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   VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541   

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VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541 (https://dejure.org/2010,70781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541 (https://dejure.org/2010,70781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 21 ZB 09.1541 (https://dejure.org/2010,70781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    EuGH vom 25.10.2001 (Ambulanz Glöckner)Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes; Versagung der Genehmigung; Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Rettungsdienst; kein Verstoß gegen europäisches Recht; keine besonderen tatsächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541
    Wie der Kläger zu Recht ausführt, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001, C-475/99, Slg. 2001, I-08089 (Ambulanz Glöckner) grundsätzlich eine rettungsdienstgesetzliche Beschränkung des Wettbewerbs in der Notfallrettung und im Krankentransport als gerechtfertigt angesehen.
  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541
    Auch im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts München vom 2. Juli 2009 Az. Verg 05/09 weist die Rechtssache weder besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf noch hat sie grundsätzliche Bedeutung.
  • VGH Bayern, 18.10.2005 - 21 B 99.1017
    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541
    Die im Fall des Klägers vorgenommene und zu seinen Ungunsten ausgegangene Systemverträglichkeitsprüfung des Beklagten, die auf Grund des für die Behörde bestehenden Prognosespielraums gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (vgl. BayVGH vom 18.10.2005 Az. 21 B 99.1017), ist unter Beachtung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht zu beanstanden, wie auch das Verwaltungsgericht unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zutreffend erkannt hat.
  • VG München, 06.08.2013 - M 16 K 12.4057

    Genehmigung für Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes

    Bei der Entscheidung, ob durch die Erteilung einer Genehmigung zu erwarten ist, dass durch ihren Gebrauch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst nicht völlig unerheblich beeinträchtigt wird, besteht für die Behörde ein Prognosespielraum, der nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BayVGH, B. v. 7.6.2010 - 21 ZB 09.1541 - juris Rn. 6;vgl. auch BayVGH, U. v. 18.10.2005 - 21 B 99.1017, BayVBl 1996, 176 ff.; vgl. BayVGH, U. v. 8.11.1995 - 4 B 95.1221 - juris Rn. 10 f.; vom 23.6.2003, Az. 21 B 98.358 S. 16 zu Art. 7 Abs. 2 BayRDG a.F.; vgl. BVerwG, U. v. 17.6.1999 - 3 C 20/98, NVwZ-RR 2000, 213 ff.).

    Der Einwand des Bevollmächtigten der Klägerin, die im Gutachten des INM vom März 2012 abgegebenen Empfehlungen, insbesondere die Erhöhung der Krankentransportwagen-Vorhaltestunden im Landkreis A... durch Verlagerung der Überkapazitäten in anderen Landkreisen des Rettungsdienstbereiches zum 1. April 2013, dürften nicht zu Lasten der Klägerin gewertet werden, greift nicht durch, da auf die Verhältnisse im gesamten Rettungsdienstbereich, insbesondere auch auf Umstrukturierungen (vgl. BayVGH, B. v. 7.6.2010 - 21 ZB 09.1541 - juris Rn. 10), abgestellt werden muss.

  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

    Damit kommt es auf eine gerichtliche Überprüfung der zuletzt mit Schriftsatz vom 1.10.2010 vorgelegten Prognose der Antragsgegnerin, wonach im Falle der Erteilung einer "5 aus 22 RTW"-Genehmigung eine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienst drohe, nicht mehr an (vgl. zu einer solchen gerichtlich nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbaren Prognose und ihren Maßstäben OVG Hamburg, Beschluss vom 19.1.2006, 1 Bf 146/2004, Juris OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.9.2007, 13 A 2541/04, Juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 16.9.2008, 13 A 2763/06, Juris Rn. 40 ff.; Urteil vom 16.9.2008, 13 A 1557/06, Juris Rn. 49 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 27.1.1997, 11 UE 796/94, Juris Rn. 42 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7.6.2010, 21 ZB 09.1541, Juris Rn. 5 ff.) .
  • VG München, 22.07.2010 - M 17 K 09.598

    Genehmigung für einen Krankentransportwagen

    Ein derart besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ist ein funktionierender Rettungsdienst (vgl. BVerfG v. 18.11.1995 1 BvR 1462/83, BayVGH v. 7.6.2010, Az. 21 ZB 09.1541 - juris).
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