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   KG, 24.11.2006 - 21 U 121/04   

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https://dejure.org/2006,30229
KG, 24.11.2006 - 21 U 121/04 (https://dejure.org/2006,30229)
KG, Entscheidung vom 24.11.2006 - 21 U 121/04 (https://dejure.org/2006,30229)
KG, Entscheidung vom 24. November 2006 - 21 U 121/04 (https://dejure.org/2006,30229)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Bereits daraus und aus der ebenfalls mehrfach vorgenommenen Finanzierung von Eigentumswohnungen aus dem Objekt Emden durch die Beklagte ergibt sich unschwer und unzweideutig, dass die vom BGH genannten Voraussetzungen hier erfüllt sind (ebenso KG, Urteil v. 24. November 2006, 21 U 121/04, Seite 13).

    Allerdings widerspricht die von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte vorgenommene Kausalitätsprüfung (wie hier aber OLG Oldenburg, 8 U 146 und 147/05, OLG Karlsruhe, zuletzt 15 W 56/06 vom 15. Januar 2007, Kammergericht, 21 U 121/04) nach Auffassung des Senats wesentlichen Prinzipien des Schadensersatzrechts.

  • LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04
    Abgesehen davon, dass derartige Verknüpfung nicht unüblich ist (BGH, NJW 2006, 2099, 2104; Brandenburgisches OLG vom 6. September 2006, AZ.: 4 U 175/05, Seite 28; KG vom 4. August 2006, Az.: 21 U 121/04; OLG Düsseldorf vom 13. Mai 2005, Az. I-17 U 106/04, Ziffer 3 b; OLG Celle vom 28. Juni 2006, Az.: 3 U 252/05, Seite 12), enthält die Mietpoolregelung keine besonderen Risiken.

    Angesichts der zeitlichen Zwischenräume zwischen Erstkontakt mit Vorstellen des Anlageobjektes inklusive Finanzierungsmodells und dem Abschluss des Vorausdarlehens und insbesondere dem zwischenzeitlich notariell erklärten Kauf der Eigentumswohnung nach neuester Rechtsprechung (Brandenburgisches OLG vom 14. Juni 2006, Az.: 4 U 225/06, zitiert nach juris, Rn. 55 ff; Brandenburgisches OLG vom 7. Juni 2006, Az.: 4 U 226/06, zitiert nach juris, RN. 46 ff; KG vom 28. August 2006, Az.: 22 U 109/05, Seite 8, und vom 4. August 2006, Az.: 21 U 121/04; Thüringer OLG, OLGR Jena 2005, 1388) von einem Bestimmtwerden im Sinne der Vorschrift nicht ausgegangen werden kann.

    Entsprechend den Ausführungen im Urteil vom 24. Mai 2006 und unter Berücksichtigung der neueren Rechsprechung (BGH, WM 2006, 1194 ff; Brandenburgisches OLG vom 6. September 2006, Az.: 4 U 175/05, Seite 41; KG vom 4. August 2006, Az.: 21 U 121/04, Seite 3) handelt es sich bei dem von den Klägern abgeschlossenen Kredit um einen solchen Realkredit.

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2007 - 15 W 56/06

    Prozesskostenhilfe; culpa in contrahendo; unerlaubte Handlung: Erfolgsaussicht

    Das Kammergericht (Urteil vom 24.11.2006 - 21 U 121/04 -) hat in einem Parallelfall eine Haftung der Antragsgegnerin bei einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis darauf gestützt, dass die Antragsgegnerin die Ermittlung von Beleihungswerten in entsprechenden Fällen generell nach unzulänglichen Kriterien vorgenommen hat, die zu ungewöhnlich hohen Verkehrs- bzw. Beleihungswerten führten (Kammergericht aaO., Seite 12 des Urteils).

    Erst in jüngerer Zeit haben auch andere Oberlandesgerichte - allerdings mit teilweise differierenden Begründungen - in Parallelfällen zugunsten von Kunden der Antragsgegnerin entschieden (OLG Oldenburg, Urteil vom 27.07.2006 - 8 U 146/05 - KG, Urteil vom 24.11.2006 - 21 U 121/04 -).

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