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LG Köln, 22.09.1997 - 21 O 140/97 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.1997 - 21 O 140/97
- OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 250/97
Konkludente Leistungsbestimmung des unter Vorbehalt zahlenden Schuldners, …
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. September 1997 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 140/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz wie folgt verteilt werden: Die Gerichtskosten tragen zu 62 % der Kläger, zu 38 % die Beklagten als Gesamtschuldner.