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   OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05   

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https://dejure.org/2005,4876
OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05 (https://dejure.org/2005,4876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 (https://dejure.org/2005,4876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2005 - 21 W 12/05 (https://dejure.org/2005,4876)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma; Erhebung einer Klage aus einer Gewinnzusage im Gerichtsstand des Verbrauchers; Anforderungen an eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); ...

  • unalex.eu

    Art. 15 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 661 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; BGB § 661a
    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an eine Gewinnzusage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Gewinnzusage

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 1 O 158/04
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB, die, ohne daß der Empfänger weitere Maßnahmen ergreifen muß, bereits mit ihrem Zugang wirksam wird (s. OLGR Saarbrücken 2004, 576; Lorenz NJW 2000, 3305, 3307), setzt voraus, daß die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652).

    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Sähe man dies anders, folgte die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (s. OLG Stuttgart MDR 2003, 350; zur Rechtslage nach dem früher anwendbaren EuGVÜ s. im Übrigen BGH NJW 2003, 426; BGH NJW 2004, 3039; BGH WRP 2005, 252).

    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).

  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04

    Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage; Unterbindung unlauterer Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).

    § 661 a BGB gewährt nicht schon dem Verbraucher einen Anspruch auf einen Preis, der bei lediglich flüchtiger Kenntnisnahme den Eindruck hätte gewinnen können, er habe bereits gewonnen (s. auch OLGR Celle 2004, 453).

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Sender ist auch ein solches Unternehmen, das - wie hier die Antragsgegnerin - einem Verbraucher unter einem nicht existierenden oder falschen Namen ein Gewinnschreiben zukommen läßt (BGH NJW 2004, 3555; BGH WRP 2005, 252).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Eine Gewinnzusage im Sinne von § 661 a BGB, die, ohne daß der Empfänger weitere Maßnahmen ergreifen muß, bereits mit ihrem Zugang wirksam wird (s. OLGR Saarbrücken 2004, 576; Lorenz NJW 2000, 3305, 3307), setzt voraus, daß die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652).
  • OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04

    Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04

    Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01

    Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
    Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03

    Zahlungsanspruch aus einer Gewinnzusage: Eignung einer

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

  • KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04

    Verbindlichkeit von Gewinnzusagen: Schutzbereich und maßgeblicher Gesamteindruck

  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 22 U 72/02

    Anspruch auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns aufgrund einer an einen

  • OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02

    Erfüllungsanspruch aus § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Gewinnzusage eines

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage nach § 661 a BGB - Internationale

    Wie zudem aus der streitgegenständlichen und auch aus einer weiteren Gewinnzusage der J folge, die sie am 05.03.2003 erhalten habe und wegen der sie im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren 1 O 158/04 LG Dortmund (Beschwerdeverfahren 21 W 12/05 OLG Hamm) erfolglos die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine gegen eine Firma U B.V. gerichtete Klage begehrt hat, sei die J in den Niederlanden unter dem Postfach ###, #### T zu erreichen.

    Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).

    Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren 21 W 12/05, an dem die selben Parteien beteiligt waren, Ansprüche jedoch aus einem anderen Schreiben hergeleitet wurden, liegen hier die Voraussetzungen einer Gewinnzusage vor.

  • LG Bonn, 31.03.2011 - 9 O 411/10

    Schreiben mit dem Inhalt "Dem Gewinner, Herr W, werden 17.300,00 EUR per Scheck

    Für die auf eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die, wie hier die Antragsgegnerin, in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers - d.h. hier am Wohnsitz des Antragstellers in C/Bundesrepublik Deutschland die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 13, 14 EuGVÜ) ( BGH NJW 2004, 1652-1653 zitiert nach juris; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2005, 21 W 12/05, zitiert nach juris; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2002, III ZR 102/02, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09

    Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    So kann es aber im Einzelfall liegen, etwa dann, wenn - wie hier - die Umstände des Einzelfalls einen betrügerischen Zweck einer Gewinnzusage vermuten lassen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; OLG Hamm, OLGR 2005, 409; OLG Koblenz, MDR 2009, 825; s. auch Bergmann, in: Staudinger, BGB, § 661a Rn. 9 f. [2006]; Markgraf, in: Bamberger/Roth, BGB, § 661a Rn. 10; Fischer, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 114 Rn. 41).
  • LG Dortmund, 12.09.2006 - 15 O 147/05

    Voraussetzungen der Geeignetheit einer Gewinnmitteilung aus objektiver

    Jedenfalls ergibt sich die internationale Zuständigkeit aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß Artikel 5 Nr. 3 EUGVVO (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 10.3.2005, AZ: 21 W 12/05 OLG Hamm = 1 O 158/04 LG Dortmund; BGH NJW 2006, 230 f; BGH NJW 2003, 426f; Leible in: NJW 2005, 796 f).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen erfolgversprechend sind (vgl. OLG Koblenz, VersR 2009, 1427; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; dahin tendierend auch OLG Hamm, OLGR 2005, 409).
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