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   VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556   

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VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556 (https://dejure.org/2013,14417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2013 - 21 ZB 13.556 (https://dejure.org/2013,14417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 21 ZB 13.556 (https://dejure.org/2013,14417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; keine grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).

    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556
    Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt daher nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 21 ZB 12.86

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 21 ZB 13.556
    Allenfalls in Sonderfällen können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 21.5.2012 Az. 21 ZB 12.86 und vom 8.6.2012 Az. 21 CS 12.790).
  • VG Saarlouis, 07.01.2015 - 1 K 764/13

    Widerruf seiner Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung im Wege eines Strafbefehls;

    BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12/08 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2013 - 21 ZB 13.556 -, juris Rn. 8.

    Bundestagsdrucksache 14/7758 S. 54; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2013 - 21 ZB 13.556, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1991 - 1 B 78/91, juris Rn. 3.

  • VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer

    Auch eine nur geringfügige Überschreitung löst die Regelvermutung aus (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398: 80 Tagessätze; BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 21 ZB 13.556 -, juris: Verurteilung zu 20 und 40 Tagessätzen wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt; VG München, Beschluss vom 4. November 2015 - M 7 S 15.4236 -, juris: 60 Tagessätze wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt).
  • VG Bayreuth, 09.12.2014 - B 1 K 14.297

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Erforderlich ist eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 21 ZB 13.556 - juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.08.2015 - AN 14 K 15.00456

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins - Erfolglose Klage

    Erforderlich ist eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B. v. 06.05.2015, Az. 21 CS 15.698, juris, Rdnr. 10; sowie BayVGH, B. v. 24. Juni 2013 - 21 ZB 13.556 - juris m.w.N.; BVerwG vom 21. Juli 2008, 3 B 12/08, Juris, Rz 5).
  • VG Bayreuth, 26.05.2014 - B 1 S 14.296

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Erforderlich ist eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 21 ZB 13.556 - juris m.w.N.).
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