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   LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96   

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https://dejure.org/1997,2065
LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96 (https://dejure.org/1997,2065)
LG München I, Entscheidung vom 18.07.1997 - 21 O 17599/96 (https://dejure.org/1997,2065)
LG München I, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 21 O 17599/96 (https://dejure.org/1997,2065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ojr.de

    Freundin.de

    §§ 4, 14 MarkenG; §§ 1, 3 UWG; §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 BGB
    Markenschutz im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96
    Der Schutz einer Marke durch § 12 BGB setzt voraus, daß es sich um eine Kennzeichnung handelt, die im Verkehr als Name des Inhabers oder des Geschäfts angesehen wird, was in der Rechtsprechung auch bei berühmten Kennzeichen angenommen wurde (vgl. BGH GRUR 1959, 182 - Quick; GRUR 1960, 550, 553 - Promonta; GRUR 1966, 623 - Kupferberg).
  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
    Auszug aus LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96
    Der Schutz einer Marke durch § 12 BGB setzt voraus, daß es sich um eine Kennzeichnung handelt, die im Verkehr als Name des Inhabers oder des Geschäfts angesehen wird, was in der Rechtsprechung auch bei berühmten Kennzeichen angenommen wurde (vgl. BGH GRUR 1959, 182 - Quick; GRUR 1960, 550, 553 - Promonta; GRUR 1966, 623 - Kupferberg).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96
    Der Schutz einer Marke durch § 12 BGB setzt voraus, daß es sich um eine Kennzeichnung handelt, die im Verkehr als Name des Inhabers oder des Geschäfts angesehen wird, was in der Rechtsprechung auch bei berühmten Kennzeichen angenommen wurde (vgl. BGH GRUR 1959, 182 - Quick; GRUR 1960, 550, 553 - Promonta; GRUR 1966, 623 - Kupferberg).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Aktenzeichen: 21 O 17599/96.
  • LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00

    Inmotion - vermeintliches Domaingrabbing

    Die Verfügungsklägerin produziert Filme und Musik, die Verfügungsbeklagte exportiert Waren aller Art. Die Kammer teilt insofern die Auffassung der herrschenden Meinung, daß es bei dem Schalten einer Homepage im Internet auf die dahinterstehenden Waren oder Dienstleistungen und nicht auf die Homepage selbst ankommt, da letztere gerade keine Waren oder Dienstleistung darstellt, sondern nur als Adresse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999, 631 - pizza.direkt.de; LG München 1 CR 1997, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 - eltern.de; Apel/Große-Ruse, WRP 2000, 816 f. m. w. N.; anderer Ansicht LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 997 - epson.de).
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