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   OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - I-21 U 26/04   

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https://dejure.org/2004,1763
OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - I-21 U 26/04 (https://dejure.org/2004,1763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2004 - I-21 U 26/04 (https://dejure.org/2004,1763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - I-21 U 26/04 (https://dejure.org/2004,1763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Werkvertrages wegen Nichterbringung der Sicherheit; Anspruch des planenden Architekten auf Sicherheit für Vorleistungen; Begriff der Bauwerkleistungen; Werterhöhung des Grundstücks; Begriff des Unternehmers; Abrechnung bereits erbrachter Leistungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § ... 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 643; ; BGB § 643 S. 2; ; BGB § 645 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 645 S. 1; ; BGB § 645 S. 2; ; BGB § 648; ; BGB § 648a; ; BGB § 648a Abs. 1; ; BGB § 648a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 648a Abs. 5; ; BGB § 648a Abs. 5 S. 1; ; BGB § 649; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; HOAI § 8; ; HOAI § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheit gem. § 648a BGB auch für Architekten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Werkvertrag - Auch der lediglich planende Architekt kann eine Bauhandwerkersicherung fordern

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Architekt kann Sicherheit verlangen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Sicherungsbürgschaft für Architekten

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    § 648 a: Ansprüche bei Beendigung des Vertrages wegen unterbliebener Sicherheitsleistung?

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Werkvertrag - Auch der lediglich planende Architekt kann eine Bauhandwerkersicherung fordern

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Düsseldorf verbessert Honorarsicherung über § 648a BGB erheblich

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 648 a - Sicherheit auch für planenden Architekten vor Bauausführung!

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    § 648 a: Ansprüche bei Beendigung des Vertrages wegen unterbliebener Sicherheitsleistung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Planer können 648a BGB-Sicherheit verlangen! (IBR 2005, 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 389
  • NZBau 2005, 164
  • BauR 2005, 155 (Ls.)
  • BauR 2005, 416
  • BauR 2005, 585
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92

    Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Daraus wird abgeleitet, dass werkvertragliche Leistungen nur dann sicherungsfähig im Sinne beider Vorschriften sind, wenn sie zu einer Werterhöhung des betroffenen Bauwerks geführt haben (BGH BauR 1994, 101, 102; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB; Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.; 16).

    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).

  • OLG Köln, 26.03.1999 - 4 U 47/98

    Ansprüche eines Gerüstbauers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Er setzt nicht voraus, dass die nach dem Vertrage zu erbringende Bauwerksleistung mit einer Werterhöhung des Grundstücks einhergeht, sondern betrifft auch solche unternehmerischen Tätigkeiten, die als nicht wegzudenkender Teil der Gesamtleistung der Herstellung des Bauwerks dienen, ohne sich in diesem unmittelbar verkörpern zu müssen (im Ergebnis ebenso: OLG Köln BauR 2000, 1874, 1875; Lotz BauR 2000, 1806, 1809f.; Schulze-Hagen BauR 2000, 28; a. A.: Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 139, m. w. N.; vermittelnd: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10 Aufl. Rn. 323; Staudinger/Peters, § 648a, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 07.05.1992 - 24 U 227/91

    Verjährungsfrist bei Markisenarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    b) Sicherungsfähig sind gemäß § 648a BGB alle noch nicht bezahlten Leistungen des Auftragnehmers, die dieser schon erbracht hat oder nach dem Vertrage noch erbringen muss (BGH BauR 2001, 386, 389; Ingenstau/Korbion/Joussen a.a.O., Rn. 149).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH BauR 2004, 316, 319f.) verliert der Auftraggeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben den durch die Ausgestaltung der Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung eingeräumten Schutz, wenn er seine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit nicht in einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung erhebt.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00

    Werkvertrag - Arbeit an Grundstück - Einbau zweiter Förderanlage in bodenfeste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1972 - 20 U 15/72

    Bauwerkssicherungshypothek für bauplanenden Architekten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13

