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   OLG Hamm, 02.02.1999 - 21 U 111/97   

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OLG Hamm, 02.02.1999 - 21 U 111/97 (https://dejure.org/1999,18980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1999 - 21 U 111/97 (https://dejure.org/1999,18980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 21 U 111/97 (https://dejure.org/1999,18980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbeziehung der VOB/B nicht nachweisbar: Werklohn auch ohne prüffähige Schlussrechnung fällig! (IBR 2001, 51)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BGB-Bauvertrag: Welche Anforderungen an Abrechnung der Werklohnforderung? (IBR 2001, 249)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1999 - 21 U 111/97
    Der Senat teilt die Auffassung der Bundesgerichtshofes (BauR 1981, S. 1991 und BauR 1982, S. 377) und des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (BauR 1997, S. 656, 657), dass entgegen der überwiegend im Schrifttum vertretenen Meinung (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1368 - 1371 mit umfassenden Nachweisen zum Meinungsstreit) die Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung nach der gesetzlichen Regelung des BGB eine Fälligkeitsvoraussetzung einer Werklohnforderung ist.

    Dies ist dann der Fall, wenn sich aus dem Sachvortrag ergibt, für welche vertraglich geschuldete und erbrachte Leistung Werklohn in welcher Höhe gefordert wird (vgl. dazu OLG Hamm, 17. ZS, BauR 1997, S. 656, 657).

    Die Erforderlichkeit der Vorlage von Aufmassblättern im Rechtsstreit kann nur aus den Geboten von Treu und Glauben hergeleitet werden (vgl. OLG Hamm, 17. ZS, BauR 1997, S. 656, 657).

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1999 - 21 U 111/97
    Der Senat teilt die Auffassung der Bundesgerichtshofes (BauR 1981, S. 1991 und BauR 1982, S. 377) und des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (BauR 1997, S. 656, 657), dass entgegen der überwiegend im Schrifttum vertretenen Meinung (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1368 - 1371 mit umfassenden Nachweisen zum Meinungsstreit) die Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung nach der gesetzlichen Regelung des BGB eine Fälligkeitsvoraussetzung einer Werklohnforderung ist.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03

    Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns

    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
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