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   OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10   

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https://dejure.org/2010,13771
OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10 (https://dejure.org/2010,13771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2010 - 21 U 9/10 (https://dejure.org/2010,13771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 21 U 9/10 (https://dejure.org/2010,13771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbunwürdigkeit der Ehefrau des Erblassers wegen unterbliebener medizinischer Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2339
    Erbunwürdigkeit der Ehefrau des Erblassers wegen unterbliebener medizinischer Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehemann für Liebhaber ins Heim abgeschoben - erbunwürdig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66

    Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10
    47 Grundsätzlich ist im Rahmen der Anwendung des § 2339 Abs. 1 Nr. 3 BGB davon auszugehen, dass der Begriff der arglistigen Täuschung im gleichen Sinn zu verstehen ist wie in § 123 BGB (vgl. BGHZ 49, 155).

    Arglistig ist die Täuschung, also das Erregen oder Benutzen der irrigen Vorstellung, wenn sie als Mittel eingesetzt wird, um auf den Entschluss des Erblassers bestimmend einzuwirken, der Erklärungswille des Erblassers also vorsätzlich beeinflusst werden soll (vgl. BGHZ 49, 155, Rn. 26 m.w.N., zitiert nach juris).

  • BGH, 10.06.1968 - III ZR 67/66

    Herbeiführung des Nacherbfalls - Tötung des Vorerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10
    Denn § 2339 BGB enthält nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes eine erschöpfende Regelung der Erbunwürdigkeit, die der Schaffung neuer Erbunwürdigkeitsgründe durch analoge Anwendung oder extensive Auslegung verschlossen ist (vgl. BGH NJW 1968, 2051; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2339 Rn. 2; Soergel-Damrau, a.a.O., § 2339 Rn. 2; teilweise einschränkend: MK-Helms, a.a.O., § 2339 Rn. 7; Staudinger-Olshausen, a.a.O., § 2339 Rn. 21).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.06.1968 (Az. III ZR 67/66, NJW 1968, 2051) ergibt sich nach Auffassung des Senats nichts Entgegenstehendes.

  • BGH, 20.10.1969 - III ZR 208/67

    Streitwertbestimmung bei Erbunwürdigkeitsklage eines Miterben -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10
    Der Streitwert der Erbunwürdigkeitsklage bemisst sich nach der Beteiligung der Beklagten am Nachlass (vgl. BGH NJW 1970, 197), nicht nach dem Interesse des Klägers an der zu erwartenden Besserstellung.
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10
    Denn unabhängig davon, ob man von einem Tötungsversuch durch aktives Tun - Verhinderung der ärztlichen Behandlung - oder durch Unterlassen ausgeht, wobei eine Qualifikation der aus § 1353 BGB resultierenden Verpflichtung der Ehegatten zum gegenseitigen Schutz vor Leibes- und Lebensgefahren als Garantenpflicht im Sinne des § 13 StGB hier dahinstehen kann (vgl. dazu BGHSt 19, 167), beschränkt sich das Vorbringen des Klägers darauf, der Erblasser habe schon seit längerem über Schmerzen im Bauchraum geklagt und sei dennoch nicht einer fachärztlichen Behandlung zugeführt worden, die zu einer frühzeitigeren Erkennung des erst im August 2006 festgestellten Darmkarzinoms geführt hätte.
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10
    Denn selbst ein bedingter Tötungsvorsatz hätte zur Voraussetzung, dass die Beklagte es nach dem Klagevorbringen als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte, ihr Tun - oder ein gleichstehendes Unterlassen im Fall einer Garantenpflicht - werde zum Tod des Erblassers führen, wobei sie diese Folge darüber hinaus billigend in Kauf nahm (vgl. BGH NStZ 2007, 700).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 U 117/10

    Unterscheidung Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 I BGB

    Mit Urteil vom 29.10.2010 hat der 21. Zivilsenat unter Abänderung des klagestattgebenden erstinstanzlichen Urteils die Erbunwürdigkeitsklage des Klägers abgewiesen (Az.: 21 U 9/10).
  • OLG Nürnberg, 04.01.2018 - 12 U 1668/17

    Erblasser, Berufung, Unterhaltspflicht, Nachlass, Verwirkung, Verletzung,

    Insbesondere sind sowohl die in § 2333 Abs. 1 BGB aufgeführten Pflichtteilsentziehungsgründe als auch die in § 2339 Abs. 1 BGB aufgeführten Unwürdigkeitsgründe abschließend und einer Analogie nicht zugänglich (vgl. zu § 2333 BGB: BGH, Urteil vom 25. Oktober 1976 - IV ZR 109/74 - NJW 1977, 339, juris Tz. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 15 U 61/12 - FamRZ 2014, 1149, juris Tz. 63; vgl. zu § 2339 BGB: BGH, Urteil vom 10. Juni 1968 - III ZR 67/66 - NJW 1968, 2051; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Oktober 2010 - 21 U 9/10 - FamRZ 2011, 1177, juris Tz. 44).
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