Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.06.2015

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   OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14   

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OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2016,16212)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2016 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2016,16212)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2016,16212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags; Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags in Anlageberatungsfällen

  • rewis.io

    Verjährungshemmung durch Güteverfahren in Anlageberatungsfällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags; Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags in Anlageberatungsfällen

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Anbringung eines Güteantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    So genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 18.06.2015; Az: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, III ZR 356/14 und III ZB 88/15 sowie III ZB 74/15) ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 74/15

    Kapitalanlegermusterverfahren: Verfahrensaussetzung wegen anderweitig anhängigen

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    So genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 18.06.2015; Az: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, III ZR 356/14 und III ZB 88/15 sowie III ZB 74/15) ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der von der Klagepartei zitierten Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.10.2015, AZ: IV ZR 405/14).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum 3. Börsengang der Telekom im Jahr 2000 (Urteil vom 21.10.2014, AZ: XI ZB 12/12), enthält keine Widersprüche zu den Entscheidungen des III. Zivilsenats, noch sind die dort angestellten Erwägungen zum Güteantrag hier einschlägig.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 191/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    So genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 18.06.2015; Az: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, III ZR 356/14 und III ZB 88/15 sowie III ZB 74/15) ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 227/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    So genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 18.06.2015; Az: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, III ZR 356/14 und III ZB 88/15 sowie III ZB 74/15) ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus OLG München, 20.06.2016 - 21 U 3849/14
    So genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 18.06.2015; Az: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR 198/14, III ZR 227/14, III ZR 356/14 und III ZB 88/15 sowie III ZB 74/15) ein Güteantrag den Anforderungen an die für die Bewirkung der Verjährungshemmung nötige Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs in Anlageberatungsfällen dann, wenn er die konkrete Kapitalanlage bezeichnet, die Zeichnungssumme sowie den (ungefähren) Beratungszeitraum angibt und den Hergang der Beratung mindestens im Groben umreißt.
  • OLG Brandenburg, 10.05.2017 - 4 U 70/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf in sogenannten

    Vielmehr besteht zwischen den vom Kläger als Nutzungswertersatz zu beanspruchenden Zinsen und den höheren, der beklagten Bank als Gebrauchsvorteil zustehenden Zinsen - da der Anspruch des einen nur Zug um Zug gegen Befriedigung des anderen zu erfüllen ist - ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Folge, dass der Kläger bei objektiver Betrachtung einen (steuerpflichtigen) Überschuss aus den (Zins)Einnahmen über die Ausgaben nicht erzielen konnte (s. bereits Senat, Urteil vom 30.11.2016 - 4 U 86/16 - BeckRS 2016, 20785; Urteil vom 14.12.2016 - 4 U 19/16 - BeckRS 2016, 11776).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2018 - 10 U 90/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung

    Das angestrebte Verfahrensziel wird nur so erkennbar (vgl. OLG München, Urteile vom 20.06.2016 - 21 U 3849/14, 21 U 2777/14 und 21 U 3887/14, jeweils juris-Rn. 33).
  • OLG Braunschweig, 13.01.2020 - 3 U 91/16

    Verjährung von Anlegeransprüchen; Anforderungen an einen Güteantrag; Einrichtung

    Das angestrebte Verfahrensziel wird nur so erkennbar (vgl. OLG München, Urteile vom 20.06.2016 - 21 U 3849/14, 21 U 2777/14 und 21 U 3887/14, jeweils juris-Rn. 33).
  • OLG München, 20.06.2016 - 21 U 4016/15

    Voraussetzungen für Verjährungshemmung durch Einleitung eines Güteverfahrens in

    Mit der Feststellung, dass in dem streitgegenständlichen Güteantrag (vgl. Anlage zum Protokoll, Bl. 1065/1068 d. A.) der begehrte Schadensersatzanspruch nicht hinreichend individualisiert sei, bestätigt der Senat seine Rechtsprechung in zahlreichen Parallelfällen (z. B. Urteile vom 20.06.2016: AZ: 21 U 3849/14, AZ: 21 U 2777/14, AZ: 21 U 3887/14).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2017 - 4 U 70/16

    Darlehensvertrag widerrufen: Wie wird Altfall abgewickelt?

    Vielmehr besteht zwischen den vom Kläger als Nutzungswertersatz zu beanspruchenden Zinsen und den höheren, der beklagten Bank als Gebrauchsvorteil zustehenden Zinsen - da der Anspruch des einen nur Zug um Zug gegen Befriedigung des anderen zu erfüllen ist - ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Folge, dass der Kläger bei objektiver Betrachtung einen (steuerpflichtigen) Überschuss aus den (Zins)Einnahmen über die Ausgaben nicht erzielen konnte (s. bereits Senat, Urteil vom 30.11.2016 - 4 U 86/16 - BeckRS 2016, 20785; Urteil vom 14.12.2016 - 4 U 19/16 - BeckRS 2016, 11776).
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https://dejure.org/2015,46312
OLG München, 10.06.2015 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2015,46312)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.2015 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2015,46312)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 21 U 3849/14 (https://dejure.org/2015,46312)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 88/15

    Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10. Juni 2015 - 21 U 3849/14 - aufgehoben.
  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    In dieser Entscheidung hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    In dieser Entscheidung hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die erst vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 (III ZB 88/15): Hiermit hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die erst vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 (III ZB 88/15): Hiermit hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 630/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die erst vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 (III ZB 88/15): Dort hob der BGH auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die erst vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 (III ZB 88/15): Hiermit hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die erst vor kurzem ergangene Entscheidung des BGH vom 28. Januar 2016 (III ZB 88/15): Hiermit hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 (21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    In dieser Entscheidung hob der BGH auf Rechtsbeschwerde der Beklagten einen Beschluss des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10.06.2015 ( 21 U 3849/14) auf, wonach dieser den Rechtsstreit mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2015 (2 OH 28/14 KapMuG ) gemäß § 8 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt hatte und folgte der Begründung der Rechtsbeschwerde, dass es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - an der Entscheidungserheblichkeit der Feststellungsziele fehle, weil der Rechtsstreit wegen Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Klägers unabhängig vom Ausgang des Musterverfahrens im Sinne einer sachlichen Abweisung der Klage entscheidungsreif sei.
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