Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.05.2016 - 21 CS 16.752 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Widerruf einer Approbation als Arzt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Approbation eines Chirurgen wegen Unzuverlässigkeit erfolglos
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Widerruf der Approbation eines Schönheitschirurgen abgelehnt
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 81 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation | Gravierende hygienische und infektionsschutzrechtliche Mängel
Verfahrensgang
- VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
- VGH Bayern, 20.05.2016 - 21 CS 16.752
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07
Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 21 CS 16.752
Das wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die ihr der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. dazu BVerwG, B.v. 30.3.2007 - 9 VR 7/07 - juris). - BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer …
Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2016 - 21 CS 16.752
Der damit zulasten des Antragstellers verbundene schwerwiegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl ist im Interesse des hochrangigen Rechtsguts der Gesundheit gerechtfertigt (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris).
- VG München, 11.08.2017 - M 16 K 16.398
Ärztliche Tätigkeit ohne Berufshaftpflichtversicherung
Die vom Kläger gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 20. Mai 2016 zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752 - juris Rn. 53) zieht zur Begründung der Unzuverlässigkeit eines Arztes - des Klägers in diesem Verfahren - das Tätigwerden ohne Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Gesamtschau mit weiteren berufsrechtlichen Verstößen heran.
Im Übrigen hält es das Gericht - wenn auch nicht entscheidungserheblich - für überwiegend wahrscheinlich, dass der Kläger unter Verstoß gegen den ihm bekannten Bescheid vom 27. Mai 2014 insgesamt 21 Operationen in seinen Räumlichkeiten durchführte, die hygienischen und infektionsschutzrechtlichen Mängel, die unzureichende Notfallausstattung und -vorsorge sowie die unzureichenden räumlichen Voraussetzungen in den Praxisräumen gegeben waren und auch deshalb von einer Unzuverlässigkeit des Klägers auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752 - juris Rn. 35 ff. und Rn. 45 ff.).
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der Bericht vom 22. August 2014 nicht der Wahrheit entspricht (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752 - juris Rn. 34 zur Kenntnis des Klägers vom Bescheid vom 27. Mai 2014).
- VG Würzburg, 17.10.2016 - W 6 S 16.993
Duldungsanordnung und Zwangsgeldandrohung betreffend die …
Gravierende infektionshygienische Mängel berechtigen im Übrigen erforderlichenfalls zu noch deutlich weiterreichenden Maßnahmen, wie zur Praxisschließung und letztlich sogar zum Widerruf der Approbation als Arzt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752 - juris). - VG München, 23.07.2021 - M 16 S 19.5785
Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, …
Der anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse ergibt sich für den Bereich der Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Erwachsenen aus dem gleichnamigen Beschluss der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten vom 11. November 2009 / 11. März 2010 (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2016 - 21 CS 16.752 - juris Rn. 51).