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   VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08   

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VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08 (https://dejure.org/2013,30108)
VG Köln, Entscheidung vom 13.03.2013 - 21 K 8224/08 (https://dejure.org/2013,30108)
VG Köln, Entscheidung vom 13. März 2013 - 21 K 8224/08 (https://dejure.org/2013,30108)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Sie ist nicht aufgehoben worden und hat sich auch sonst nicht erledigt, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 23. Juni 2010- 6 C 36.08 -, Buchholz 442.066 § 38 TKG Nr. 2 = Juris (dort Rn. 19), betreffend eine zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangene frühere Entgeltanordnung.

    Denn auf die Geltung dieser Vorschriften nimmt § 25 Abs. 5 Satz 3 TKG in Gestalt einer Rechtsgrundverweisung, BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O., Rn. 20, Bezug.

    BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O. Rn. 24 ff.; Verwaltungsgericht - VG - Köln, Beschluss vom 03. Juni 2005 - 21 L 319/05 -, Juris (dort Rn. 26); Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 277/08 -, Juris (dort Rn. 11).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O. Rn. 30.

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge die Anordnung nicht-reziproker Terminierungsentgelte nicht bereits dem Grunde nach gegen das Missbrauchsverbot des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG verstößt, BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O., Rn. 30.

    Diesem Unterschied, der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgestellt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O., Rn. 30, selbst bei der hier vorliegenden monopolistischen Prägung des Terminierungsmarkts der Beigeladenen durch die Zubilligung eines Erheblichkeitsszuschlags von 10 % Rechnung zu tragen, kann auch nicht erfolgreich mit der Erwägung entgegengetreten werden, dass die Bundesnetzagentur das Preissetzungsverhalten anderer Teilnehmernetzbetreiber zu würdigen habe, deren Entgelte denselben Maßstäben unterliegen wie die Entgelte der Beigeladenen.

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, NJW 2012, 3234 = Juris (dort Rn. 26), m.w.N.

    BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, a.a.O. Rn. 27, m.w.N.

    Dieser Ansatz verdeutlicht, dass die Bundesnetzagentur die Wettbewerbsintensität auf dem hier in Rede stehenden Terminierungsmarkt in den Blick genommen hat und damit in ihre Überlegungen eingeflossen ist, dass nach der Rechtsprechung der Kartellgerichte, vgl. neben dem bereits erwähnten Beschluss des BGH, vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, a.a.O., ferner: BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010- KZR 5/10 -, N&R 2011, 90 = Juris (dort Rn. 32); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, a.a.O., Rn. 33, namentlich auf einem von einer natürlichen Monopolsituation geprägten Markt die Missbrauchsschwelle unter Umständen bereits bei einem geringeren Abstand zum wettbewerbsanalogen Preis erreicht sein kann als dies unter "normalen" Marktgegebenheiten der Fall ist.

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Preiskontrolle im Bereich leitungsgebundener Energieversorgung es in seiner früheren Rechtsprechung nicht für gerechtfertigt befunden hat, die Preise der zum Vergleich herangezogenen Unternehmen zum Zwecke der Herstellung eines den Missbrauchsvorwurf rechtfertigenden Abstands um einen Zuschlag zu erhöhen, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94 -, BGHZ 129, 37= Juris (dort Rn. 45 f.), war dies den Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung der Versorgungsbetriebe (vgl. § 103 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung) und der Eigenart der besonderen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB a.F. geschuldet, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 = Juris (dort Rn. 24); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282 = Juris (dort Rn. 33).

    Dieser Ansatz verdeutlicht, dass die Bundesnetzagentur die Wettbewerbsintensität auf dem hier in Rede stehenden Terminierungsmarkt in den Blick genommen hat und damit in ihre Überlegungen eingeflossen ist, dass nach der Rechtsprechung der Kartellgerichte, vgl. neben dem bereits erwähnten Beschluss des BGH, vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, a.a.O., ferner: BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010- KZR 5/10 -, N&R 2011, 90 = Juris (dort Rn. 32); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, a.a.O., Rn. 33, namentlich auf einem von einer natürlichen Monopolsituation geprägten Markt die Missbrauchsschwelle unter Umständen bereits bei einem geringeren Abstand zum wettbewerbsanalogen Preis erreicht sein kann als dies unter "normalen" Marktgegebenheiten der Fall ist.

