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   OLG Hamm, 26.10.2010 - I-21 U 163/08   

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https://dejure.org/2010,12273
OLG Hamm, 26.10.2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - I-21 U 163/08 (https://dejure.org/2010,12273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Zur Produkthaftung für Behandlungskosten auf Grund eines Produktfehlers bei einem Herzschrittmacher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Defekter Herzschrittmacher: Hersteller trägt Behandlungskosten für Austausch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 637
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 284/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Das Amtsgericht hat der Klage nach Beweisaufnahme durch Verwertung des in einem anderen Rechtsstreit (OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08, VersR 2011, 637) eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.
  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Das Amtsgericht Stendal hat der Klage nach Beweisaufnahme durch Verwertung des in einem anderen Rechtsstreit (OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08, VersR 2011, 637) eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften Herzschrittmacher ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen vorzeitigen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften ICD ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

    Ausschlaggebend ist dabei, dass der Herzschrittmacher nach Art des Gebrauchs regelmäßig in den menschlichen Körper eingesetzt wird ( OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08 ).

  • LG Freiburg, 25.02.2019 - 6 O 83/12

    25.000 EUR Schmerzensgeld für fehlerhafte künstliche Hüfte wegen Gefahr des

    Vielmehr macht das ihnen anhaftende Sicherheitsrisiko sie schon bei Inverkehrbringen fehlerhaft (MünchKomm/Wagner, BGB, 7. Aufl. 2017 ProdHaftG § 3 Rn. 47 ff.; BeckOGK/Goehl, ProdHaftG, Stand 01.12.2018, § 3 Rn. 41 ff.;OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2010 - I-21 U 163/08).
  • LG Essen, 14.01.2021 - 6 O 209/20

    Produktfehler Kardioverter Defibrillator

    Bei Gegenständen, auf die der Geschädigte zwingend angewiesen ist, und die er am - oder wie hier sogar im - Körper trägt, wird ein Vorteilsausgleich allgemein als unzumutbar abgelehnt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08 Rn. 24).
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