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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24362
OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,24362)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,24362)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,24362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung aus Partnervermittlungsvertrag nach Widerruf

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kann ein Verbrauchervertrag auch durch Verwendung des Wortes kündigen widerrufen werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2912
  • MDR 2020, 1236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Bei der Hauptleistungsdefinition sowie der Verteilung der Vergütung in der vertraglichen Regelung handelt es sich nicht um eine einer Inhaltskontrolle entzogene (Preis-)Vereinbarung (vgl. zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 8.10.2009, III ZR 93/09), sondern um einen gemäß § 306a BGB unzulässigen Versuch, das dem Kunden zustehende Widerrufs- bzw. Kündigungsrecht sowie das Recht, nach Widerruf bzw. Kündigung eine noch nicht verdiente, aber im Voraus bereits erbrachte Vergütung zurückzufordern, zu entwerten.

    Bei dem von den Parteien geschlossenen Partnervermittlungsvertrag handelt es sich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen Vertrag im Sinne des § 627 BGB, der Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, zum Gegenstand hat (vgl. zur Rechtsprechungsübersicht: BGH, Urteil vom 08.10.2009, III ZR 93/09).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 24 U 235/13

    Partnervermittlung: Kein Ausschluss des Sonderkündigungsrechts durch AGB!

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Darüber hinaus schließt sich der Senat der Argumentation des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 25.07.2014 (24 U 235/13, in: MDR 2015, 75 f.) an, wonach die überproportionale Berücksichtigung der Erstellung des Partnerdepots durch die Beklagte in ihrer Vertragsgestaltung einen Verstoß gegen § 308 Nr. 7 a BGB darstellt.

    Anders als das Landgericht in Übereinstimmung mit einer großen Anzahl anderer Gerichte (vgl. u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2019, 6 U 960/19; LG Koblenz, Urteil vom 18.05.2018, 15 O 335/17 LG Kleve, Urteil vom 15.05.2015, 5 S 117/14 LG Essen, Urteil vom 11.04.2019, 6 O 305/18) annimmt, geht der Senat - ebenso wie das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.07.2014, 24 U 235/13) - davon aus, das der Ausschluss des Kündigungsrechts nicht durch eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien erfolgt ist, sondern die Klägerin in unwirksamer Weise sich einer allgemeinen Geschäftsbedingung bedient hat.

  • LG Kleve, 15.05.2015 - 5 S 117/14
    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Anders als das Landgericht in Übereinstimmung mit einer großen Anzahl anderer Gerichte (vgl. u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2019, 6 U 960/19; LG Koblenz, Urteil vom 18.05.2018, 15 O 335/17 LG Kleve, Urteil vom 15.05.2015, 5 S 117/14 LG Essen, Urteil vom 11.04.2019, 6 O 305/18) annimmt, geht der Senat - ebenso wie das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.07.2014, 24 U 235/13) - davon aus, das der Ausschluss des Kündigungsrechts nicht durch eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien erfolgt ist, sondern die Klägerin in unwirksamer Weise sich einer allgemeinen Geschäftsbedingung bedient hat.
  • LG Essen, 11.04.2019 - 6 O 305/18

    Kein Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages nach vollständiger

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Anders als das Landgericht in Übereinstimmung mit einer großen Anzahl anderer Gerichte (vgl. u.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2019, 6 U 960/19; LG Koblenz, Urteil vom 18.05.2018, 15 O 335/17 LG Kleve, Urteil vom 15.05.2015, 5 S 117/14 LG Essen, Urteil vom 11.04.2019, 6 O 305/18) annimmt, geht der Senat - ebenso wie das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.07.2014, 24 U 235/13) - davon aus, das der Ausschluss des Kündigungsrechts nicht durch eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien erfolgt ist, sondern die Klägerin in unwirksamer Weise sich einer allgemeinen Geschäftsbedingung bedient hat.
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Für eine wirksame Widerrufserklärung genügt eine Äußerung, aus der sich eindeutig ergibt, dass der Verbraucher den Vertrag nicht mehr gelten lassen will (BGH NJW 2017, 2337).
  • LG Mönchengladbach, 27.09.2013 - 11 O 31/13

