Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-21 U 91/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5057
OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-21 U 91/07 (https://dejure.org/2008,5057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2008 - I-21 U 91/07 (https://dejure.org/2008,5057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - I-21 U 91/07 (https://dejure.org/2008,5057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus abgetretenem Recht wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag; Umfang der anwaltlichen Pflicht zur Aufklärung eines Sachverhalts; Folgen einer durch den Formalakt einer Abtretung erlangten Zeugenstellung einer ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 66 ff.; ; ZPO § ... 68 HS 2; ; ZPO § 72; ; ZPO § 72 Abs. 1; ; ZPO § 73; ; ZPO § 73 Satz 1; ; ZPO § 74 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 295 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 5 Satz 1; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 8; ; VOB/B § 2 Nr. 10; ; BGB §§ 194 ff.; ; BGB § 195; ; BGB § 203 - 213 n. F.; ; BGB § 204; ; BGB § 204 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6 n. F.; ; BGB § 209 n. F.; ; BGB § 215 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 611; ; BGB § 634 a; ; BGB § 675 a. F.; ; BRAO § 51 b; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Rechtsanwalts und zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung im Rahmen eines Prozessführungsmandats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung im Rahmen der NZB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1941
  • BauR 2008, 2082
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau anzugeben, dass der Streitverkündungsempfänger prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, BauR 2008, 711 (714); BGH, NJW 2002, 1414 (1416)).

    Sinn und Zweck der Streitverkündung, die den Gläubiger der Notwendigkeit entheben sollen, mehrere Prozesse gegen verschiedene in Betracht kommende Anspruchsgegner gleichzeitig anstrengen zu müssen, sprechen gegen die Ausdehnung des § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB auf alle Fälle einer unzulässigen Streitverkündung (BGH, BauR 2008, 711).

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben wird die Verjährung nicht gehemmt (BGH, BauR 2008, 711 (712 ff.)).

    Die Heilungsvorschriften finden nur dann Anwendung, wenn der unvollständige Streitverkündungsschriftsatz den Klageanspruch und die Regressmöglichkeit gegen den Streitverkündungsempfänger insoweit erkennen lässt, dass dieser sich gegebenenfalls durch Akteneinsicht die erforderliche Klarheit für seinen Entschluss verschaffen kann, ob er dem Rechtsstreit beitreten soll (BGH, BauR 2008, 711 (715); BGH, NJW 1975, 292 (293)).

    Die Hemmung der Verjährung setzt eine den Anforderungen der §§ 72, 73 ZPO entsprechende Streitverkündung voraus (BGH, BauR 2008, 711 (715)).

    Schließlich ist eine Zulässigkeit der Streitverkündung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht deshalb geboten, weil dadurch der Gläubiger der Notwendigkeit enthoben würde, zur Hemmung der Verjährung mehrere Prozesse gegen verschiedene in Betracht kommende Anspruchsgegner gleichzeitig anstrengen zu müssen, von denen er allenfalls einen gewinnen kann (vgl. BGH, BauR 2008, 711 (714)).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet (vgl. BGH, NJW 2007, 2485 (2486)).

    Der Zurechnungszusammenhangs zwischen dem pflichtwidrigen Handeln eines Anwalts und dem entstandenen Schaden wird aber nicht dadurch unterbrochen, dass ein zweiter Anwalt mit der Sache befasst worden ist, der noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, wenn er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht beachtet hätte (BGH, NJW 2007, 2485 (2487); OLG Düsseldorf , MDR 1998, 994 (995); Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee-Fischer, a. a. O., RN 1021).

    Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet (vgl. BGH, NJW 2007, 2485 (2486)).

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Darüber hinaus sei das selbständige Beweisverfahren in der Regel ein kontradiktorisches Verfahren zwischen Antragsteller und Antragsgegner (BGHZ 134, 190 ( 193f.)).

    Da die Vorschrift des § 72 ZPO mit derjenigen des § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in einem korrespondierenden Verhältnis steht, hat die fehlende Anwendung der Vorschriften über die Streitverkündung zugleich zur Folge, dass § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 134, 190 (194)).

  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 204/85

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über Schadensersatzansprüche aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Auf dieser erneuten Pflichtverletzung muss der Eintritt der Verjährung beruhen; andernfalls entsteht der Schadensersatzanspruch auf Unterlassung der Einrede nicht (BGH, NJW 1987, 326, zu § 51 BRAO a. F.).

