Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - I-21 U 183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54487
OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - I-21 U 183/15 (https://dejure.org/2016,54487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2016 - I-21 U 183/15 (https://dejure.org/2016,54487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - I-21 U 183/15 (https://dejure.org/2016,54487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft; nachträgliche Vereinbarung eines bestimmten Zeitpunktes des Verjährungsablaufs; Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf übersandtes Abnahmeprotokoll

  • rechtsportal.de

    Inhalt des Anspruchs auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Länge der Gewährleistungsfrist? Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht: (Ungewollte) Vertragsänderungen bei Abnahme!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefahrenquelle Abnahmeprotokoll bei Werkverträgen in der Baubranche

Besprechungen u.ä. (6)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht: (Ungewollte) Vertragsänderungen bei Abnahme!

  • karief.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kann trotz einer Schriftformklausel ein Vertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter eine Änderung erfahren?

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Baurecht: Terminangaben im Abnahmeprotokoll ändern die Gewährleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Länge der Gewährleistungsfrist? Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor! (IBR 2017, 193)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft ist spätestens nach Wegfall des Sicherungszwecks zurückzugeben! (IBR 2017, 201)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer kann Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen! (IBR 2017, 202)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 811
  • BauR 2017, 1681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15

    VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15
    * Klagt der Auftragnehmer auf Herausgabe der von ihm gestellten (Gewährleis-tungs-) Bürgschaftsurkunde ist die Klage auf Herausgabe der Urkunde an die Bürgin, nicht an den klagenden Auftragnehmer zu richten (Anschluss an BGH, Urteil vom 09.07.2015, VII ZR 5/15, NZBau 2015, 549 Rn 18;.

    1) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass der streitgegenständliche Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Klägerin als Auftragnehmer gerichtet ist, und die Klägerin nicht auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin, also die Z V AG klagen musste (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zuletzt BGH, Urteil vom 09.07.2015, VII ZR 5/15, NZBau 2015, 549 Rn 18).

    b) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft regelmäßig nach Wegfall des Sicherungszweckes zurückzugeben ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 09.07.2015, VII ZR 5/15, NZBau 2015, 549, Rz. 24).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15
    * Die Bauvertragspartei, die zu einem Abnahmetermin einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurech-nen lassen, wenn sie den im Abnahmeprotokoll enthaltenen und unter-schriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 186/09, NJW 2011, 1965).

    Abseits dessen fänden auf das Handeln des Unterzeichnenden als demjenigen, der für die Beklagten bei dem Abnahmetermin aufgetreten und das Abnahmeprotokoll unterzeichnet hat, die Grundsätze Anwendung, die der BGH für das Handeln eines in einem Termin entsandten Vertreters und für die Bindungswirkung eines darüber aufgenommenen Terminprotokolls aufgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09 - NJW 2011, 1965).

  • OLG Braunschweig, 20.12.2012 - 8 U 7/12

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft i.R.e. Bauvertrages über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15
    Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam (in der rechtlichen Vorstellung, dass regelmäßig die Abnahmeerklärung des Auftraggebers den Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche darstellt) ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüberhinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich diese Vereinbarung des Fristendes in der Abnahmebescheinigung als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen (vgl. OLG München vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 - NJW-RR 2010, 824; OLG Braunschweig im Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12 - NJOZ 2013, 1378; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rz. 2823 sowie eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung im Rahmen von Abnahmeprotokollen bejahend auch Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 4.

    Nach den (entsprechend anwendbaren) Grundsätzen zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben hätten die Beklagten der im Abnahmeprotokoll enthaltenen Erklärung zum Ende der Gewährleistungsfrist unverzüglich widersprechen müssen, um zu verhindern, dass ihr Schweigen wie eine nachträgliche konkludente Genehmigung behandelt wird und die Vereinbarung mit diesem Inhalt Stande kommt (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12 - NJOZ 2013, 1378).

  • OLG München, 20.10.2009 - 9 U 3804/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umfang der Verjährungshemmung; Ende der Hemmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15
    Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam (in der rechtlichen Vorstellung, dass regelmäßig die Abnahmeerklärung des Auftraggebers den Anknüpfungspunkt für den Beginn der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche darstellt) ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüberhinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich diese Vereinbarung des Fristendes in der Abnahmebescheinigung als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen (vgl. OLG München vom 20.10.2009 - 9 U 3804/08 - NJW-RR 2010, 824; OLG Braunschweig im Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12 - NJOZ 2013, 1378; Werner/Pastor, der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rz. 2823 sowie eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung im Rahmen von Abnahmeprotokollen bejahend auch Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 4.
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 183/15
    In Folge des Verzichts ist der Schuldner jedoch mit der Befugnis, die Einrede der Verjährung zu erheben, für den genannten Zeitraum ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2014, XII ZB 141/13, NJW 2014, 2267ff zit. nach juris Tz. 18).
  • OLG Naumburg, 25.06.2022 - 2 U 63/18

    Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!

    aa) Zunächst ist darauf zu verweisen, dass das Landgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass es rechtlich zulässig ist, nachträglich durch Individualvereinbarung eine Abkürzung der Gewährleistungsfrist vorzunehmen (BGH, Urteil v. 23.01.2002, X ZR 184/99, NJW-RR 2002, 664 - dort aber nicht festzustellen; OLG Braunschweig, Urteil v. 20.12.2012, 8 U 7/12, BauR 2013, 970; OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2016, I-21 U 183/15, BauR 2017, 1681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht