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   OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92   

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https://dejure.org/1994,13114
OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92 (https://dejure.org/1994,13114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1994 - 21 W 16/92 (https://dejure.org/1994,13114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1994 - 21 W 16/92 (https://dejure.org/1994,13114)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 19/85

    Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    Den Bedenken Kanzleiters wird dadurch Rechnung getragen, daß die Vereinbarung von übermäßig hohen Abschlagszahlungen gegen § 9 AGBG bzw. § 242 BGB verstoßen kann, wenn sie mit dem Grundgedanken des § 641 BGB nicht zu vereinbaren ist, daß der Auftragnehmer im vollen Umfang vorleistungspflichtig ist (BGH NJW 1986, 3199 = DNotZ 1987, 94 ; OLG Hamm NJW-RR 1989, 274, 275).

    § 3 Abs. 2 MaBV vereinbarten Raten ist zu berücksichtigen, daß die Rechtsprechung (BGH NJW 1986, 3199, 3201 = DNotZ 1987, 94 ) davon ausgeht, daß diese Regelung dem Grundgedanken des Bauwerkvertragsrechts entspricht, daß Abschlagszahlungen mit dem Baufortschritt in Einklang stehen müssen, obwohl die Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV starr ist und nicht immer den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalls Rechnung trägt (Locher/Koeble, a.a.O., Rd.-Nr. 53).

  • OVG Bremen, 27.06.1986 - 1 BA 90/85

    Bauträger; Vertragssumme; Bankbürgschaft; Bürgschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    Eine Verzögerung der Besitzübergabe kann zu einer empfindlichen Einengung des wirtschaftlichen Spielraums der Erwerber führen, worauf das OVG Bremen (NJW-RR 1987, 600, 601) zutreffend hinweist.
  • LG Köln, 21.01.1994 - 11 T 278/93

    Keine Erfüllung durch Zahlung auf das Konto eines von mehreren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    3. Schuld recht/Notarrecht - Keine Erfüllung durch Zahlung auf das Konto eines von mehreren Forderungsberechtigten (LG Köln, Beschluß vom 21.1. 1994 - 11 T 278/93 - mitgeteilt von Notar Bernd Baginski, Brühl) BGB § 428 BeurkG § 53 Erbitten mehrere Verkäufer bei der Veräußerung von In Miteigentum stehendem Grundbesitz die Zahlung des Kaufpreises auf ein noch zu benennendes Konto, über das die Veräußerer nur gemeinschaftlich verfügen können, ist diese Vereinbarung bindend.
  • OLG Hamm, 08.11.1988 - 26 U 113/88

    Sonderfragen zur Vergütung im Baurecht; Abschlagszahlungen; Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    Den Bedenken Kanzleiters wird dadurch Rechnung getragen, daß die Vereinbarung von übermäßig hohen Abschlagszahlungen gegen § 9 AGBG bzw. § 242 BGB verstoßen kann, wenn sie mit dem Grundgedanken des § 641 BGB nicht zu vereinbaren ist, daß der Auftragnehmer im vollen Umfang vorleistungspflichtig ist (BGH NJW 1986, 3199 = DNotZ 1987, 94 ; OLG Hamm NJW-RR 1989, 274, 275).
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    entsprechend § 8 des notariellen Vertrags die Abnahme fingiert worden ist, kann dahingestellt bleiben, denn die Fälligkeit von Abschlagszahlungen hängt nicht von einer Abnahme der Bauleistung ab (BGH NJW 1979, 650, 651; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rd.-Nr. 1163); das gilt auch für die gem. § 3 MaBV geschuldeten Raten.
  • OLG München, 25.10.1977 - 25 U 3700/76

    Geldschulden; Vertragszinsen; Fälligkeitszeitpunkt; Rückzahlung; Annahmeverzug

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1994 - 21 W 16/92
    Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wird trotz der gegenseitigen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung im Prozeß nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern muß vom Schuldner geltend gemacht werden (OLG Hamm MDR 1978, 402 ; Palandt/Heinrichs, 53. Aufl., § 322 BGB , Rd.-Nr. 2).
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09

    Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem

    Wie sich aus den Bautenständen des § 3 Abs. 2 MaBV ergibt, wird nämlich jeweils auf den Baufortschritt der Hauptanlage, d.h. hier des Wohngebäudes, abgestellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. November 1994, MittRhNotK 1995, 142 = OLG Hamm OLGR Hamm 1995, 13; Marcks in MaBV , 7. Aufl., § 3 MaBV Rdn. 26).

    Die in der Vertragssumme enthaltenen Anteile für derartige Nebenanlagen werden dementsprechend mit Erreichen der jeweiligen Bautenstände für die Hauptanlage fällig und können vom Auftraggeber nicht etwa mit dem Argument, das mit der Errichtung des Nebengelasses noch nicht begonnen wurde, zurückgehalten werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. November 1994, MittRhNotK 1995, 142 = OLG Hamm OLGR Hamm 1995, 13; Marcks, MaBV , 7. Aufl., § 3 MaBV Rdn. 26 m.w.N.).

    Die Fertigstellung eines Nebengelasses und die vertragsgemäße Herstellung der Außenanlagen fällt vielmehr nach Nr. 3.3.2.1 MaBVVwV unter die Rate für die vollständige Fertigstellung des Gebäudes; sie dürfte daher allenfalls Voraussetzung für die Fälligkeit der letzten, nicht hingegen der zweiten Rate zu den Rohbauarbeiten bilden (vgl. OLG Hamm OLGR Hamm 1995, 13; Marcks, MaBV , 7. Aufl., § 3 MaBV Rdn. 26 m.w.N.).

  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 251/21

    Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf "veralteten" Mietenspiegel;

    Auf den Zeitpunkt der Bauabnahme oder des Erstbezugs kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 397/02 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 03. November 1994 - 21 W 16/92 -, juris Rn. 3 f.).
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