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   OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17   

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https://dejure.org/2018,11216
OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17 (https://dejure.org/2018,11216)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2018 - 21 WF 219/17 (https://dejure.org/2018,11216)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 21 WF 219/17 (https://dejure.org/2018,11216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unterhaltsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente

Besprechungen u.ä. (2)

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Obliegenheit zur Inanspruchnahme einer Vollrente

  • ftcam-ra.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 870
  • FamRZ 2018, 1078
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15

    Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Vor diesem Hintergrund entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in der Literatur geteilt wird, dass unter dem Aspekt der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Interessen des anderen Ehegatten die Verpflichtung zur Mitwirkung an einer gemeinsamen Veranlagung sowie zur Zustimmung bei der Durchführung des sogenannten begrenzten Realsplittings besteht (vgl. BGH NJW 1983, 576 ff., FamRZ 2005, 182 ff.; Klein/Perleberg/Kölbel, FamVermR, 2. Aufl., Kap. 2 Rn. 953 ff., 990 ff., Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Aufl., Rn. 354 ff., 361 ff.).
  • BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84

    Zur Ersetzung der beim Realsplitting erforderlichen Zustimmung durch Verurteilung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    c) Ebenso wie die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegenüber dem Finanzamt stellt auch der Antrag auf Vollrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, zu deren Abgabe ein Beteiligter im gerichtlichen Familienverfahren grundsätzlich verpflichtet werden kann (siehe zum begrenzten Realsplitting auch BGH FamRZ 1998, 953) und die mit Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BGH FamRZ 1989, 738).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Der Anspruch auf Rentenzahlung ist quasi ein Surrogat für die im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten nicht mehr bestehende Erwerbsverpflichtung (siehe auch BGH FamRZ 2005, 1479 ff., OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1157, MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1578 Rz. 695) mit der Folge, dass auch diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen sind.
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04

    Grenzen und Inhaltskontrolle ehevertraglicher Vereinbarungen über Trennungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Der Anspruch auf Rentenzahlung ist quasi ein Surrogat für die im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten nicht mehr bestehende Erwerbsverpflichtung (siehe auch BGH FamRZ 2005, 1479 ff., OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1157, MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1578 Rz. 695) mit der Folge, dass auch diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen sind.
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    c) Ebenso wie die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegenüber dem Finanzamt stellt auch der Antrag auf Vollrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, zu deren Abgabe ein Beteiligter im gerichtlichen Familienverfahren grundsätzlich verpflichtet werden kann (siehe zum begrenzten Realsplitting auch BGH FamRZ 1998, 953) und die mit Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BGH FamRZ 1989, 738).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Da im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren schwierige, noch nicht geklärte oder zweifelhafte Rechtsfragen grundsätzlich nicht abschließend vorweg entschieden werden können (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 2031; 2007, 1876; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 21), ist der Antragstellerin bereits unter diesem Gesichtspunkt Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, zumal sich ihre Rechtsverfolgung nicht als völlig aussichtslos erweist.
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Daher obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft, aber auch sein Vermögen so gut wie möglich einsetzen (vgl. BGH FamRZ 2014, 637; Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., § 1 Rn. 736; Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Aufl., § 1581 Rn. 4, Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 1578 Rn. 14).
  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13

    Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
    Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59).
  • BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

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