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   VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506   

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VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506 (https://dejure.org/2014,2566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506 (https://dejure.org/2014,2566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 21 ZB 13.2506 (https://dejure.org/2014,2566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; keine Zulassungsgründe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).

    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).

    Ein Ausnahmefall kann auch damit nicht begründet werden, dass die konkrete Straftat keinen waffen- oder jagdrechtlichen Bezug hatte (vgl. BVerwG vom 21.7.2008 a.a.O. Tz. 5 - juris -).

  • VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
  • VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788

    Berufungszulassung, Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Strafurteil, Zulassungsgrund,

    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.).
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