Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - I-21 U 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50825
OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - I-21 U 43/14 (https://dejure.org/2014,50825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2014 - I-21 U 43/14 (https://dejure.org/2014,50825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - I-21 U 43/14 (https://dejure.org/2014,50825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 351
    Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag mit Bauerrichtungsverpflichtung aufgrund Insolvenz des ausführenden Bauunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheit von Grundstückskauf- und Bauvertrag: Rücktritt kann nur einheitlich ausgeübt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag mit Bauerrichtungsverpflichtung aufgrund Insolvenz des ausführenden Bauunternehmens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheit von Grundstücks- und Bauvertrag: Rücktritt kann nur einheitlich ausgeübt werden! (IBR 2015, 365)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1214
  • BauR 2015, 1856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Hierfür ist entscheidend darauf abzustellen, ob nach den Vorstellungen der vertragschließenden Parteien die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollen, somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (grundlegend BGH, Urteil vom 30.4.1976, V ZR 143/74, NJW 1976, 1931f, zitiert nach juris Rdnr. 12; Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 246/08, BauR 2010, 1754ff zitiert nach juris Rdnr. 10).

    Dieses im Hinblick auf den Werkvertrag zweifelsfrei bestehende Rücktrittsrecht wirkt auch auf das durch den Grundstückskaufvertrag mit der Beklagten begründete Vertragsverhältnis durch (vgl. BGH, Urteil vom 30.4.1976, a.a.O., TZ 14; Kaiser/Staudin-ger, Neubearbeitung 2012, Rz. 10 zu § 351; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013, Rz. 1 zu § 351).

    Liegt - wie hier - ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, kann das Rücktrittsrecht hinsichtlich der verbundenen Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden, wobei zur Auflösung des einheitlichen Rechtsgeschäft genügt, dass dessen Voraussetzungen durch das Verhalten nur eines der Beteiligten geschaffen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30.4.1976, a.a.O., TZ 14 ).

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Wird aber ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, wird es durch den Bau nicht in seinem Bestand verbessert, sondern verändert, indem es fortan für einen Zweck benutzt wird, dem es bisher nicht gedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.1964, V ZR 105/61, WM 1964, 456 - zitiert nach juris Rn. 11).

    Durch die Bebauung ist der Grundstücksteil daher nicht einer ganz anderen Zweckbestimmung unterworfen worden als bisher (vgl. BGH Urteil vom 26.02.1964, V ZR 105/61, WM 1964, 456 - zitiert nach juris Rn. 12).

  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fallen darunter nur diejenigen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Bestand der Sache als solcher zu erhalten oder wiederherzustellen, oder die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.2002, V ZR 79/01, NJW 2002, 3478 - zitiert nach juris Rn. 11).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ZR 256/87

    Rücktrittserklärung durch Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Notwendig aber auch ausreichend für die Annahme einer Rücktrittserklärung ist, wenn dieser Erklärung des Rücktrittsberechtigten gemäß §§ 133, 157 BGB entnommen werden kann, er wolle die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag beenden und bereits ausgetauschten Leistungen wieder rückgängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.1988, VIII 256/87, NJW 1988, 2877; Kaiser/Staudinger, a.a.O., Rz. 25 zu § 349.).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Die zwischen den Teilen des einheitlichen Geschäfts bestehende Abhängigkeit muss dabei urkundlichen Ausdruck finden, wobei es genügt, dass das Gewollte sich andeutungsweise im Beurkundeten wiederfindet (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1999, V ZR 251/98, NJW 2000, 951, zitiert nach juris Rdnr. 5).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76

    Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Hierfür ist entscheidend darauf abzustellen, ob nach den Vorstellungen der vertragschließenden Parteien die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollen, somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (grundlegend BGH, Urteil vom 30.4.1976, V ZR 143/74, NJW 1976, 1931f, zitiert nach juris Rdnr. 12; Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 246/08, BauR 2010, 1754ff zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 246/08

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2014 - 21 U 43/14
    Hierfür ist entscheidend darauf abzustellen, ob nach den Vorstellungen der vertragschließenden Parteien die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollen, somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (grundlegend BGH, Urteil vom 30.4.1976, V ZR 143/74, NJW 1976, 1931f, zitiert nach juris Rdnr. 12; Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 246/08, BauR 2010, 1754ff zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Notwendig, aber auch ausreichend für die Annahme einer Rücktrittserklärung ist, wenn dieser Erklärung des Rücktrittsberechtigten gemäß §§ 133, 157 BGB entnommen werden kann, er wolle die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag beenden und die bereits ausgetauschten Leistungen wieder rückgängig machen (OLG Düsseldorf 30. Juli 2014 - I-21 U 43/14 - zu B I 4 a aa der Gründe mwN) .
  • LG Heidelberg, 30.12.2016 - 3 O 28/14

    Rücktritt von Kaufvertrag über ein Pferd wegen Mangelhaftigkeit

    Für die Annahme einer Rücktrittserklärung ist ausreichend, wenn der Erklärung des Rücktrittsberechtigten gemäß §§ 133, 157 BGB entnommen werden kann, er wolle die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag beenden und die bereits ausgetauschten Leistungen wieder rückgängig machen (OLG Düsseldorf Urt. v. 30.7.2014 - 21 U 43/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht