Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; keine Zulassungsgründe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
Ein Ausnahmefall kann auch damit nicht begründet werden, dass die konkrete Straftat keinen waffen- oder jagdrechtlichen Bezug hatte (vgl. BVerwG vom 21.7.2008 a.a.O. Tz. 5 - juris -).
- VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790
Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790). - VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86
Waffenrecht; keine Zulassungsgründe
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790). - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
- VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Berufungszulassung, Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Strafurteil, Zulassungsgrund, …
Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.).