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   OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16   

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OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16 (https://dejure.org/2017,16455)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.2017 - 21 U 4277/16 (https://dejure.org/2017,16455)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 21 U 4277/16 (https://dejure.org/2017,16455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Käufers eines Grundstücks zur Zahlung eines Aufschlags auf den Kaufpreis bei Veräußerung innerhalb von acht Jahren

  • rewis.io

    Unwirksame Weiterverkaufsklausel in Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - unwirksame Weiterverkaufsklausel einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Käufers eines Grundstücks zur Zahlung eines Aufschlags auf den Kaufpreis bei Veräußerung innerhalb von acht Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachzahlungspflicht des Erwerbers eines gemeindlichen Grundstücks bei vorzeitiger Veräußerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    Eine solche Ausgewogenheit hält der Senat indessen aus nachfolgenden Gründen nicht für gegeben, weswegen im Ergebnis dahinstehen kann, ob einer der genannten Vorschriften bzw. Grundsätze dogmatisch ein Vorrang zukommt (vgl. BGH vom 29.11.2002, Az. V ZR 105/02, Rn. 17; BGH vom 16.04.2010, Az. V ZR 175/09, Rn. 9).

    b) Anders als bei den typischen Kaufverträgen im Rahmen sog. Einheimischenmodelle (vgl. BGH vom 16.04.2010, Az. V ZR 175/09 und vom 26.06.2015, Az. V ZR 271/14) wurde dem Kläger und seiner Ehefrau beim Erwerb der Grundstücke von der Beklagten kein Preisvorteil eingeräumt - vgl. auch Ziffer VII des Kaufvertrages -, der nunmehr wieder herausverlangt wird.

    Anders als in den Fällen subventionierter Verkäufe von Grundstücken (vgl. BGH vom 16.04.2010, V ZR 175/09, Rn. 22 ff) verschiebt sich vorliegend bei einer ersatzlosen Streichung der Vertragsklausel zur Nachzahlungspflicht das Vertragsgefüge gerade nicht unangemessen zu Lasten einer Vertragspartei.

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    § 11 BauG normiert das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung, welches dann eingehalten ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem Wert der von der Gemeinde erbrachten oder zu erbringenden Leistung steht und die vertragliche Übernahme von Pflichten auch ansonsten zu keiner unzumutbare Belastung für den Vertragspartner der Behörde führt (BGH vom 29.11.2002, Az. V ZR 105/02; BGH vom 26.06.2015, Az. V ZR 144/15, Rn. 19) cc) Letztlich muss nach beiden Bestimmungen, § 307 Abs. 1 BGB und § 11 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 134 BGB eine Inhaltskontrolle durchgeführt und geprüft werden, ob die Vertragsbestimmungen in ihrer Gesamtheit ausgewogen sind.

    Eine solche Ausgewogenheit hält der Senat indessen aus nachfolgenden Gründen nicht für gegeben, weswegen im Ergebnis dahinstehen kann, ob einer der genannten Vorschriften bzw. Grundsätze dogmatisch ein Vorrang zukommt (vgl. BGH vom 29.11.2002, Az. V ZR 105/02, Rn. 17; BGH vom 16.04.2010, Az. V ZR 175/09, Rn. 9).

  • LG Ingolstadt, 30.09.2016 - 31 O 2072/15

    Verpflichtung zur Eigennutzung bei Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 30.09.2016, Az. 31 O 2072/15, aufgehoben.

    Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt, Az. 31 O 2072/15, vom 30.09.2016 wird abgeändert, dahin, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 10.712,50 EUR zzgl.

  • OLG Schleswig, 26.03.2010 - 17 U 67/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    Die Entscheidung, dass keiner der beiden getrennten bzw. geschiedenen Ehepartner das bisherige gemeinsame Eigenheim behalten und nutzen kann bzw. will (oder darf), ist vielmehr zu respektieren, ebenso wie die Entscheidung berufsbedingt den Wohnort zu ändern (vgl. auch Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.03.2010, Az. 17 U 67/08).
  • BGH, 22.07.2016 - V ZR 144/15

    Umfang der Heilungswirkung des § 311b Abs. 1 S. 2 BGB bei der Annahme eines

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    § 11 BauG normiert das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung, welches dann eingehalten ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung und dem Wert der von der Gemeinde erbrachten oder zu erbringenden Leistung steht und die vertragliche Übernahme von Pflichten auch ansonsten zu keiner unzumutbare Belastung für den Vertragspartner der Behörde führt (BGH vom 29.11.2002, Az. V ZR 105/02; BGH vom 26.06.2015, Az. V ZR 144/15, Rn. 19) cc) Letztlich muss nach beiden Bestimmungen, § 307 Abs. 1 BGB und § 11 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 134 BGB eine Inhaltskontrolle durchgeführt und geprüft werden, ob die Vertragsbestimmungen in ihrer Gesamtheit ausgewogen sind.
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14

    Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    b) Anders als bei den typischen Kaufverträgen im Rahmen sog. Einheimischenmodelle (vgl. BGH vom 16.04.2010, Az. V ZR 175/09 und vom 26.06.2015, Az. V ZR 271/14) wurde dem Kläger und seiner Ehefrau beim Erwerb der Grundstücke von der Beklagten kein Preisvorteil eingeräumt - vgl. auch Ziffer VII des Kaufvertrages -, der nunmehr wieder herausverlangt wird.
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    Darüber hinaus hat die beklagte Gemeinde ganz allgemein dem Gebot der angemessenen Vertragsgestaltung zu beachten, das auf dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beruht und daher auch ohne ausdrückliche Regelung für das gesamte Handeln der öffentlichen Körperschaften im Rechtsverkehr mit Privaten bestimmend ist (vgl. BGH vom 26.06.2015, Az. V ZR 144/14, Rn. 17).
  • OLG Celle, 29.06.2005 - 4 U 56/05

    Unwirksamkeit einer Klausel wegen einseitiger Benachteiligung; Verpflichtung

    Auszug aus OLG München, 22.05.2017 - 21 U 4277/16
    Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, hätte es insoweit für die Unterbindung von Grundstücksspekulationen genügt, dass beim Weiterverkauf des Grundstücks die Differenz zwischen dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erwerbs im Verhältnis zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs nachzuentrichten ist und somit eine Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen stattfindet (vgl. hierzu auch OLG Celle vom 29.06.2005, Az. 4 U 56/05).
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