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   OLG Hamm, 12.07.1996 - 21 W 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7299
OLG Hamm, 12.07.1996 - 21 W 17/96 (https://dejure.org/1996,7299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.1996 - 21 W 17/96 (https://dejure.org/1996,7299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 21 W 17/96 (https://dejure.org/1996,7299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18

    Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren

    Gemäß der Entscheidung des OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.1997 - 21 W 17/96, LS und Rdn. 3 f. (juris = BeckRS 1997, 30997850) sollen die Kosten der Beseitigung des Mangels und seiner Folgen stets zu addieren sein, auch wenn Letztere gar nicht Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens sind.
  • OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23

    Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen den Streitwertbeschluss hinsichtlich

    Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).
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