    Anforderungen an die Rückabwicklung eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (a.a.O.) im Anschluss an das Landgericht Mönchengladbach (Urteil vom 27.09.2013, 11 O 31/13) zutreffend darauf hingewiesen, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts für den Kunden tatsächlich kaum einen Vorteil hat und dieser ausschließlich auf Seiten der Beklagten liegt.
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Dies bedeutet mehr als bloßes Verhandeln (vgl. BGH, NJW 2014, 1725).
  • LG Aachen, 23.10.2019 - 8 O 332/18

    Rückzahlung der Vergütung aus einem Partnervermittlungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.2020 - 21 U 107/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.10.2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 332/18 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   KG, 23.06.2020 - 21 U 107/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78258
KG, 23.06.2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,78258)
KG, Entscheidung vom 23.06.2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,78258)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2020,78258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Werklohnansprüche aus einem Bauvertrag Zulässigkeit einer Feststellungsklage Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach freier Kündigung eines Vertrages Prüfbare Abrechnung von Leistungen Ausnahme vom Grundsatz der einheitlichen Schlussabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss fehlende Prüfbarkeit im Einzelnen rügen! (IBR 2022, 230)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 23.06.2020 - 21 U 107/19
    Denn insoweit ist kein Abzug von der mit der Beklagten vereinbarten Vergütung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.1999, VII ZR 399/97, NJW 1999, 1867).

    Das Feststellungsinteresse besteht schon deshalb, weil angesichts des langen Zeitraums der Ungewissheit regelmäßig die Verjährung der Forderung droht (BGH, Urteil vom 11.02.1999, VII ZR 399/97, NJW 1999, 1867).

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Rechtsprechung
   KG, 08.06.2022 - 21 U 107/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47960
KG, 08.06.2022 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2022,47960)
KG, Entscheidung vom 08.06.2022 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2022,47960)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 21 U 107/19 (https://dejure.org/2022,47960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht ersparte Leistungen stehen noch nicht fest: Wie ist der Werklohn abzurechnen? (IBR 2023, 453)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 08.06.2022 - 21 U 107/19
    Der Feststellungsantrag der Klägerin ist begründet, wenn ihr noch ein weiterer Anspruch aus § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B gegen die Beklagte in Höhe der Inanspruchnahme durch die Subunternehmerin zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.1999, VII ZR 399/97, NJW 1999, 1867).

    Eine inzidente Prüfung der Erfolgsaussicht der geltend gemachten Schlussrechnung der Streithelferin darf deshalb nur insoweit stattfinden, als sie sich auf die Schlussabrechnung der Klägerin bezieht und ein Anspruch z.B. daran scheitern würde, dass die ersparten Aufwendungen höher als der mit der Beklagten vereinbarte Werklohn wären (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.1999, VII ZR 399/97, aaO.).

  • BGH, 02.09.2021 - VII ZR 124/20

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage.

    Auszug aus KG, 08.06.2022 - 21 U 107/19
    Das Interesse der Klägerin an alsbaldiger Feststellung dieses Vergütungsanspruchs resultiert daraus, dass seine Durchsetzung unsicher ist, weil die Beklagte dessen Berechtigung bestreitet und angesichts des Zeitraums der Ungewissheit die Verjährung der Forderung droht (vgl. BGH, Urteil in dieser Sache vom 02.09.2021, VII ZR 124/20).

    Die Prüffähigkeit der Schlussrechnung(en) der Streithelferin war für den Senat im aufgehobenen Urteil vom 23.06.2020 nur deshalb von Bedeutung, weil er der Auffassung war, aufgrund dieser Abrechnung müsse auch die Klägerin abrechnen können (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.2021, VII ZR 124/20, der dies anders versteht).

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 63/04

    Zulässigkeit des Skontoabzugs nach freier Kündigung des Auftrags durch den

    Auszug aus KG, 08.06.2022 - 21 U 107/19
    Andernfalls wäre das Prinzip der Vor- und Nachteilswahrung nicht gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2005, VII ZR 63/04, NJW-RR 2006, 30; Joussen/Vygen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 21. Auflage, § 8 Abs. 1 Rn. 62).
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