Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines neuen Verteidigungsmittels; Verletzung von Pflichten aus einem Bewachungsvertrag; Grobe Fahrlässigkeit von Wachmännern; Unterlassene Scharfschaltung einer Einbruchmeldeanlage; Unterlassene Innenkontrolle einer Lagerhalle; Brandstiftung zur ...
- Judicialis
VVG § 67 Abs. 1 S. 1; ; BGB § ... 254 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 278 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 282; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; AGBG § 9; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; GewO § 34 a Abs. 2; ; HGB § 352 Abs. 1; ; HGB § 353
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 284; ZPO § 286; BGB § 282 a. F. analog
Nachweis einer Brandstiftung durch Computersimulation - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch eines Feuerversicherers aus übergegangenem Recht wegen eines Brandschadens gegen das mit der Bewachung der bei dem Brand zerstörten Lagerhalle vom Versicherungsnehmer beauftragte Unternehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Computersimulation nach Spurenvernichtung beim Feuerwehreinsatz
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.01.2004 - 44 O 11/02
- OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1074
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Die Feststellung einer vorsätzlichen Brandstiftung fordert nicht, daß die konkrete Art und Weise der Tatbegehung geklärt ist (siehe für den Fall einer Eigenbrandstiftung durch einen Versicherungsnehmer BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; OLG Düsseldorf RuS 2002, 379).Zwar ist anerkannt, daß ein auf Zahlung der Versicherungssumme in Anspruch genommener Feuerversicherer zur Abwehr eines solchen Anspruchs vollen Beweis für eine Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers erbringen muß, ohne daß ihm ein Anscheinsbeweis zu Gute kommt (BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; BGH NJW 1988, 2040, 2041).
- BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Zwar ist anerkannt, daß ein auf Zahlung der Versicherungssumme in Anspruch genommener Feuerversicherer zur Abwehr eines solchen Anspruchs vollen Beweis für eine Eigenbrandstiftung des Versicherungsnehmers erbringen muß, ohne daß ihm ein Anscheinsbeweis zu Gute kommt (BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; BGH NJW 1988, 2040, 2041).Möglich ist ein Beweis des ersten Anscheins dann, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (z.B. BGH NJW 1988, 2040, 2041).
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97
Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Dabei muß sie sich ein Fehlverhalten ihrer Wachmänner L und Y, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient hat, gem. § 278 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann zurechnen lassen, falls diese vorsätzlich gehandelt haben und an einem strafbaren Verhalten beteiligt waren (s. BGH NJW 1999, 1031).Im übrigen kann - wie die Kammer bereits zu Recht ausgeführt hat - die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, die hier in Rede stehen, summenmäßig nur auf einen Betrag begrenzt werden, der die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden abdeckt (BGH NJW 1993, 335, 336; siehe auch BGH NJW 1999, 1031, 1032).
- OLG Hamburg, 21.11.2001 - 8 U 12/01
Bewachungsvertrag; Beweislastverteilung
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Es mag dahinstehen, ob ein Bewachungsunternehmer entsprechend einer teilweise vertretenen Ansicht generell auf Grund einer analogen Anwendung des § 282 BGB (so OLG Hamburg MDR 2002, 329) oder zumindest im Falle einer groben Verletzung von Berufspflichten die Kausalität einer Pflichtverletzung für einen eingetretenen Schaden auf Grund einer Beweislastumkehr selbst ausräumen muß. - BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Im übrigen kann - wie die Kammer bereits zu Recht ausgeführt hat - die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, die hier in Rede stehen, summenmäßig nur auf einen Betrag begrenzt werden, der die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden abdeckt (BGH NJW 1993, 335, 336; siehe auch BGH NJW 1999, 1031, 1032). - OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 198/00
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 21 U 58/04
Die Feststellung einer vorsätzlichen Brandstiftung fordert nicht, daß die konkrete Art und Weise der Tatbegehung geklärt ist (siehe für den Fall einer Eigenbrandstiftung durch einen Versicherungsnehmer BGH NJW-RR 1997, 1112, 1113; OLG Düsseldorf RuS 2002, 379).
- LG Stuttgart, 05.10.2016 - 27 O 84/16
Haftung eines Sicherheitsunternehmens: Aufschaltvertrag und Beweislastverteilung …
Zurecht hat das Oberlandesgericht Hamm in dem von der Klägerin weiter angeführten Urteil aus den genannten Gründen § 282 BGB a.F. nicht entsprechend angewandt (OLG Hamm, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 21 U 58/04, juris Rn. 53). - OLG Braunschweig, 16.07.2020 - 8 U 114/18
Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen einer Pflichtverletzung aus einem …
In einem Fall, bei dem ein Wachmann dem Verdacht, Unbefugte seien in die bewachte Lagerhalle eingedrungen, nicht nachgekommen ist und die Lagerhalle sodann in Brand gesetzt wurde, hat das OLG Hamm ausgeführt (vgl. Urteil vom 09.12.204 - 21 U 58/04 -, VersR 2005, 1074, Tz. 53):.