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OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5895/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Focus
Art. 5 Abs. 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der Presse - Abgrenzung der Begriffe Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 9 O 1939/94
- OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5895/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1493
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 01.10.1993 - 21 U 4042/93
Begehren der Unterlassung der pressemäßigen Äußerung "Siemens und die Amigos in …
Auszug aus OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5895/94
Verfestigt sich dagegen bei dem Durchschnittsleser der mitgeteilte Verdacht durch die Art der Darstellung - trotz formaler Vorbehalte - zu einer mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit zutreffenden Nachricht, so wird nicht mehr eine fremde Mitteilung verbreitet, sondern eine eigene Tatsachenbehauptung aufgestellt (Soehring, Das Recht der journalistischen Praxis, RdNr. 13.5; Senat AfP 1993, 767 ). - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5895/94
a) Mit der herrschenden Meinung (BGH AfP 1977, 340 ff.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., RdNr. 10.135 ff.;… Löffler, Presserecht, Band 1, 3. Aufl., LPG § 6 RdNr. 50) kann die Presse im Einzelfall lediglich über einen ihr bekannt gewordenen Verdacht hinsichtlich eines gravierenden Vorgangs berichten.
- LG Köln, 29.02.2012 - 28 O 840/11
Anspruch auf Untersagung der namentlichen Berichterstattung über einen unter …
Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung denunzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt (OLG Brandenburg,NJW 1995, 886; OLG München, NJW-RR 1996, 1487 [1488]; NJW-RR 1996, 1493 [1494]; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1990, 989 [990]).