    Bauhandwerkersicherung: Berechtigter Personenkreis

    Dies gilt selbst dann, wenn die Planung nicht umgesetzt und nicht im Bauwerk verwirklicht wird, weil es nach § 648a BGB keine implizite Verknüpfung zwischen der von dem Unternehmer erbrachten Leistung, insbesondere der hierdurch verursachten Wertsteigerung des Grundstücks und der zu gewährenden Sicherheit gibt (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 164, 165; OLG Koblenz, Urteil vom 15. April 2010 - Gesch.- Nr. 6 U 1000/09 - zitiert nach Juris; Münchener Kommentar/Busche, Rn. 8 zu § 648a BGB; Juris-PK/Rösch, Rn. 8 zu § 648a BGB; ibr-online-Kommentar/Kniffka, Rn. 18 zu § 648a BGB; für andere vergleichbare Berufsgruppen (z. B. Gerüstbauer) auch Erman/ Schwenker, Rn. 5 zu § 648a BGB).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 12/23

    Architektenhonorar; Leistungsphasen; Baugenehmigung; Vorplanung; Entwurfsplanung;

    Dies gilt auch für einen Architekten für die von ihm zu erbringenden Planleistungen, und zwar selbst dann, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens noch nicht begonnen wurde (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2022 - 14 U 96/19, Rn. 34, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Oktober 2004 - I 21 U 26/04, Rn. 18, juris).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 13 U 2800/19

    Bauhandwerkersicherung für isoliert beauftragte Gerüstbauarbeiten

    Deshalb könne der Kreis der geschützten Bauwerksunternehmer im Rahmen des § 648a BGB a. F. weiter gefasst werden als der des § 648 BGB a. F. (OLG Köln, Urteil vom 26. März 1999 - 4 U 47/98 -, juris Rn. 50; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2004 - I-21 U 26/04 -, juris Rn. 16 f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2014 - 12 U 149/13 -, juris Rn. 54).

    Der durch Auslegung zu ermittelnde Unternehmerbegriff in § 648a BGB a. F. entspreche nicht dem des § 648 BGB a. F. Er setze nicht voraus, dass die nach dem Vertrag zu erbringende Bauwerksleistung unmittelbar mit einer Werterhöhung des Grundstücks einhergehe, sondern betreffe auch solche unternehmerischen Tätigkeiten, die als nicht wegzudenkender Teil der Gesamtleistung der Herstellung des Bauwerks dienen, ohne sich in diesem unmittelbar verkörpern zu müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2004 - I-21 U 26/04 -, juris Rn. 17, bezogen auf Planungsleistungen eines Architekten).

  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17

    Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar aus einem vorzeitig beendeten

    Nach dieser Vorschrift, die auch die Werkleistung des Architekten erfasst (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2005, S. 416; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Aufl., Juli 2013, § 648 a, Rn. 3) besteht ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat.
  • OLG Bamberg, 19.02.2018 - 5 U 190/17

    Anspruch auf Leistung einer Sicherheit gem. § 648a BGB

    3. Der Kläger als Architekt kann die Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB a.F. verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 05, 416, BeckOK, BGB, Stand 01.02.2017, § 648a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 18.01.2018 - 5 U 190/17

    Anspruch auf Leistung von Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Sätze 1 u. 2 BGB a.F.

    Der Kläger als Architekt kann die Stellung einer Sicherheit gemäß § 648a BGB a.F. verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 05, 416, BeckOK, BGB, Stand 01.02.2017, § 648a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 29 U 10/17

    Ansprüche aus Bauleitervertrag und Vertrag für Erbringung von Tragswerksplanung

    Zwar fallen in den Anwendungsbereich von § 648 BGB alter Fassung auch die planenden Architekten und Sonderfachleute (OLG Koblenz, 6 U 1000/09, BauR 2011, 1867, bestätigt durch BGH VII ZR 82/10; OLG Düsseldorf, 21 U 26/04, BauR 2005, 585).
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