Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 21 U 35/2001, 21 U 35/01   

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https://dejure.org/2002,24489
OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 21 U 35/2001, 21 U 35/01 (https://dejure.org/2002,24489)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2002 - 21 U 35/2001, 21 U 35/01 (https://dejure.org/2002,24489)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 21 U 35/2001, 21 U 35/01 (https://dejure.org/2002,24489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; AGBG § 1 Abs. 1
    Kein Schadensersatzanspruch wegen Totalverlustes einer Anlage in risikoreiche synthetische DM-Anleihe gegenüber dem Konsortialführer bei Warnung vor Verkauf an Privatanleger im Informationsmemorandum

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2006 - 23 U 141/05

    Anleihe: Schadensersatzanspruch gegen einen Konsortialführer wegen Begebung einer

    Die Beklagte erläutert den Unterschied zu der von der C Ltd. gegebenen synthetischen Anleihe, welche der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) zugrundeliege.

    Vielmehr ist diese Regelung vor dem Hintergrund der zu sichernden Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes durch das Interesse an einer kurzfristigen verbindlichen Entscheidungsmöglichkeit, die auch im Hinblick auf mögliche schnelle Wertschwankungen sinnvoll erscheinen kann, noch gerechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Zwar kann eine solch kleine Stückelung durchaus darauf hindeuten, daß eine Veräußerung auch an Privatanleger beabsichtigt war; dies ist aber mangels weiterer Anhaltspunkte nicht hinreichend sicher feststellbar (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Insoweit wird auf die Begründung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in dem Urteil vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) Bezug genommen, die auch bei dieser Sachverhaltsgestaltung zutrifft.

  • OLG Frankfurt, 01.11.2006 - 23 U 146/05

    Anleihe: Ansprüche eines Anleiheerwerbers gegen einen Konsortialführer;

    Die Beklagte erläutert den Unterschied zu der von der C Ltd. gegebenen synthetischen Anleihe, welche der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) zugrundeliege.

    Vielmehr ist diese Regelung vor dem Hintergrund der zu sichernden Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes durch das Interesse an einer kurzfristigen verbindlichen Entscheidungsmöglichkeit, die auch im Hinblick auf mögliche schnelle Wertschwankungen sinnvoll erscheinen kann, noch gerechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Zwar kann eine solch kleine Stückelung durchaus darauf hindeuten, daß eine Veräußerung auch an Privatanleger beabsichtigt war; dies ist aber mangels weiterer Anhaltspunkte nicht hinreichend sicher feststellbar (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Insoweit wird auf die Begründung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in dem Urteil vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) Bezug genommen, die auch bei dieser Sachverhaltsgestaltung zutrifft.

  • OLG Frankfurt, 01.11.2006 - 23 U 138/05

    Anleihe: Schadensersatzanspruch gegen einen Konsortialführer wegen Begebung einer

    Die Beklagte erläutert den Unterschied zu der von der Ecuador Synthetics Sovereign Investments (Jersey) Ltd. gegebenen synthetischen Anleihe, welche der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) zugrundeliege.

    Vielmehr ist diese Regelung vor dem Hintergrund der zu sichernden Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes durch das Interesse an einer kurzfristigen verbindlichen Entscheidungsmöglichkeit, die auch im Hinblick auf mögliche schnelle Wertschwankungen sinnvoll erscheinen kann, noch gerechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Zwar kann eine solch kleine Stückelung durchaus darauf hindeuten, daß eine Veräußerung auch an Privatanleger beabsichtigt war; dies ist aber mangels weiterer Anhaltspunkte nicht hinreichend sicher feststellbar (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2002, Az.: 21 U 35/01).

    Insoweit wird auf die Begründung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in dem Urteil vom 30.1.2002 (Az.: 21 U 35/01) Bezug genommen, die auch bei dieser Sachverhaltsgestaltung zutrifft.

  • LG Hamburg, 26.05.2011 - 334 O 255/09

    Falschberatung einer Bank hinsichtlich der Anlage in Zertifikate

    Beim Glückspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (zitiert nach Juris: OLG Frankfurt, Urteil vom 30.1.2002, Az. 21 U 35/2001; 21 U 35/01, Rdn. 52 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 21 U 35/01   

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https://dejure.org/2001,28961
OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 21 U 35/01 (https://dejure.org/2001,28961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2001 - 21 U 35/01 (https://dejure.org/2001,28961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2001 - 21 U 35/01 (https://dejure.org/2001,28961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 03.09.2014 - 16 W 37/13

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des

    Vielmehr habe das Gericht das Beweisverfahren zu Ende zu führen, alsdann könne der Antragsgegner über § 494a ZPO eine Kostenentscheidung herbeiführen (OLG Köln, Beschl. v. 12.4.2000 - 17 W 480/99, NJW-RR 2001, 1650; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.11.2001 - 21 U 35/01, BauR 2002, 350; Ulrich, Beweisverfahren mit Sachverständigen, ibr-online, Stand 3.3.2008, 9. Kapitel Rn. 41).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.2016 - 8 W 104/15

    Beweisverfahren: Weiterhin keine Beendigung trotz verspäteter Vorschusszahlung

    Für eine isolierte Kostenentscheidung im nunmehr fortzuführenden selbstständigen Beweisverfahren ist bei dieser Sachlage kein Raum (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2001 - 21 U 35/01 -, zitiert nach juris).
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