Weitere Entscheidung unten: SG Hildesheim, 29.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05   

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OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05 (https://dejure.org/2005,1997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2005 - 21 U 66/05 (https://dejure.org/2005,1997)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 21 U 66/05 (https://dejure.org/2005,1997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Ausschlusses der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf Gewährleistungsansprüche im Rahmen der Sekundärhaftung des Architekten; Anforderungen an die Schadensberechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens nach bereits ...

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 288 a. F.; ; BGB § 291; ; BGB § 634 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 1 a. F.; ; AGBG § 11 Nr. 10 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf Gewährleistungsansprüche - sog. Sekundärhaftung des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sekundärhaftung des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Urteil zur Sekundärhaftung des Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Damoklesschwert: Sekundärhaftung wegen unterlassener Aufklärung über eigene Fehler.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sekundärhaftung des Architekten auch ohne Beauftragung der Leistungsphase 9! (IBR 2006, 1437)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 324
  • BauR 2006, 704
  • ZfBR 2006, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Daß sie auf den "Rahmen des jeweils übernommenen Aufgabengebietes" beschränkt ist (vgl. BGH BauR 1996, 418), ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht so zu verstehen, daß sie entfällt, wenn - wie hier - die Leistungsphase 9 gemäß HOAI nicht Bestandteil des Architektenvertrages ist.
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 143/99

    Sekundärhaftung des Architekten bei späterer Beendigung des Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Die Hinweispflicht steht nicht einmal im Zusammenhang mit der Leistungsphase 8 und/oder der Abnahme (vgl. BGH BauR 2002, 1718) und hängt erst recht nicht von einer Beauftragung der Leistungsphase 9 ab (vgl. BGH NJW-RR 2004, 396).
  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 263/79

    Setzung einer Frist zur Nachbesserung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Eine solche Klausel führt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dazu, daß der Bauherr den Architekten auf sein Wahlrecht hinweisen muß (BauR 1981, 395).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Diese Klausel, die die Architektenhaftung von einer erfolglosen Inanspruchnahme des Bauunternehmers abhängig machen sollte, stellt eine sog. Subsidiaritätsklausel dar, die die Verjährung im Verhältnis zum Architekten erst beginnen läßt, wenn das Unvermögen des Unternehmers feststeht (vgl. BGH BauR 1987, 343; Kniffka/Koeble Rn. 12/507).
  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85

    Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Schließlich kann auch nicht festgestellt werden, daß die Kläger selbst über ihre Ansprüche gegen die Architekten informiert gewesen wären (vgl. BGH NJW 1985, 2941).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Geschädigter auch dann noch auf der Basis eines fachlich fundierten Schätzgutachtens abrechnen, wenn er die Reparatur anschließend zu einem geringeren Preis hat durchführen lassen; er ist deshalb auch nicht verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Aufwand zu belegen (BGH NJW 1989, 3009).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Darauf kommt es jedoch für die Hinausschiebung des Verjährungsbeginns nicht an, weil es sich um eine für die AGBVerwender - die Beklagten zu 1, 3 und 4 - ungünstige Rechtsfolge handelt und der Verwender sich seine eigenen AGB entgegenhalten lassen muß (vgl. BGH NJW-RR 1998, 594, juris-Rn. 21; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96).
  • BGH, 06.04.1995 - VII ZR 73/94

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Bauträgers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Die Subsidiaritätsklausel ist zwar wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10 a AGBG unwirksam, weil sie zumindest so verstanden werden kann, daß eine gerichtliche Inanspruchnahme erfolgen muß (vgl. BGH BauR 1995, 542, Kniffka/Koeble Rn. 12/444).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01

    Formularmäßige Vereinbarung der Zurechnung von Willenserklärungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05
    Darauf kommt es jedoch für die Hinausschiebung des Verjährungsbeginns nicht an, weil es sich um eine für die AGBVerwender - die Beklagten zu 1, 3 und 4 - ungünstige Rechtsfolge handelt und der Verwender sich seine eigenen AGB entgegenhalten lassen muß (vgl. BGH NJW-RR 1998, 594, juris-Rn. 21; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96).
  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09

    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen

    Da § 291 BGB zur Höhe auf § 288 Abs. 1 S. 2 BGB verweist, ist die letztgenannte Norm maßgeblich und in der nach der einschlägigen Übergangsvorschrift geltenden Fassung anzuwenden (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2008, 1 U 120/08; OLG Hamm, 21. Zivilsenat, Urteil vom 06.12.2005, 21 U 66/05).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08

    Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem

    Da aber aufgrund der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Satz 3 EGBGB der § 288 BGB in der ab dem 01.05.2000 geltenden Fassung nur auf Forderungen anzuwenden ist, die von diesem Zeitpunkt an fällig werden, ist auch für den Prozesszins bei Klageerhebung ab dem 01.05.2000 wegen vor diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Forderungen die bis zum 30.04.2000 geltende Fassung des § 288 Abs. 1 BGB mit einem Zinssatz von 4 % anzuwenden (ebenso BVerwG, Urt. v. 24.07.2008 - 7 A 2/07 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urt. v. 12.0.2007 - 5 B 191/05 -, KStZ 2008, 137 [juris Rn. 35]; im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 21 U 66/05 - BauR 2006, 704 [juris Rn. 21]).
  • KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

    Trotz zwischenzeitlich vorgenommener Mängelbeseitigung kann der geltend gemachte Schadensersatzanspruch grundsätzlich abstrakt abgerechnet werden (OLG Hamm BauR 2006, 704 ff., Rdnr. 29, juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10

    Schadensabrechnung gemäß Schätzung trotz Mangelbeseitigung?

    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei KFZ-Unfällen (BGH NJW 1989, 3009) ist das OLG Hamm der Auffassung, dass ein Geschädigter auch dann noch auf der Basis eines fachlich fundierten Schätzgutachtens abrechnen kann, wenn er die Reparatur anschließend zu einem geringeren Preis hat durchführen lassen; er sei deshalb auch nicht verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Aufwand zu belegen (vgl. OLG Hamm BauR 2006, 704).
  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 8 U 58/09

    Schadensersatz wegen einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds;

    Da aber aufgrund der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Satz 3 EGBGB die Norm des § 288 BGB in der ab dem 01.05.2000 geltenden Fassung nur auf Forderungen anzuwenden ist, die von diesem Zeitpunkt an fällig werden, ist auch für den Prozesszins bei Klageerhebung ab dem 01.05.2000 wegen der vor diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Forderungen die bis zum 30.04.2000 geltende Fassung des § 288 I BGB mit einem Zinssatz von lediglich 4% anzuwenden (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vgl. BVerwG, Urteil vom 24.07.2008, Az.: 7 A 2/07; im Ergebnis ebenso OLGR Hamm 2006, 383 ff.; BAG, Urteil vom 25.04.2007, Az.: 10 AZR 586/06).
  • KG, 28.04.2016 - 21 U 172/14

    Architektenvertrag: Verjährung der Mängelansprüche; Abnahme der

    Wenn - wie vorliegend - die Leistungsphase 9 nicht beauftragt ist, bringt der Besteller jedoch mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung zumindest stillschweigend Ausdruck, dass er die vom Architekten erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgemäß billige (vgl. nur OLG München, Urteil vom 27. März 1987 - 14 U 481/86, NJW-RR 1988, 85, 86; OLG Hamm, Urteil vom 14. Februar 2008 - 23 U 4/05, BauR 2008, 1480, Rn. 38 nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 21 U 66/05, OLGR 2006, 383, Rn. 34 nach juris; s. a. Koeble in: Kniffka/ders., Kompendium BauR, 4. Auflage 2014, 12.
  • OLG Köln, 21.03.2011 - 11 U 214/10

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten;

    Das entspricht einer in Rechtsprechung und Schrifftum verbreiteteten Aufassung (OLG Hamm BauR 2006, 704 = NZBau 2006, 324; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rdn. 2733 und 2873; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 12. Teil Rdn. 509; Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rdn. 582; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 634 a Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2015 - 1 U 216/13

    Bauvertrag: Kausalität der Leistung für auftretende Mängel (hier:

    Die Streitfrage, ob der geschädigte Besteller auch dann "fiktiv" auf Gutachtenbasis abrechnen kann, wenn nach der Sanierung niedrigere Kosten feststehen (vgl. OLG Hamm NZBau 2006, 324, 325 [OLG Hamm 06.12.2005 - 21 U 66/05] ; OLG Düsseldorf BauR 2012, 516, 517; OLG Köln BeckRS 2015, 08302 [Tz. 21); Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 6.
  • OLG Oldenburg, 30.06.2021 - 2 U 111/21

    Bauherr lässt "abspecken": Architekt haftet nicht!

    bb) Weil die Architektenleistung zumindest infolge der Ingebrauchnahme ohne rechtzeitige Mängelrüge durch den Kläger (vgl. BGH Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 220/12 = NZBau 2013, 779) oder der vorbehaltlosen Zahlung der Architektenvergütung (vgl. OLG Hamm NZBau 2006, 324, 326; Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 11. Teil Rn. 748) konkludent abgenommen wurde, muss der Kläger diese Fehler in der Architektenleistung des Beklagten beweisen.
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 29.05.2008 - S 21 U 66/05   

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https://dejure.org/2008,116701
SG Hildesheim, 29.05.2008 - S 21 U 66/05 (https://dejure.org/2008,116701)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 29.05.2008 - S 21 U 66/05 (https://dejure.org/2008,116701)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - S 21 U 66/05 (https://dejure.org/2008,116701)
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