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   LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08   

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LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,29786)
LG München I, Entscheidung vom 01.04.2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,29786)
LG München I, Entscheidung vom 01. April 2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,29786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbswidrige Nachahmung von elektrischen Handwerkzeugmaschinen; goldene Einfärbung von Werkzeugen als wettbewerbliche Eigenart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 S. 1 UWG
    Stellt goldenes Werkzeug eine Irreführung dar?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß bei Nachahmung von Originalwerkzeugen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann ist die Nachahmung von Originalwerken ein Wettbewerbsverstoß?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachahmung des Originals nicht immer Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses, die sich gerade aus den übernommenen Gestaltungsmerkmalen des Erzeugnisses ergeben muss (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen ), kann auf seinen ästhetischen Merkmalen wie Formgestaltung oder Design gründen; es kommt dabei darauf an, ob die zur Gestaltung eines Produkts verwendeten Einzelmerkmale in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 877 f. - Tchibo/Rolex ; BGH GRUR 2006, 79 Tz. 24, 26 - Jeans ).

    Das Produkt muss sich von anderen vergleichbaren Erzeugnissen oder vom Durchschnitt in einem Maße abheben, dass der Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließt (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Tz. 26, 32 - Jeans ).

    Da Mitglieder der entscheidenden Kammer selbst als Heimhandwerker zu den angesprochenen Verkehrkreisen gehören, kann sie die wettbewerbliche Eigenart der in Rede stehenden Werkzeuge ohne sachverständige Hilfe selbst beurteilen; dies wäre im übrigen auch möglich, wenn keiner der Richter Teil der angesprochenen Verkehrskreise wäre, da der Kammer auch aufgrund ihrer durch ständige Befassung mit Wettbewerbssachen besonderen Sachkunde eine eigene Beurteilung möglich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Tz. 27 - Jeans ; Köhler , a.a.O., Rn. 9.33).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der einander widerstreitenden Interessen des Schöpfers der Leistung und des Nachahmers sowie der Interessen der Abnehmer und der Allgemeinheit ist im Rahmen der Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Nachahmung und den besonderen wettbewerblichen Umständen (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 22 - Handtaschen ) zu berücksichtigen, dass bei einer (nahezu) identischen Leistungsübernahme nur geringe Anforderungen an die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände und an die wettbewerbliche Eigenart zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 1996, 210, 211 - Vakuumpumpen ).

    (1) Zwar kommt der Tatbestand des § 4 Nr. 9b UWG in Betracht, wenn lediglich Dritte, nicht aber die Abnehmer des Produkts einer Täuschung unterliegen, so dass eine Herkunftstäuschung i.S.v. § 4 Nr. 9a UWG ausscheidet (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 41 - Handtaschen ); nicht ausreichend für eine Rufausbeutung ist es aber, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen oder Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH a.a.O. Tz. 44).

    Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses, die sich gerade aus den übernommenen Gestaltungsmerkmalen des Erzeugnisses ergeben muss (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen ), kann auf seinen ästhetischen Merkmalen wie Formgestaltung oder Design gründen; es kommt dabei darauf an, ob die zur Gestaltung eines Produkts verwendeten Einzelmerkmale in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 877 f. - Tchibo/Rolex ; BGH GRUR 2006, 79 Tz. 24, 26 - Jeans ).

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    genannten Gründe sprechen, erscheint es fraglich, ob der notwendige Imagetransfer aufgrund einer offenen oder verdeckten Anlehnung an die fremde Leistung - durch die zwar nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex I ) - alleine mit einem fast übereinstimmenden Farbton sowie mit übereinstimmenden Außenabmessungen begründet werden kann, welche zwecks besserer Verwendbarkeit des Werkzeugs für schwer erreichbare Stellen und zwecks präziserem Arbeiten möglichst gering sein sollten und damit vornehmlich auf technischen Gesichtspunkten basieren (vgl. insofern auch die vom Verfügungsbeklagten vorgelegte B.-Raspel mit Außenabmessungen, die sich - wenn überhaupt - nur minimal von den Außenabmessungen der Dreiecksraspeln der Parteien unterscheidet).

    Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses, die sich gerade aus den übernommenen Gestaltungsmerkmalen des Erzeugnisses ergeben muss (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen ), kann auf seinen ästhetischen Merkmalen wie Formgestaltung oder Design gründen; es kommt dabei darauf an, ob die zur Gestaltung eines Produkts verwendeten Einzelmerkmale in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 877 f. - Tchibo/Rolex ; BGH GRUR 2006, 79 Tz. 24, 26 - Jeans ).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der einander widerstreitenden Interessen des Schöpfers der Leistung und des Nachahmers sowie der Interessen der Abnehmer und der Allgemeinheit ist im Rahmen der Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Nachahmung und den besonderen wettbewerblichen Umständen (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Tz. 22 - Handtaschen ) zu berücksichtigen, dass bei einer (nahezu) identischen Leistungsübernahme nur geringe Anforderungen an die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände und an die wettbewerbliche Eigenart zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 1996, 210, 211 - Vakuumpumpen ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Vorliegend ist angesichts des unstreitigen Umstands, dass sich die Goldtöne der sich gegenüberstehenden, streitgegenständlichen Werkzeuge der Parteien sehr ähneln und die jeweiligen Außenabmessungen identisch sind, von einer nur geringfügigen, im Gesamteindruck unerheblichen Abweichung und damit von einer fast identischen Übernahme auszugehen (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst ).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft genügt es dabei, wenn der Verkehr bei dem nachgeahmten Produkt annimmt, es handle sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (sog. Herkunftstäuschung im weiteren Sinn, vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung ); gegen eine solche Annahme spricht es allerdings, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln GRUR-RR 2003, 183, 186 - Designerbrille ).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Es muss eine Übertragung des Rufs des Originalerzeugnisses auf das Erzeugnis des Nachahmers hinzukommen, was eine erkennbare Bezugnahme auf den Hersteller des Originals oder sein Produkt voraussetzt (vgl. BGH GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III ).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ein umfassendes Vertriebsverbot ohne Rücksicht auf die Vertriebsumstände - wie es die Verfügungsklägerin begehrt - nur verlangt werden kann, wenn bei jeder Vertriebshandlung die besonderen Unlauterkeitsmerkmale verwirklicht sind; ein Unterlassungsantrag ist also ggf. nur auf eine bestimmte Vertriebshandlung zu beschränken, wenn nur insoweit Unlauterkeit gegeben ist (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 9.80; BGH GRUR 2007, 339 Tz. 17, 19, 33 - Stufenleitern ; dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem die Vorinstanz bei der Verbotsbegründung unzulässigerweise auf besondere Umstände - nämlich den Vertrieb über Katalogfirmen - maßgeblich abstellte, ohne dass diese Gesichtspunkte im Unterlassungsantrag angesprochen gewesen wären).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Es genügt, dass der Verkehr auf Grund der Ausgestaltung oder der Merkmale des Produkts die Vorstellung hat, es könne wohl nur von einem bestimmten Anbieter oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH GRUR 2007, 984 Tz. 23 - Gartenliege ).
  • OLG Köln, 14.06.2002 - 6 U 175/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Auszug aus LG München I, 01.04.2009 - 21 O 21850/08
    Für die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft genügt es dabei, wenn der Verkehr bei dem nachgeahmten Produkt annimmt, es handle sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers oder es bestünden lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen (sog. Herkunftstäuschung im weiteren Sinn, vgl. z.B. BGH GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung ); gegen eine solche Annahme spricht es allerdings, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln GRUR-RR 2003, 183, 186 - Designerbrille ).
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   LG München I, 18.03.2009 - 21 O 21850/08   

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https://dejure.org/2009,43672
LG München I, 18.03.2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,43672)
LG München I, Entscheidung vom 18.03.2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,43672)
LG München I, Entscheidung vom 18. März 2009 - 21 O 21850/08 (https://dejure.org/2009,43672)
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