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   OLG Köln, 18.07.2011 - 21 UF 122/11   

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OLG Köln, 18.07.2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,39388)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,39388)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,39388)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 26.05.2011 - 326 F 44/10

    Zurechnung real erzielbarer Einkünfte bei einem Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2011 - 21 UF 122/11
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 26.05.2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 326 F 44/10 - ohne mündliche Verhandlung auf seine Kosten zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
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   OLG Köln, 07.10.2011 - 21 UF 122/11   

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OLG Köln, 07.10.2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,31961)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,31961)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 (https://dejure.org/2011,31961)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 26.05.2011 - 326 F 44/10

    Zurechnung real erzielbarer Einkünfte bei einem Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2011 - 21 UF 122/11
    Die Beschwerde des Antragsgegners vom 17.06.2011 gegen den am 26.05.2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln (326 F 44/10) wird aus den fortbestehenden Gründen des Senatsbeschlusses vom 18.07.2011, dessen Inhalt der Beschwerdeführer nicht entgegengetreten ist, obschon der Senat ihm in dem vorgenannten Beschluss und erneut unter dem 05.09.2011 Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag gegeben hat, auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 2867/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2011 - 326 F 44/10 - sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2011 - 21 UF 122/11 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

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