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   LG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 21 OH 2/14   

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LG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 21 OH 2/14 (https://dejure.org/2014,65277)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2014 - 21 OH 2/14 (https://dejure.org/2014,65277)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2014 - 21 OH 2/14 (https://dejure.org/2014,65277)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Die mit dem Feststellungsziel 13 aufgeworfene Frage nach einer sich unabhängig von einer veröffentlichten Kapitalmarktinformation (vgl. Vorlageschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2014 - 2-21 OH 2/14, BeckRS 2016, 11905 unter Gliederungsziffer 6 zu Ziff. 13) aus dem Investmentvertrag ergebenden Aufklärungspflicht über Zuwendungen an Dritte zielt auf die Begründung eines Schadensersatzanspruchs, für den der Anwendungsbereich des KapMuG nicht eröffnet ist.
  • OLG Köln, 30.01.2020 - 3 U 42/05

    Anspruch auf Werklohn aus einem Bauvorhaben; Minderung und Aufrechnung mit

    Was die Beschichtung der Parkflächen anbelangt hat der Beklagte unter Bezugnahme auf die Gutachten des Privatsachverständigen Dr. I vom 20.02.2010, 28.12.2011 und 17.04.2016 (3. Gutachten im Rechtsstreit) sowie ein Gutachten des Sachverständigen J vom 15.03.2016 im Verfahren 21 OH 2/14 Landgericht Köln zwischen dem Beklagten und den Zessionaren, vorgelegt mit Schriftsatz vom 18.04.2016, behauptet, die unzureichende Beschichtung der Fahrbahndecken habe zu einem Eindringen von Wasser in die Unterkonstruktion geführt.

    Die Klageforderung ist auch nicht bereits deshalb abweisungsreif, weil die Werkleistung - wie der Beklagte unter Bezugnahme auf die Privatgutachten I und das Sachverständigengutachten J im Verfahren 21 OH 2/14 LG Köln behauptet - offensichtlich unbrauchbar sei.

    Soweit zuletzt aufgrund der Ausführungen in den Gutachten des von dem Beklagten hinzugezogenen Privatsachveständigen I und des Sachverständigen J im Verfahren 21 OH 2/14 LG Köln in Rede stand, dass aufgrund der fehlerhaften Beschichtung die Bewehrung der Stahlbetondecken und die K-Additiv Bleche in einem Maße korrodiert seien, dass die Standsicherheit des Parkhauses gefährdet und dies auch darauf zurückzuführen sei, dass die Klägerinnen die Mindestbewehrung bzw. die Betondeckung unzureichend gewählt hätten, war dem nicht weiter nachzugehen.

    Dennoch war es entgegen der im Hinweisbeschluss des Senats vom 26.06.2018 angedachten Vorgehensweise nicht erforderlich, das Gutachten des Sachverständigen J im selbständigen Beweisverfahren 21 OH 2/14 LG Köln gem. § 411a ZPO zu verwerten und den Klägerinnen in diesem Zusammenhang Gelegenheit zur ergänzenden Befragung des Sachverständigen J einzuräumen.

  • LG Hamburg, 03.07.2015 - 311 OH 4/15

    Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG: Vorlagebeschluss nach dem

    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer nicht der - im Übrigen vereinzelt gebliebenen - Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main, der zufolge die Frage der Fehlerhaftigkeit des Prospekts als solche mangels hinreichender Bestimmtheit nicht Gegenstand eines Feststellungsziels sein könne (vgl. LG Frankfurt/M., Beschl. v. 28.4.2014 zum Az. 2-21 OH 2/14 - Morgan Stanley , unter Ziff. 6 der Gründe).
  • LG Hamburg, 16.01.2019 - 334 OH 1/19

    HCI Shipping Select XX: Vorlagebeschluss zu Kapitalanleger-Musterverfahren

    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer nicht der - im Übrigen vereinzelt gebliebenen - Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main, der zufolge die Frage der Fehlerhaftigkeit des Prospekts als solche mangels hinreichender Bestimmtheit nicht Gegenstand eines Feststellungsziels sein könne (vgl. LG Frankfurt/M., Beschl. v. 28.4.2014 zum Az. 2-21 OH 2/14 - Morgan Stanley, unter Ziff. 6 der Gründe).'.
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