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   LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12   

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https://dejure.org/2013,27854
LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2013,27854)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2013,27854)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2013,27854)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Erforderlichkeit der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements; Betriebliches Eingliederungsmanagement und arbeitsmedizinische Untersuchung; Krankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigungsanspruch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement muss auch Veränderungen der privaten Lebensweise umfassen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement muss auch Veränderungen der privaten Lebensweise umfassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 84 Abs. 2
    Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement kann auch die private Lebensführung des Arbeitnehmers erfassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gegenstand eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann auch ein Konzept zur Änderung der Lebensweise sein

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Daraufhin hat der Arbeitnehmer konkret darzulegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder seine weitere Beschäftigung - ggf. zu geänderten Arbeitsbedingungen - unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorstellt (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Es muss hinzukommen, dass überhaupt Möglichkeiten einer alternativen (Weiter-) Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Erst dann ist es Sache des Arbeitnehmers, sich hierauf substantiiert einzulassen und darzulegen, wie er sich selbst eine leidensgerechte Beschäftigung vorstellt (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, BAG Urteil vom 23. April 2008, Az: 2 AZR 1012/06, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55).

    Dieses ist vielmehr ein rechtlich regulierter "Suchprozess", der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Danach entspricht jedes Verfahren den gesetzlichen Anforderungen, das die zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezieht, keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Anpassungs- und Änderungsmöglichkeit ausschließt und in dem die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Der Arbeitnehmer ist somit ebenso wie der Arbeitgeber verpflichtet, das Ergebnis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durchzuführen (vgl. zu der entsprechenden Verpflichtung des Arbeitgebers: BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 zur Krankheit zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und BAG Urteil vom 12. Juli 2007, Az: 2 AZR 716/06, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung zur Langzeiterkrankung) in drei Stufen zu prüfen:.

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969).

    Treten - wie im vorliegenden Fall - während der letzten Jahre jährlich mehrere Kurzerkrankungen auf, sprechen diese nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes für ein entsprechendes Erscheinungsbild auch in der Zukunft (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Vielmehr kann das vermehrte Auftreten verschiedener Kurzerkrankungen den Schluss auf eine gewisse Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes stellen bereits die hier vorliegenden, entstandenen und zukünftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten, die jeweils für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich aufzuwenden sind, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen dar (vgl. BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    3.) Ist das Arbeitsverhältnis demnach nicht durch die Kündigung vom 29. November 2011 aufgelöst worden, so ist der Kläger in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. insoweit BAG Großer Senat Beschluss vom 27. Februar 1985, Az: GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Maschinenführer weiter zu beschäftigen.

    Zu den Rechten aus dem Arbeitsverhältnis gehört auch ein klagbarer Anspruch auf Weiterbeschäftigung, den der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts aus § 611 i.V.m. § 242 BGB, Art. 1 und 2 GG abgeleitet hat (BAG Großer Senat Beschluss vom 27. Februar 1985, Az; GS 1/84, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).

    Dieses ist grundsätzlich nach einem erstinstanzlichen Obsiegen im Kündigungsschutzprozess, wie hier ausgeurteilt, der Fall (BAG Großer Senat Beschluss vom 27. Februar 1985, Az: GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Es ist in diesem Zusammenhang somit zu prüfen, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement ein positives Ergebnis hätte erbringen können (BAG Urteil vom 23. April 2008, Az: 2 AZR 1012/06, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55).

    Erst dann ist es Sache des Arbeitnehmers, sich hierauf substantiiert einzulassen und darzulegen, wie er sich selbst eine leidensgerechte Beschäftigung vorstellt (BAG Urteil vom 10. Dezember 2009, Az: 2 AZR 400/08, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, BAG Urteil vom 23. April 2008, Az: 2 AZR 1012/06, EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 zur Krankheit zur Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und BAG Urteil vom 12. Juli 2007, Az: 2 AZR 716/06, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung zur Langzeiterkrankung) in drei Stufen zu prüfen:.

    Zwar ist die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung (BAG Urteil vom 12. Juli 2007, Az: 2 AZR 716/06, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Der Arbeitgeber darf sich in solchen Fällen zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG Urteil vom 17. Juni 1999, Az: 2 AZR 639/98, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Dazu hätte er zusätzlich im Einzelnen konkret vortragen müssen, dass die Ärzte seine gesundheitliche Entwicklung insgesamt und nicht nur im Hinblick auf einzelne Erkrankungen konkret positiv beurteilt haben (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17. Juni 1999, Az: 2 AZR 639/98, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Erst dann hätte die Beklagte durch Einholung eines Sachverständigengutachtens dafür Beweis erbringen müssen, dass die Erkrankungen nicht auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen seien und demzufolge in dem bisherigen Umfang weiterhin auftreten werden (BAG Urteil vom 06. September 1989, Az: 2 AZR 118/89, AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12
    Erst dann hätte die Beklagte durch Einholung eines Sachverständigengutachtens dafür Beweis erbringen müssen, dass die Erkrankungen nicht auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen seien und demzufolge in dem bisherigen Umfang weiterhin auftreten werden (BAG Urteil vom 06. September 1989, Az: 2 AZR 118/89, AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • LAG Niedersachsen, 23.06.2008 - 14 Sa 1713/07
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 10 Sa 140/07

    Zur personenbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Durchführung

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

  • LAG Köln, 15.10.2009 - 7 Sa 581/09

    Krankheitsbedingte Kündigung bei ungewöhnlicher Häufung von Kurzerkrankungen in

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 3 Sa 320/05

    Kündigung, Krankheit, Kurzerkrankungen, negative Prognose, Einzelerkrankungen,

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 19.05.2016 - 15 Sa 150/16

    Unverhältnismäßigkeit einer Kündigung wegen unterlassenen betrieblichen

    Unabhängig davon, was die Beklagte damit genau hat ausdrücken wollen, ist allein durch eine solche Behauptung nicht auszuschließen, dass bei Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Rehabilitationsbedarfe hätten festgestellt werden können, die in der Person der Klägerin liegen und die zu Maßnahmen hätten führen können, durch die zukünftige Fehlzeiten merklich reduzierbar wären (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 555/13, Rn. 44, 47, NZA 2015, 612; anschaulich auch das dieser Entscheidung zugrunde liegende Urteil des LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12, Rn. 56 ff., juris).
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