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   VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065   

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https://dejure.org/2017,45372
VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065 (https://dejure.org/2017,45372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2017 - 21 B 16.2065 (https://dejure.org/2017,45372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 21 B 16.2065 (https://dejure.org/2017,45372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Satz 1
    Widerruf der Approbation als Ärztin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßiger Widerruf der ärztlichen Approbation aufgrund der Unwürdigkeit zur weiteren Ausübung des ärztlichen Berufs; Verurteilung wegen Betruges zum Nachteil der vom Arzt abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung

  • rewis.io

    Widerruf der Approbation als Ärztin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1
    Berufsrecht der Ärzte; Widerruf der ärztlichen Approbation; Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs; Betrug zum Nachteil der vom betroffenen Arzt abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung; Widerruf; Approbation; Verurteilung wegen Betrugs; Bewährungsstrafe; ...

  • rechtsportal.de

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1
    Rechtmäßiger Widerruf der ärztlichen Approbation aufgrund der Unwürdigkeit zur weiteren Ausübung des ärztlichen Berufs; Verurteilung wegen Betruges zum Nachteil der vom Arzt abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation wegen außerberuflichen Betrug!

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 63 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation: Betrug zu Lasten der eigenen Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidung ernstlich in Zweifel ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

    Für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit als Voraussetzung für den Widerruf der Approbation kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an, wobei es einer auf die Person des Betroffenen bezogenen (in die Zukunft gerichteten) Gefahrenprognose nicht bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Das Verwaltungsgericht hat diesen Bescheid aufgehoben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 28.8.2007 - 1 BvR 1098/07 - juris) sei es jedenfalls im Falle eines Widerrufs der Approbation allein wegen Unwürdigkeit erforderlich, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Prognose gerechtfertigt sei, von dem betroffenen Arzt gehe eine Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut aus.

    Der vom Verwaltungsgericht herangezogene Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2007 (1 BvR 1098/07) veranlasst keine andere Beurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1993 - 5 A 2679/91

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Diesem Anliegen ist nicht bereits dann Genüge getan, wenn der Arzt keinen Anlass bietet, an seiner Heilkunst zu zweifeln (vgl. OVG NRW, U.v. 25.5.1993 - 5 A 2679/91 - juris).

    Die Allgemeinheit erwartet sich bei der gebotenen objektiven Betrachtung von einem Arzt, dass er anderen nicht durch erhebliche Straftaten wesentlichen Schaden zufügt, weil das dem Bild vom helfenden und heilenden Arzt zuwiderliefe (vgl. OVG NRW, U.v. 25.5.1993 - 5 A 2679/91 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden Verfahrens gezeigt wird, kann regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.1993 - 21 ZB 92.226 - juris; NdsOVG, B.v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 - juris).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Sind die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit erfüllt, ist der mit dem Widerruf der Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, ohne dass es einer zusätzlichen Abwägung mit den persönlichen Lebensumständen des Betroffenen wie etwa Alter und Möglichkeiten anderweitiger beruflicher Tätigkeit bedarf (BVerwG, B.v. 16.2.2016 - 3 B 68/14 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 29.01.2002 - 21 B 98.1583
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Denn auch die Verwirklichung erheblicher Straftaten, die keinen Zusammenhang mit einer als solcher nicht beanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit haben, sind geeignet, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stören und damit zur Unwürdigkeit zu führen (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - juris; B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -NJW 2011, 1830; BayVGH, U.v. 29.1.2002 - 21 B 98.1583 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Denn auch die Verwirklichung erheblicher Straftaten, die keinen Zusammenhang mit einer als solcher nicht beanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit haben, sind geeignet, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stören und damit zur Unwürdigkeit zu führen (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - juris; B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -NJW 2011, 1830; BayVGH, U.v. 29.1.2002 - 21 B 98.1583 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Angesichts eines solchermaßen verfestigten gravierenden Fehlverhaltens verbietet sich die Annahme, dass sich die Sachlage bereits im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung "zum Guten geändert hat" (vgl. dazu BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 - juris).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Denn auch die Verwirklichung erheblicher Straftaten, die keinen Zusammenhang mit einer als solcher nicht beanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit haben, sind geeignet, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stören und damit zur Unwürdigkeit zu führen (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - juris; B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -NJW 2011, 1830; BayVGH, U.v. 29.1.2002 - 21 B 98.1583 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065
    Dazu bedarf es der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die die Richtigkeit der strafgerichtlichen Entscheidung ernstlich in Zweifel ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2014 - 3 B 68.13 - juris; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • VG Minden, 11.04.2018 - 7 K 880/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 21 B 16.2065 -, juris, Rn. 16.

    Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 21 B 16.2065 -, juris, Rn. 23, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 21 B 16.2065 -, juris, Rn. 30.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 21 B 16.2065 -, juris, Rn. 30.

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob

    Zudem trägt das Gesetz dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzlich durch die Möglichkeit Rechnung, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, 3 B 95/97, NJW 1999, 3425, juris Rn. 11; VGH München, Urt. v. 28.6.2017, 21 B 16.2065, medstra 2018, 304, juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289

    Widerruf der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs

    Dem entspricht es, dass nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO bereits vor einer erstmaligen Erteilung der ärztlichen Approbation und damit vor der Ausübung des ärztlichen Berufs zu prüfen ist, ob die insoweit erforderliche Würde besteht (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2017 - 21 B 16.2065 - juris Rn. 23 m.w.N.).
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