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   OLG Hamm, 19.06.2012 - I-21 U 85/11   

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https://dejure.org/2012,80794
OLG Hamm, 19.06.2012 - I-21 U 85/11 (https://dejure.org/2012,80794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2012 - I-21 U 85/11 (https://dejure.org/2012,80794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - I-21 U 85/11 (https://dejure.org/2012,80794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Vorsicht bei durch die Bauleitung angeordneten Stundenlohnarbeiten!

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Beim Angebotspreis verschrieben - welcher Preis gilt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergütung bei Wegfall von Leistungspositionen

Besprechungen u.ä. (5)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Behinderung nicht bauablaufbezogen dargestellt: Auftragnehmer erhält keinen Schadensersatz! (IBR 2014, 725)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleiter beauftragt Stundenlohnarbeiten: Auftragnehmer erhält keine Vergütung! (IBR 2015, 7)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufforderung zur Termineinhaltung ist keine Beschleunigungsanordnung! (IBR 2014, 724)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Irrtümliche Falschbezeichnung beim Einheitspreis: Das Gewollte ist maßgeblich! (IBR 2015, 1027)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Nullpositionen ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B entsprechend anwendbar! (IBR 2015, 4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Denn gleichwohl behält nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1968, 1234 [1235] mwN.) der Unternehmer seinen Anspruch auf Festlegung eines neuen Preises und kann direkt auf Zahlung klagen (vgl. auch Werner/Pastor , aaO., Rdnr. 1464 mwN.).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Ein solch allgemeiner Erfahrungssatz entbindet den Auftragnehmer jedoch nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NZBau 2002, 381 [382] mwN.), der der Senat folgt, regelmäßig nicht von seiner Verpflichtung, Behinderungen in einem Rechtsstreit, in dem er Schadensersatz verlangt, möglichst konkret darzulegen.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Dieses Vorbringen der Beklagten ist in der Berufungsinstanz schon deshalb zu berücksichtigen, weil die Klägerin es nicht bestritten hat, § 138 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH NJW 2005, 291).
  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11

    VOB-Vertrag: Ergänzende Auslegung eines Einheitspreisvertrages bezüglich des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Auf einen solchen Fall ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NZBau 2012, 226 Tz. 14, 17), der der Senat folgt, in ergänzender Auslegung der mit der Vereinbarung der VOB/B getroffenen Abrede vielmehr § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B anzuwenden.
  • BGH, 09.03.1995 - VII ZR 23/93

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Kündigung aus wichtigem Grund; Begriff

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Selbst wenn die Beklagte den Werkvertrag mit der Klägerin zu Recht gem. § 8 Nr. 3 VOB/B außerordentlich gekündigt hat, kann die Klägerin Werklohn für die von ihr erbrachten Leistungen verlangen (vgl. BGH NJW 1995, 1837 [1838] mwN.).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Abschlagszahlungen stellen grundsätzlich kein Anerkenntnis des Vergütungsanspruchs des Unternehmers dar, solange nicht die Schlussrechnung erteilt ist (vgl. BGH NZBau 2004, 386 mwN. für den VOB-Vertrag; Werner/Pastor , Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 1602 mwN.), da im Zeitpunkt der Abschlagszahlung die Höhe der endgültigen Forderung noch nicht feststeht.
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dies nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NZBau 2005, 692 [693] mwN.), der der Senat folgt, grundsätzlich nicht oder nur zum Teil der Fall wäre, weil es sich bei der neuen Schlussrechnung vom 23.08.2011 nach der eigenen Auffassung der Klägerin um keine die Fälligkeit der Werklohnforderung erstmals begründende Rechnung handelt.
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 43/07

    Anforderungen an die Individualisierung des mit einer Teilklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Von diesem Schlussrechnungssaldo kann daher ein erstrangiger Teilbetrag ohne Weiteres geltend gemacht werden, auch wenn in die Schlussrechnung Forderungen zum Beispiel aus Änderungsanordnungen (§§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B) oder zusätzlichen Leistungen (§§ 1 Nr. 4, 2 Nr. 6 VOB/B) eingestellt sind (vgl. BGH NZBau 2008, 319, Tz. 5 mwN.).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Zweibrücken , NJW-RR 1994, 1363 [1366]; Kapellmann/Messerschmidt , 2. Aufl. 2007, § 2 VOB/B, Rdnr. 318 mwN.).
  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
    Der Bauleiter des Auftraggebers ist ohne besondere Vollmacht grundsätzlich nicht zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung berechtigt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 80 [81]; Kapellmann/Messerschmidt , aaO., § 2 VOB/B, Rdnr. 317 mwN.).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Denn anders, als die Klägerin meint, handelt es sich bei den einzelnen Rechnungspositionen (hier: 4.7.12 und 4.7.13) der korrigierten Schlussrechnung der Klägerin vom 19.10.2007 lediglich um unselbständige Rechnungsposten (vgl. zur insofern einhelligen Auffassung in Bezug auf die einzelnen Positionen einer Schlussrechnung nur BGH, Urteil vom 13.03.2003 - VII ZR 418/01; BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97; OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2012 - 21 U 85/11; OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 1041/05; Senat, Urteil vom 31.10.2007 - 14 U 95/07; Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, a. a. O., § 16 Rn. 150).
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