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 251/09

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage betreffend einen Beschluss der

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Die Beigeladene hat im Verfahren 21 K 251/09 eine Verpflichtung der Beklagten zur Anordnung eines höheren als des durch den vorliegend angefochtenen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05. Dezember 2008 angeordneten Terminierungsentgelts verfolgt.

    Der zuvor gestellte Antrag der Beigeladenen, im Wege der einstweiligen Anordnung die von ihr im Verwaltungsverfahren beantragten höheren Entgelte vorläufig anzuordnen, ist ebenfalls erfolglos geblieben (Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2009 - 21 L 367/09 -).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 21 K 251/09 und 21 L 367/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Dieser Ansatz verdeutlicht, dass die Bundesnetzagentur die Wettbewerbsintensität auf dem hier in Rede stehenden Terminierungsmarkt in den Blick genommen hat und damit in ihre Überlegungen eingeflossen ist, dass nach der Rechtsprechung der Kartellgerichte, vgl. neben dem bereits erwähnten Beschluss des BGH, vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, a.a.O., ferner: BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010- KZR 5/10 -, N&R 2011, 90 = Juris (dort Rn. 32); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, a.a.O., Rn. 33, namentlich auf einem von einer natürlichen Monopolsituation geprägten Markt die Missbrauchsschwelle unter Umständen bereits bei einem geringeren Abstand zum wettbewerbsanalogen Preis erreicht sein kann als dies unter "normalen" Marktgegebenheiten der Fall ist.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Preiskontrolle im Bereich leitungsgebundener Energieversorgung es in seiner früheren Rechtsprechung nicht für gerechtfertigt befunden hat, die Preise der zum Vergleich herangezogenen Unternehmen zum Zwecke der Herstellung eines den Missbrauchsvorwurf rechtfertigenden Abstands um einen Zuschlag zu erhöhen, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94 -, BGHZ 129, 37= Juris (dort Rn. 45 f.), war dies den Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung der Versorgungsbetriebe (vgl. § 103 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung) und der Eigenart der besonderen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB a.F. geschuldet, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 = Juris (dort Rn. 24); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282 = Juris (dort Rn. 33).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Preiskontrolle im Bereich leitungsgebundener Energieversorgung es in seiner früheren Rechtsprechung nicht für gerechtfertigt befunden hat, die Preise der zum Vergleich herangezogenen Unternehmen zum Zwecke der Herstellung eines den Missbrauchsvorwurf rechtfertigenden Abstands um einen Zuschlag zu erhöhen, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94 -, BGHZ 129, 37= Juris (dort Rn. 45 f.), war dies den Besonderheiten der seinerzeit bestehenden, durch Demarkations- und Leitungsrechte abgesicherten Monopolstellung der Versorgungsbetriebe (vgl. § 103 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung) und der Eigenart der besonderen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB a.F. geschuldet, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 = Juris (dort Rn. 24); Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, BGHZ 163, 282 = Juris (dort Rn. 33).
  • VG Köln, 13.07.2009 - 21 L 367/09

    Genehmigung eines höheren Entgeltes i.S.v. § 31 TKG durch die Bundesnetzagentur

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Der zuvor gestellte Antrag der Beigeladenen, im Wege der einstweiligen Anordnung die von ihr im Verwaltungsverfahren beantragten höheren Entgelte vorläufig anzuordnen, ist ebenfalls erfolglos geblieben (Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2009 - 21 L 367/09 -).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 21 K 251/09 und 21 L 367/09 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
  • VG Köln, 03.06.2005 - 21 L 319/05

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung einer Klage; Regulierung von Entgelten für

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 6 C 36.08 -, a.a.O. Rn. 24 ff.; Verwaltungsgericht - VG - Köln, Beschluss vom 03. Juni 2005 - 21 L 319/05 -, Juris (dort Rn. 26); Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 277/08 -, Juris (dort Rn. 11).
  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08
    Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11 -, NJW 2012, 3234 = Juris (dort Rn. 26), m.w.N.
  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 8453/08

    Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses durch eine wirksam

  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 277/08

    Genehmigungserteilung für die Erhebung von Verbindungsentgelte für die

  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 548/09

    Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung bei einem Telefonnetzbetreiber

  • VG Köln, 13.12.2006 - 21 K 5175/05

    Datenschutzrechtliche Beschränkungen zur Übernahme von Teilnehmerdaten in ein

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 251/09
    Die Klage ist durch Urteil vom heutigen Tage - 21 K 8224/08 - abgewiesen worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 21 K 8224/08 und 21 L 367/09 sowie der zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

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