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LG Düsseldorf, 27.03.2014 - 21 S 211/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Bankkunden wegen Fahrlässigkeit aufgrund mehrfacher Verwendung der sog. TAN i.R.e. sog. Pharming-Angriffs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 06.06.2013 - 37 C 13695/12
- LG Düsseldorf, 27.03.2014 - 21 S 211/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.03.2014 - 21 S 211/13
Grundlage hierfür ist § 675 v BGB.a) Wenn die Klägerin , also die Bankkundin, im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen von Authentisierungsmedien nicht grob fahrlässig handelt, ist die Haftung des Kunden gem. § 675 v Abs. 1 BGB auf 150 EUR begrenzt.Von einer einfachen Fahrlässigkeit der Klägerin im Zusammenhang mit dem Tatbestand des § 675 v Abs. 1 S.2 BGB ist vorliegend jedenfalls auszugehen.Insoweit liegt eine grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 2012, 2422 ff.) zur alten Rechtslage vor dem 31.10.2009 vor. - AG Düsseldorf, 06.06.2013 - 37 C 13695/12
Anspruch eines Kontoinhabers auf Ausgleich einer aufgrund nicht autorisierten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.03.2014 - 21 S 211/13
Amtsgerichts Düsseldorf - 37 C 13695/12 - wird zurückgewiesen.
- LG Köln, 30.07.2015 - 15 O 505/14
Grobe Fahrlässigkeit bei Eingabe einer Vielzahl von TANs bei einem …
In der Rechtsprechung wurde bereits mehrfach entschieden, dass die Eingabe einer Vielzahl von TANs bei einem Pharming-Angriff als grob fahrlässig anzusehen ist (LG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2014, 21 S 211/13;… OLG München, Urt. v. 23.01.2012, 17 U 3527/11;… LG Berlin, Urt. v. 08.11.2011, 21 O 80/11;… für die Annahme - nach damaliger Rechtslage ausreichender - einfacher Fahrlässigkeit BGH, Urt. v. 24.04.2012, XI ZR 96/11).