    Der fruchtlose Ablauf der Verjährungsfrist ist jedoch wegen solcher entgegenstehender Umstände dann nicht durch die pflichtwidrige Versäumung der Belehrung während des Mandatsverhältnisses verursacht worden, wenn der Mandant nach dem Ende des Anwaltsvertrages, aber noch so rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist des § 51 b BRAO von seinem Anspruch und dem Zeitpunkt der Verjährung erfahren hat, dass er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung hätte unterbrechen können (BGH, NJW 1987, 326 (327)).

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Dabei ist ausschlaggebend für die Anknüpfung an diesen Zeitpunkt, dass sich damit die Vermögenslage des Betroffenen objektiv spürbar verschlechtert hat und es unsicher ist, ob diese Vermögensverschlechterung durch eine spätere Aufhebung der Entscheidung wieder wegfällt (BGH, NJW 2002, 1414 (1415) m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes).

    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau anzugeben, dass der Streitverkündungsempfänger prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, BauR 2008, 711 (714); BGH, NJW 2002, 1414 (1416)).

  • LG Düsseldorf, 16.05.2007 - 7 O 5/06

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Klärung der für die rechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2007 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (7 O 05/06) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.05.2007 - 7 O 5/06 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 54.810,78 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Nach allgemeiner Auffassung ist die Streitverkündung auch in der Rechtsmittelinstanz zulässig (BGH, NJW 1999, 2046, (2047) zur Zulässigkeit der Nebenintervention im Revisionsverfahren; Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., 2007, § 66, RN 15; Musielak-Weth, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 5. Aufl., 2007, § 66, RN 2; MüKo-Schultes Zivilprozessordnung, 3. Aufl., 2007, § 66, RN 24; Stein/Jonas-Bork, Zivilprozessordnung, 22. Aufl., 2004, § 72, Rn 10 a).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Die primäre vertragliche Beratungspflicht des neuen Rechtsanwalts tritt an die Stelle der sekundären Hinweispflicht des haftpflichtigen Rechtsberaters, wenn das Mandat auch die Aufgabe umfasst, einen Regressanspruch gegen diesen zu prüfen (vgl. BGH, WM 2006, 927 (932)).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft das Revisionsgericht auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens und von Amts wegen, ob die Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO erfüllt sind (BGH, NJW-RR 2004, 712 (713)).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07
    Maßgeblich sind die Zulassungsgründe, auf die der Beschwerdeführer sich berufen oder die er der Sache nach geltend gemacht hat (BGH, NJW 2003, 754 f.) Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sollen nur dann zur Zulassung nötigen, wenn der Rechtsmittelführer sich zu ihnen geäußert hat (BGH, NJW 2004, 71 (72)), eine Divergenz nur dann beachtlich sein, wenn der Beschwerdeführer sie geltend macht (BGH, NJW 2003, 2319 (2320)).
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten

  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 134/05

    Allgemeine Betreuungspflicht des Notars gemäß § 14 Abs. 1 BNotO

  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei

  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97

    Haftungsverteilung zwischen den Prozeßbevollmächtigten der ersten und zweiten

  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08

    Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2008, 2082 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Es spreche zwar viel dafür, dass die Beklagten die ihnen obliegenden Pflichten verletzt hätten.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 77/11

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt bei

    Wird beispielsweise anwaltliches Fehlverhalten in der 2. Instanz als Anspruchsgrund genannt, erstreckt sich die Hemmungswirkung nicht auf Ansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung in der 1. Instanz (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2008, 2082; Bamberger/Roth/Henrich, a.a.O., § 204 Rn. 28; siehe auch Palandt/Ellenberger, a.a.O. § 213 Rn. 2 a.E. bezüglich unterschiedlicher Mängel).
  • LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08

    Bedeutung des Zeitpunkts der Kündigung des Bauherrn gegenüber dem Architekten und

    Ähnlich hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Streitverkündung die Verjährung von Ansprüchen wegen anwaltlicher Pflichtverletzung nur hinsichtlich der konkret genannten Pflichtverletzung hemmt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2008, Az. 21 U 91/07 mit Anm. v. Bereska, jurisPR-PrivBauR 3/2009 Anm. 5 [juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht