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   VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09   

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VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09 (https://dejure.org/2012,56707)
VG Köln, Entscheidung vom 23.05.2012 - 21 K 548/09 (https://dejure.org/2012,56707)
VG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 21 K 548/09 (https://dejure.org/2012,56707)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

    Auszug aus VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
    vgl. zu diesem Zusammenhang: BVerwG, Urteil vom 23. November 2011- 6 C 11.10 -, N&R 2012, 30 = Juris (dort Rn. 17).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O.= Juris (dort Rn. 18).

    vgl. zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Ermittlungsmethoden aufdie Regulierungsziele für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O., Rn. 20 f. unter Bezugnahme auf Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 -, Slg. 2008, I-2931.

    vgl. ähnlich zur Genehmigung von Entgelten für die Überlassung von Teilnehmeranschlüssen nach Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss - TAL-VO - (ABl. Nr. L 336 vom 30. Dezember 2000 S. 4) bzw. nach § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996: BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O., Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O. = Juris(dort Rn. 29) bezüglich der Anwendung des Grundsatzes der Kostenorientierung nach Art. 3 Abs. 3 TAL-VO.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O.= Juris (dort Rn. 38).

    Derartige Überlegungen, die im angefochtenen Beschluss keinen ausdrücklichen Niederschlag gefunden haben, können jedoch bei der Überprüfung der Abwägungsentscheidung keine Berücksichtigung finden, BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O.= Juris (dort Rn. 40 f.).

    BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O.= Juris (dort Rn. 25 f.).

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
    vgl. zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Ermittlungsmethoden aufdie Regulierungsziele für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 6 C 11.10 -, a.a.O., Rn. 20 f. unter Bezugnahme auf Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 -, Slg. 2008, I-2931.

    In seinem bereits erwähnten Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 - hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die das Gebot der Kostenorientierung der Preise für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss vorsehende (zwischenzeitlich außer Kraft getretene) Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 TAL-VO keine der vorerwähnten Methoden als die allein zulässige vorgebe, vielmehr die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten, d. h. der historischen Kosten des Betreibers, und der voraussichtlichen Kosten erfordere, wobei Letztere gegebenenfalls aufgrund des Wiederbeschaffungswertes des Netzes oder bestimmter Teile davon zu kalkulieren seien.

    EuGH, Urteil vom 24. April 2008 - C-55/06 -, a.a.O., Rn. 115 ff.

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 05. Oktober 2009 - 6 B 17.09 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 = Juris (dort Rn. 11), darauf hingewiesen worden ist, dass Art. 13 ZRL in Wortlaut und Systematik von den außer Kraft getretenen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften nicht unerheblich abweiche und es nicht evident sei, dass sich aus dieser Bestimmung die gleichen Anhaltspunkte für die etwaige Notwendigkeit einer kumulativen Berücksichtigung verschiedener Kostenarten entnehmen ließen wie aus dem vom Gerichtshof herangezogenen früheren Gemeinschaftsrecht, steht das dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09
    vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 -, Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2= Juris (dort Rn. 15).
  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08

    Höhe der Entgelte als Gegenstand einer Zugangsanordnung gem. § 25 Abs. 5 S. 1

    Ohne Belang für die Höhe des im angefochtenen Beschluss festgestellten wettbewerbsanalogen Preises ist schließlich auch, dass der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28. November 2008, mit dem der Klägerin die in die hier in Rede stehende Vergleichsmarktbetrachtung eingestellten Telekom-B.1-Entgelte mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2008 genehmigt worden waren, nachträglich auf die Klagen von vier alternativen Netzbetreibern aufgehoben worden ist (Urteile der Kammer vom 23. Mai 2012 - 21 K 8421/08, 21 K 8453/08, 21 K 46/09, 21 K 548/09 -).
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