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   OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17   

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https://dejure.org/2017,52937
OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,52937)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.08.2017 - 21 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,52937)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. August 2017 - 21 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,52937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterliche Sorge: Schadensersatzanspruch des Kindes wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Kindes gegen die Eltern bei Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflicht gem. § 1642 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Was mein ist, ist noch lange nicht dein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Eltern auf das Vermögen ihrer Kinder zugreifen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern dürfen Geld ihrer Kinder nicht für eigene Zwecke ausgeben

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 23.10.1996 - 2 U 20/96
    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17
    Denn die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (OLG Köln FamRZ 1997, 1351-1352 Rn. 4; OLG Bremen FamRZ 2015, 861-863 Rn. 5).

    Dabei handelt es sich bei dieser Norm nach herrschender Meinung über den Wortlaut hinaus um eine Anspruchsgrundlage für einen selbständigen Schadensersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern (Palandt § 1664 BGB 76. Auflage 2017 Rn. 1; OLG Köln FamRZ 1997, 1351-1352 Rn. 2).

  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17
    Auch hat die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 256 ZPO daran festzustellen, dass es sich bei der Forderung um eine solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung im Sinne des § 850f Abs. 2 ZPO, handelt, da die Inanspruchnahme dieses vollstreckungsrechtlichen Gläubigerprivilegs voraussetzt, dass dies im Vollstreckungstitel ausdrücklich festgestellt ist (BGHZ 152, 166-172 = NJW 2003, 515-516 Rn. 9).
  • OLG Bremen, 03.12.2014 - 4 UF 112/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Kindes gegen seine Eltern, wenn

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17
    Denn die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (OLG Köln FamRZ 1997, 1351-1352 Rn. 4; OLG Bremen FamRZ 2015, 861-863 Rn. 5).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 30.08.2017 - 21 UF 89/17
    Er weiß, weil das Verbot, alles das Vermögen sicher und ausnahmslos Schädigende zu unterlassen, zentraler Bestandteil der Vermögensfürsorgepflicht ist, vielmehr zugleich auch, dass er diese Pflicht verletzt (BGHSt 50, 331 Rn. 85).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2021 - 9 UF 200/20

    Ansprüche eines Kindes gegen die Eltern auf Rückgewähr von seinen Konten

    Die Vermögenssorge verpflichtet Eltern vor allem dazu, das Kindesvermögen zu bewahren und nicht für eigene Zwecke zu verwenden (Palandt/Götz, BGB, 80 .A., § 1626 Rz. 20; Staudinger/Lettmaier, BGB Stand 2020, § 1626 Rz. 316;OLG Celle, Az.: 21 UF 89/17 vom 30.08.2017; OLG Frankfurt; Az. 5 UF 53/15 vom 28.05.2015; OLG Bremen, Az.: 4 UF 112/14 vom 03, 12,2014; vgl.: BGH, Az.: XII ZB 425/18 vom 17.07.2019).
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