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   OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01   

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https://dejure.org/2002,3015
OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01 (https://dejure.org/2002,3015)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2002 - 21 U 5569/01 (https://dejure.org/2002,3015)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 21 U 5569/01 (https://dejure.org/2002,3015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Kein Haftungsausschluss durch einen Disclaimer

  • JurPC

    BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2; TDG §§ 5 Abs. 2 a.F., 11 S. 1 n.F.
    Haftung für Äußerungen in einem Internet-Forum

  • stroemer.de

    Diskussionsforum Online-Verlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der neuen Fassung des Teledienstegesetzes (TDG) bei abgeschlossenen Eingriffen vor Inkrafttreten der neuen Fassung; Privilegierung eines Internetproviders bei der Haftung; Möglichkeit des Ausschlusses einer deliktsrechtlichen Haftung durch Einsetzung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Äußerungen in einem Internet-Forum - Unterlassungsansprüche

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen einer Veröffentlichung im Internet; Rechtswirkungen eines sog. Disclaimers; Beseitigung der Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2398
  • MMR 2002, 611
  • K&R 2002, 550
  • afp 2002, 522
  • afp 2003, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01
    Deshalb bestünde allenfalls die Möglichkeit, in einem deutlich angebrachten Disclaimer eine ausreichende Distanzierung zu sehen, so dass - nach Scheitern des Vorfilters - die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die »alten« Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden sind (vgl. dazu etwa BGHZ 66, 182 = AfP 1976, 75 = NJW 1976, 1198 - Panorama; J. Helle, a.a.O., Rn. 26; Soehring, a.a.O:, Rn. 16.15 ff. und 16.21; für das TDG: Gounalakis/Rhode, a.a.O. Rn. 121; Spindler NJW 2002, 922/923).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    "Vielmehr bedeutet "Kenntnis" i.S.d. § 10 TMG entsprechend der Wortbedeutung eine tatsächliche, positive Kenntnis und nicht lediglich eine Kenntnisnahmemöglichkeit oder ein Kennenmüssen (vgl. auch KG, Beschluss vom 25.8.2014, Az. 4 Ws 71/14, m.w.N.; BGH, MMR 2012, 815; OLG München, NJW 2002, 2398; Broich in: Beck"scher Online-Kommentar Telemediengesetz, 2012, § 10 Rz. 4; Spindler/Schuster -Hoffmann , Recht der elektronischen Medien 2011, § 10 TMG Rz. 18).
  • KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14

    Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf

    Das Landgericht hat ferner mit Recht angenommen, dass das Haftungsprivileg des § 10 Satz 1 Nr. 1 TMG angesichts des eindeutigen Wortlauts der Norm und des ausdrücklich formulierten Willens des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks. 14/6098 S. 25; BTDrucks. 16/3078 S. 15) nur bei positiver Kenntnis des Täters von den konkreten strafrechtlich relevanten Inhalten entfällt (vgl. OLG Frankfurt am Main; LG Frankfurt am Main; LG Stuttgart; AG München, jeweils aaO; ständige zivilrechtliche Rspr., vgl. etwa BGH MMR 2012, 815; OLG München NJW 2002, 2398; Altenhain aaO, § 10 TMG Rn. 7 mit zahlr.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05

    Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums

    Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich angebrachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Folge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die "alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.).
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

    Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).

    Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).

    Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).

  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Das gilt grundsätzlich auch für den Bereich der Online-Medien; so lässt das bloße Löschen unzulässiger Äußerungen im Internet die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (Senat vom 10. Juli 2009 zu 9 W 119/08; OLG München NJW 2002, 2398f).
  • OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

    Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren; Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379; kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt).
  • AG Siegen, 22.08.2003 - 10 C 414/00

    Anspruch auf Unterlassung, Dritten die Möglichkeit zu eröffnen, Zugangsdaten,

    Die Beurteilung des vorliegenden Falles richtet sich nach dem Teledienstgesetz (TDG) in der Fassung vom 22. Juli 1997, da der Eingriff in etwaige Rechte der Klägerin vor In-Kraft-Treten der Neuregelung abgeschlossen war (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 ff. [OLG München 17.05.2002 - 21 U 5569/01]).
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