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   LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06   

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https://dejure.org/2006,7067
LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,7067)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,7067)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2006 - 21 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,7067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Eingriff in laufendes Betriebsratswahlverfahren bei Nichtigkeit der vorgesehenen Wahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines berichtigenden Eingriffs in das Betriebsratswahlverfahren durch eine einstweilige Verfügung; Abbruch oder Untersagung der weiteren Durchführung einer laufenden Betriebsratswahl; Zeitliche Wirkung einer erfolgreichen Wahlanfechtung

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 3; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; WO § 7 Abs. 2; ; WO § 10 Abs. 2; ; BetrVG § 19; ; BetrVG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 1; WO § 7 Abs. 2 § 10 Abs. 2
    Keine korrigierender Eingriff in laufende Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung bei voraussehbarer Nichteinhaltung zwingender Fristen - Abbruch oder Untersagung der laufenden Wahl nur bei feststellbarer Nichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02

    Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer Betriebsratswahl bei Streit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Durch einstweilige Verfügung sind berichtigende Eingriffe in das Wahlverfahren zulässig (Fitting/Engel/Schmid/Strebinger/Linsenmaier Betriebsverfassungsgesetz 22. Auflage, Rn. 40 zu § 18 BetrVG, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02, LAG Baden-Württemberg v. 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06).

    Streitig ist in Literatur und Rechtsprechung insoweit, ob ein Antrag auf Abbruch der Wahl nur erfolgreich sein kann, wenn bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die Wahl nichtig sein wird (so insbesondere LAG Baden-Württemberg v. 20.05.1998 - 8 Ta 9/98, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02) oder ob es dafür ausreicht, dass die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung zur Folge hätte (Fittung ... Rn. 42 zu § 18 BetrVG m. w. N., insbesondere auch LAG Baden-Württemberg v. 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06

    Beteiligung an einer Betriebsratswahl - Gemeinschaftsbetrieb - einstweilige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Durch einstweilige Verfügung sind berichtigende Eingriffe in das Wahlverfahren zulässig (Fitting/Engel/Schmid/Strebinger/Linsenmaier Betriebsverfassungsgesetz 22. Auflage, Rn. 40 zu § 18 BetrVG, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02, LAG Baden-Württemberg v. 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Streitig ist in Literatur und Rechtsprechung insoweit, ob ein Antrag auf Abbruch der Wahl nur erfolgreich sein kann, wenn bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die Wahl nichtig sein wird (so insbesondere LAG Baden-Württemberg v. 20.05.1998 - 8 Ta 9/98, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02) oder ob es dafür ausreicht, dass die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung zur Folge hätte (Fittung ... Rn. 42 zu § 18 BetrVG m. w. N., insbesondere auch LAG Baden-Württemberg v. 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96).
  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die für den 26.04.2006 vorgesehene Betriebsratswahl nichtig sein wird, denn nach der Rechtsprechung des BAG (BAG v. 27.04.1976 - 1 AZR 48/75, BAG v. 28.11.1977 - 1 ABR 36/76) ist eine Betriebsratswahl nur dann nichtig, wenn bei der Durchführung des Wahlverfahrens gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl, also gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und gegen die gesetzlichen Wahlvorschriften so grob verstoßen wird, dass von einem Wahlakt im Sinne des Gesetzes nicht mehr gesprochen werden kann.
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Eine erfolgreiche Wahlanfechtung nach § 19 Abs. 1 BetrVG hat nämlich keine rückwirkende Kraft, sondern wirkt nur für die Zukunft (BAG v. 13.03.1991 - 7 ABR 5/90).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Streitig ist in Literatur und Rechtsprechung insoweit, ob ein Antrag auf Abbruch der Wahl nur erfolgreich sein kann, wenn bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die Wahl nichtig sein wird (so insbesondere LAG Baden-Württemberg v. 20.05.1998 - 8 Ta 9/98, LAG Baden-Württemberg v. 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02) oder ob es dafür ausreicht, dass die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung zur Folge hätte (Fittung ... Rn. 42 zu § 18 BetrVG m. w. N., insbesondere auch LAG Baden-Württemberg v. 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 21 TaBV 4/06
    Es würde sich hierbei um einen Mangel handeln, der unter Umständen eine Wahlanfechtung begründen könnte (zu den Begriffen der Unverzüglichkeit der Zurückweisung und der Ordnungsmäßigkeit eines Wahlvorschlages siehe BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04).
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