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   OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07   

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https://dejure.org/2007,7949
OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07 (https://dejure.org/2007,7949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2007 - 21 U 14/07 (https://dejure.org/2007,7949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 21 U 14/07 (https://dejure.org/2007,7949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Abnahmereife für die "vollständige Fertigstellung" eines Bauvorhabens; Möglichkeit einer Gleichstellung der Abnahme mit einer vollständigen Fertigstellung eines Bauvorhabens; Beseitigung der bei Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel ("Protokollmängel") ...

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 1 n. F.; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 640 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständige Fertigstellung eines Bauwerkes als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlussrate

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    MaBV: Was heißt vollständige Fertigstellung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    MaBV: Was heißt vollständige Fertigstellung? (IBR 2008, 273)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 21 U 46/05

    Vollständige Fertigstellung trotz nach Abnahme zutagegetretener oder gerügter

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07
    In der Abnahmeerklärung kommt hingegen der Wille der Parteien zum Ausdruck, die zur Herbeiführung der Schlußfälligkeit noch zu schaffenden Voraussetzungen klar festzulegen und sie nicht von Zufällen abhängig zu machen (vgl. Senat, Urt. v. 2.3.2006 - 21 U 46/05).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07
    Insofern ist davon auszugehen, daß mit der Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes eines Mangels auch die diesem zugrundeliegende tatsächliche Mangelursache vorgetragen bzw. gerügt ist (Symptomtheorie, vgl. BGH BauR 2003, 693; 2002, 1385 [1388]; 1992, 503).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/90

    Mangelbeschreibung im Beweissicherungsantrag; Einbeziehung der VOB/B in den

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07
    Insofern ist davon auszugehen, daß mit der Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes eines Mangels auch die diesem zugrundeliegende tatsächliche Mangelursache vorgetragen bzw. gerügt ist (Symptomtheorie, vgl. BGH BauR 2003, 693; 2002, 1385 [1388]; 1992, 503).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 493/00

    Formularmäßige Vereinbarung der vorrangigen Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07
    Insofern ist davon auszugehen, daß mit der Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes eines Mangels auch die diesem zugrundeliegende tatsächliche Mangelursache vorgetragen bzw. gerügt ist (Symptomtheorie, vgl. BGH BauR 2003, 693; 2002, 1385 [1388]; 1992, 503).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02

    Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07
    Dem Willen der Parteien dürfte es ferner nicht entsprochen haben, bei normaler Vertragsabwicklung mehrere Raten zum gleichen Zeitpunkt fällig werden zu lassen; da aber bei normaler Vertragsabwicklung mit einer gleichzeitigen Durchführung von Abnahme und Besitzübergabe (vgl. Abschnitt V.2.k des Vertrages) zu rechnen war, wären die zu erwartenden Fälligkeitszeitpunkte der drittletzten und der letzten Rate zusammengefallen, wenn mit der vollständigen Fertigstellung nichts anderes gemeint gewesen wäre als die Abnahme (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2003, 93).
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    "Vollständig fertiggestellt ist ein Haus erst, wenn nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sind, sondern auch alle wesentlichen Mängel behoben sind (vgl. hierzu OLG Hamm, IBR 2008, 273 - Basty sowie OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; ferner BGH BauR 2000, 881).
  • KG, 26.02.2019 - 27 U 9/18

    Bauträgervertrag: Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung auf Rückzahlung der

    Im Rahmen eines Bauträgervertrages ist eine "vollständige Fertigstellung" des Bauvorhabens (mit der Folge der Fälligkeit der letzten Rate) erst dann anzunehmen, wenn die bei der Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel (sog. "Protokollmängel") beseitigt sind (OLG Hamm, Urteil vom 3. Juli 2007 - 21 U 14/07 - Rn. 7 nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).
  • LG München II, 20.04.2023 - 3 O 5314/19

    Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts, Mängel am Gemeinschaftseigentum,

    Teilweise wird abgestellt auf "bei Abnahme festgestellte Mängel", auf die bei Abnahme "gerügten" Mängel (OLG Hamm; Urteil vom 03.07.2007 - 21 U 14/07; Urteil vom 29.05.2007 - 21 U 73/06; KG - Urteil vom 26.02.2019 - 27 U 9/18), bei Abnahme "übereinstimmend festgestellte" Mängel (Kniffka/Jurgeleit/Pause/Vogel - ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 06.03.2023, § 650 v Rdn. 45).
  • LG Darmstadt, 04.06.2021 - 17 O 80/18

    Bauträgervertrag - Freigabe von Geldern auf Notaranderkonto

    Darüber hinaus müssen nach überwiegender Meinung auch alle wesentlichen Mängel behoben sein (vgl. OLG Hamm IBR 2008, 273; OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 93; BGH Baurecht 2000, 881; Werner-Pastor Der Bauprozess 17. Auflage Anmerkung 1573).
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