Weitere Entscheidung unten: OLG München, 13.02.2017

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   OLG München, 27.03.2017 - 21 U 3903/15   

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OLG München, 27.03.2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8446)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8446)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Genehmigung der Prozessführung bei Betreuungsvollmacht; Zustellung demnächst nach Umzug ins Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensvertrag; Betreuungsvollmacht; Genehmigung; Prozessführung; Zustellung demnächst; Prozessfähigkeit; Auslandszustellung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Prozessführung bei fehlender Prozessfähigkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsanspruch zwischen Darlehensnehmern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Prozessfähigkeit - und die bestehende Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern - und seine Verjährung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 27.03.2017 - 21 U 3903/15
    Mit dem Wesen des Ausgleichsanspruchs als einheitlicher Anspruch ist ein Abstellen auf die Fälligkeit einzelner Raten für den Beginn der Verjährung nicht vereinbar (vgl. insbesondere Urteil des BGH vom 08.11.2016, Az.: VI ZR 200/15).
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG München, 27.03.2017 - 21 U 3903/15
    Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld im Sinne des § 199 BGB entstanden" (vgl. Versäumnisurteil des BGH vom 18.06.2009, AZ: VII ZR 167/08; NJW 2010, 60).
  • OLG Dresden, 07.09.2022 - 5 U 816/22

    Rückzahlung einer Mietkaution; Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs; Auslegung

    Soweit an der Prozessfähigkeit der Beklagten jedenfalls ab dem 18.02.2022 Zweifel bestanden haben können, ist ein damit verbundenes Zulässigkeitshindernis für die Prozesshandlungen der Beklagten ausgeräumt, weil der durch die Vorsorgevollmacht vom 30.12.2009, eine Vollmacht nach § 51 Abs. 3 ZPO, bevollmächtigte Ehemann der Beklagten die bisherige Prozessführung genehmigt hat (BGH, Urteil vom 19.07.2010, II ZR 56/09, NJW 2010, 2886 Rn. 8; OLG München, Urteil vom 27.03.2017, 21 U 3903/15, BeckRS 2017, 105158 Rn. 21; Lindacher/Hau in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 51, 52 Rn. 42).
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   OLG München, 13.02.2017 - 21 U 3903/15   

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OLG München, 13.02.2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8317)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8317)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 21 U 3903/15 (https://dejure.org/2017,8317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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