Rechtsprechung
LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 24.02.2004 - 5 C 781/03
- LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 19.10.1994 - 13 U 38/94
Auszug aus LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04
Auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betreiber des Fitnessstudios etwa an finanzieller Planungssicherheit beeinträchtigt diese Regelung das Mitglied gerade aufgrund der langen Vertragslaufzeit unangemessen, da das Mitglied seine gesamte finanzielle Verpflichtung im voraus erbringen muß, während das Sportstudio seine Verpflichtung zeitlich gestaffelt erbringt (nicht vergleichbar daher OLG Celle NJW-RR 1995, 370 zu einer Vorfälligkeitsklausel in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten, und Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 273 f. zur Vertragslaufzeit von 3 Monaten). - OLG Brandenburg, 25.06.2003 - 7 U 36/03
Fitnesscenter darf Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen
Auszug aus LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04
Auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betreiber des Fitnessstudios etwa an finanzieller Planungssicherheit beeinträchtigt diese Regelung das Mitglied gerade aufgrund der langen Vertragslaufzeit unangemessen, da das Mitglied seine gesamte finanzielle Verpflichtung im voraus erbringen muß, während das Sportstudio seine Verpflichtung zeitlich gestaffelt erbringt (nicht vergleichbar daher OLG Celle NJW-RR 1995, 370 zu einer Vorfälligkeitsklausel in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten, und Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 273 f. zur Vertragslaufzeit von 3 Monaten). - LG Stuttgart, 23.04.2002 - 20 O 578/01
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Sportstudios: Vorfälligstellung der …
Auszug aus LG Bielefeld, 07.07.2004 - 21 S 43/04
Als Folge eines Verzugs im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen begründet das BGB keinerlei Vorleistungspflichten für den Schuldner, sondern berechtigt wie etwa §§ 321, 543 oder 626 BGB zur Loslösung vom Vertrag oder zum Verlangen einer Sicherheit (vgl. LG Stuttgart, VuR 2002, 256 f.).
- AG Bersenbrück, 05.07.2019 - 4 C 92/19
Vorfälligkeitsklausel eines Fitnessstudios - unangemessene Benachteiligung
Der Verbraucher müsste seine gesamte finanzielle Verpflichtung im Voraus erbringen, während die Klägerin ihre Verpflichtung weiterhin zeitlich gestaffelt erbringt (vgl. LG Bielefeld NJOZ 2005, 2224, 2225 f.; AG Donaueschingen, BeckRS 2011, 25470).Zudem trägt der Verbraucher hierdurch das Insolvenzrisiko der Klägerin für den Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens des Verbrauchers (vgl. LG Bielefeld NJOZ 2005, 2224, 2225 f.; LG Stuttgart, BeckRS 2002, 10352; AG Bamberg, BeckRS 2010, 31960; AG Kehl, BeckRS 2015, 9461).
Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Brandenburg (NJW-RR 2004, 273) und OLG Celle (NJW-RR 1995, 370), die eine Vorfälligkeitsklausel für wirksam erklärt haben (so auch: LG Stuttgart, BeckRS 2002, 10352; LG Bielefeld NJOZ 2005, 2224, 2225; AG Bamberg, BeckRS 2010, 31960; AG Donaueschingen, BeckRS 2011, 25470).
- AG Donaueschingen, 27.06.2011 - 11 C 64/11
Fitness- und Freizeitanlage - fristlose Kündigung wegen Erkrankung
Die Vorfälligkeitsklausel, bei der es sich unstreitig und unproblematisch um eine Formularklausel im Sinne der §§ 305 ff. BGB handelt, ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so im Ergebnis auch LG Bielefeld, NJOZ 2005, 2224; LG Stuttgart, VuR 2002, 256; AG München, NJW-RR 1991, 251;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2007, § 307 Rn. 112 m.w.N.).