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   OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - I-21 U 43/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50583
OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - I-21 U 43/18 (https://dejure.org/2019,50583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2019 - I-21 U 43/18 (https://dejure.org/2019,50583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - I-21 U 43/18 (https://dejure.org/2019,50583)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufklärungspflichit der Reparaturwerkstatt

  • IWW

    BGB, §§ 280 Abs. 1, 633

  • RA Kotz

    Umfang der Prüf- und Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB, § 280 Abs. 1 ; BGB, § 633

  • rechtsportal.de

    BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 254
    Umfang werkvertraglicher Prüfpflichten und Hinweispflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Prüfungs- und Hinweispflichten bestehen bei einem Reparaturauftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener Aufklärung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werkstatt haftet bei unterlassener Aufklärung über weiteren Reparaturbedarf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende Hinweis auf den Reparaturbedarf eines Fahrzeugs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugreparatur: Werkstatt muss auf weitere Mängel hinweisen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werkstatt haftet bei Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur

  • versr.de (Kurzinformation)

    Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener Aufklärung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerketten nicht geprüft: Motorschaden - Die Kfz-Werkstatt hätte dem Kunden zum Austausch der Steuerketten raten müssen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüf- und Hinweispflichten eines Werkunternehmers

  • datev.de (Kurzinformation)

    Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener Aufklärung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschleiß für Fachmann erkennbar: Unternehmer muss auf drohenden Schaden hinweisen! (IBR 2020, 244)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18
    Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht der Beklagten, den Kläger auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die sie im Rahmen des Reparaturauftrages ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hatte, und deren Mängel nach Ausführung ihrer Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen würden (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2007 - I-5 U 6/07, Rn. 43, juris, zur Haftung eines Putzers für Leistungen von Vorunternehmern).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18
    Hätte die Beklagte den Kläger darauf hingewiesen, dass die Steuerketten gelängt sind und hiermit die Gefahr eines Motorschadens einhergeht, ist unter Berücksichtigung der Vermutung eines aufklärungsgerechten Verhaltens des Klägers (vgl. BGH, st. Rspr. etwa Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10, Rn. 27 ff. juris), anzunehmen, dass dieser den Austausch der Steuerketten in Auftrag gegeben hätte.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 161/98

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Inhabers einer Reparatur-Werkstatt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18
    Zwar betreffen die den Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, obliegenden werkvertraglichen Prüf- und Hinweispflichten in erster Linie dessen eigenes Werk oder fehlerhafte Vorarbeiten und Schäden, die dazu führen, dass das eigene Werk nicht zur sachgerechten Beseitigung der aufgetretenen Schäden führen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.1999 - 22 U 161/98).
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