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OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 21 W 39/21 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2349 BGB
Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats - Deutsches Notarinstitut
BGB § 2349 Teils. 2
Begrenzung der Wirkung des Erbverzichts auf einzelne Abkömmlinge
- erbrechtsiegen.de
Erbverzichtsvertrag - Begrenzung auf einzelne Abkömmlinge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 2349 BGB
Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats - rechtsportal.de
§ 2349 BGB
Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1234
- DNotZ 2022, 297
- FGPrax 2021, 224
- FamRZ 2022, 394
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
Wirksamkeit eines Erbverzichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 21 W 39/21
Die gesetzlichen Vermutungsregelungen des § 2350 BGB kommen dabei als solche allerdings erst zum Tragen, wenn bei dazu vorrangiger Erforschung des wirklichen Willens der Vertragsparteien nicht zu beseitigende Zweifel am Gewollten verblieben waren (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2007 - IV ZR 266/06, NJW 2008, 298, juris, Rn. 14;… Palandt/Weidlich, BGB, § 2350 BGB Rn. 1).