - 21 U 118/09 (https://dejure.org/2009,13768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 2009 - 21 U 118/09 (https://dejure.org/2009,13768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche einer Betriebskrankenkasse gegen eine "Servicestelle Vollstreckung" wegen pflichtwidriger Bearbeitung von Anglegenheiten; Anforderung an die Darlegung und den Nachweis der Pflichtverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche einer Betriebskrankenkasse gegen eine Servicestelle Vollstreckung wegen pflichtwidrig Versäumnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 21 U 118/09
    Das Bewusstsein und der Wille, Beiträge nicht abzuführen, führen zur Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist (BSG Entsch. vom 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7; Segebrecht, a.a.O., § 25 Rn. 60).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.2009 - 21 U 118/09
    Nach § 7 Abs. 2 sollte eine Vertragsübernahme erfolgen, die wirksam nur dreiseitig vereinbart werden kann (BGH NJW 1986, 918; Palandt-Grüneberg § 398 Rn. 41ff.).
  • LG Dortmund, 21.01.2011 - 3 O 216/10

    Schweigen auf nach Vertragsschluss zugänglich gemachten allgemeinen

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Beklagte, weil die Verletzung verhaltensbezogener Vertragspflichten und Kausalität für einen eingetretenen Schaden anspruchsbegründende Voraussetzungen sind (Palandt, aaO, § 280, Rn.34 und 36; OLG Hamm; Urteil vom 17.11.2009, 21 U 118/09).
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